Naufalitisches Kalifat: Unterschied zwischen den Versionen
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|+<big>'''Al-Khilafah al-Nawfal'''<br>Naufalitisches Kalifat </big> | |+<big>'''Al-Khilafah al-Nawfal'''<br>Naufalitisches Kalifat </big> |
Aktuelle Version vom 22. Januar 2023, 15:20 Uhr
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Amtssprachen | keine festgelegt, de facto Nabitisch | ||||
Hauptstadt | Hadiqa | ||||
Staatsform | Patriarchalische Föderation Autonomer Staaten | ||||
Staatsoberhaupt Kalif |
Al-Hakim II. seit 1994 | ||||
Regierungschef Großwesir |
Salih al-Maktum seit dem 2. Juli 2011 | ||||
Fläche | 2'029'984 km² | ||||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
ca. 150.4 Mio 74 E/km² | ||||
Gründung | Um 620 nChr. Gründung der Umma 1802 nChr. Naufalitische Dynastie übernimmt das Kalifat 1806 nChr. Ewiger Pakt | ||||
Währung | Qirsch (Piaster) | ||||
Nationalhymne | Ischi Biladi | ||||
Karte | CartA (angestrebt) | ||||
int. Vorwahl | muss erst noch vergeben werden | ||||
int. Kennzeichen | muss erst noch vergeben werden | ||||
Website | [1] | ||||
Forum | [2] |
Geographie
Das Naufalitische Kalifat liegt im Süden des Kontinentes Harnar und deckt mit Ausnahme des von Dreibürgen gehaltenen Jerusalems die ganze nabitische Halbinsel bis zur Strasse von Nerica ab.
Politische Gliederung
Das Naufalitische Kalifat ist eine Föderation aus autonomen Sultanaten und Emiraten. Diese sind das Sultanat Dschamal mit der heiligen Stadt Mekka ist das Herzland des Kalifates, das Sultanat Rafidayn mit den zwei Strömen Euphrat und Tigris liegt im Norden des Kalifates, das an der Westküste gelegene Sultanat Punien, das Emirat Asifa im äussersten Nordosten der nabitischen Halbinsel und das Emirat Hamadan ganz im Südosten der Halbinsel. Darüber hinaus wird der Staat Qatays vom Kalifat verwaltet, der an der äussersten westspitze der Halbinsel liegt.
Kultur
Bildung
Politik
Der Kalif
Der Kalif ist das Oberhaupt der Gemeinde des Propheten und folglich des Kalifates. Er ist der Schutzherr alles Muslime und erster Herrscher auf Erden. Wie aus dem Koran unzweifelhaft hervorgeht, ist der Kalif allen anderen Herrschern der Welt übergeordnet und sie sind seine Vasallen. Da in der heutigen Zeit aber zahlreiche Staaten unislamische Strukturen errichtet haben und ein Kontakt zu diesen zum Wohlergehen der Gemeinde notwendig ist, betitelt der Kalif diese nicht als seine Vasallen, sondern als Gefolgsleute Allahs. Auf diese Weise wird auf eine direkte Konfrontation auf diplomatischer Ebene verzichtet. Der Kalif führt die Streitkräfte des Islam an, ernennt den Großwesir sowie die überigen Wesire und verabschiedet Gesetze mit seiner Unterschrift. Auch kann er Firmane (Weisungen) ausstellen, die aber den Gesetzen nicht wiedersprechen dürfen. Der Kalif ist gleichzeitig Garant der im Koran festgeschriebenen Ordnung, denn er sichert den Fortbestand des Traditionsrechtes und des Gesetzes Allahs und verhindert seine Aushöhlung durch eine westliche Rechtsordnung.
Madschlis al-Schura
Seit Jahrunderten ist die Madschlis al-Schura ein Rat welcher den Kalifen berät. War es bei der Gründung des Kalifates der Naufalitischen Dynastie noch ein tatsächliches Beratungsorgan, so ist es heutzutage auf Basis des Traditionsrechtes und durch die jahrhundertelange Wandlung, zum Parlament geworden.
War einst der Kalif bei den Sitzungen immer anwesend, da der Rat auf seinen Ruf zusammentrat um seine Anliegen zu beraten, so ernannte er erstmal im Jahre 1287 (1871 nChr.) einen Nisam al-Mulk (Administrator des Reiches), welcher ihn bei den Sitzungen vertreten sollte. Seit 1343 (1925 nChr.) gilt dieser Nisam als ständiger Vertreter des Kalifen in seiner Funktion als Vorsteher des Madschlis al-Schura, er vertritt aber nicht das Sultanat al-Dschamal. Der Nisam wird seit etwa dreissig Jahren vom Rat selbst auf drei Monate gewählt und dem Kalifen vorgeschlagen, der den Vorschlag akzeptieren oder ablehnen muss.
Seit der Einrichtung des Nisam-Amtes kann die Madschlis auch nach eigenem Willen zusammen kommen un Stellung zu wichtigen Themen beziehen. Seit gut fünfzig Jahren schlägt der Rat dem Kalifen auch Gesetze vor und wurde so zu einer gesetzgebenden Institution. Auch der Kalif lässt, als Reaktion auf diesen Prozess, seine Vorschläge vom Rat absegnen, um der Unterstützung möglichst aller Sultanate und Emirate sicher zu sein. So kann heute ein Gesetz nur im Einvernehmen der Madschlis al-Schura und des Kalifen verabschiedet werden.
Traditionell entsendet jedes Sultanat und jedes Emirat einen stimmberechtigten Vertreter in den Rat. Dies kann der Herrscher selbst, aber auch ein ernannter Vertreter desselben sein. Es gab verschiedene Reformbewegungen zur Umverteilung der Stimmen, die jedoch bisher aus verschiedenen Gründen scheiterten.
Großwesir
War der Großwesir einst nur der Chef des Kalifenpalastes, so hat sich sein Amt bis heute wesentlich verändert. Der vom Kalif ernannte Großwesir wurde durch die Ausstattung mit verschiedensten Rechten zum Regierungschef des Kalifates. Er schlägt dem Kalifen die Wesire vor und leitet die Regierung, sofern dieser das Kabinett nicht selbst führt. In diesem Falle ist er auf seine Rolle als Hofmarschall beschränkt.
Die Wesire sind, wie auch der Großwesir selbst, alleine dem Kalifen Rechenschaft schuldig und haben seinen Anweisungen zu folgen.
aktuelle Zusammensetzung
Name | Funktion | Berufen am |
---|---|---|
Salih al-Maktum | Großwesir | 2. Juli 2011 |
Chalid ibn Faisal | Stellv. Großwesir Wesir des Äusseren |
2. Juli 2011 |