Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Region | [[Kategorie:Region]] | ||
{| border=1 align=right cellpadding=4 cellspacing=0 style="margin: 0 0 1em 1em; background: #f9f9f9; border: 1px #aaaaaa solid; border-collapse: collapse; font-size: 95%;" | {| border=1 align=right cellpadding=4 cellspacing=0 style="margin: 0 0 1em 1em; background: #f9f9f9; border: 1px #aaaaaa solid; border-collapse: collapse; font-size: 95%;" | ||
|+<big>'''Großherzogtum Hohenburg-Lohe'''<br> </big> | |+<big>'''Großherzogtum Hohenburg-Lohe'''<br> </big> |
Version vom 29. Juni 2006, 14:49 Uhr
| |||
Karte | |||
Amtssprache | Dreibürgisch | ||
Hauptstadt | Amalien | ||
Staatsform | Konstitutionelle Monarchie | ||
Staatsoberhaupt Großherzog |
Friedrich Alexander I. seit dem 28. September 2004 | ||
Regierungschef Erster Minister |
Benno Berghammer seit dem 11. Januar 2006 | ||
Fläche | Vorlage:S km² | ||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
Vorlage:S Vorlage:S EW/km² | ||
Gründung | 1276 | ||
RL-Gründung | 28. Juni 2005 | ||
Währung | 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige | ||
Nationalhymne | Vorlage:S |
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der drei Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.
Politisches System
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.
Das der Landtag als legislatives Organ besteht aus zwei Kammern, dem Landrat und dem Herrenhaus. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Adelige und sogenannte "Verdiente". Die Stimmgewalt der beiden Häuser beträgt 2:1.
Die Rechtsprechung nimmt das Verfassungsgericht wahr. Es besteht ebenfalls aus zwei Kammern, dem Landgericht und dem Schwurgericht. Die Richter werden durch Wahl des Landrates (Landgericht) bzw. des Herrenhauses (Schwurgericht) bestimmt.
Militär
7.500 Mann starke Großherzögliche Armee
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 7.500 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 5.000 Mann) eine Luftüberwachung (mit 750 Mann), eine Küstenwache (mit 750 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 1.000 Mann). Der Geschichte der Armee halber, sind die alten Regimentsnamen beibehalten worden, so das ein Regiment nur 1.000 Mann fast.
Landesteile
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).
Herzogtum Hohenburg
Herzogtum Lohe
Fürstentum Gemsbach
Markgrafschaft Theodorsstadt
Grafschaft Sagenberg
Grafschaft Amalien
Freie Stadt Sagenberg
Reichslehen Godenhaven