Ozeanischer Parlamentspräsident: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. September 2006, 21:26 Uhr
Der Parlamentspräsident ist der Vorsitzende des ozeanischen Parlamentes.
Er wird von den Abgeordneten gewählt. Er bekleidet nach dem Staatspräsidenten, den er bei Abwesenheit auch vertritt, offiziell das zweitwichtigste Amt im Staat.
Folgendes sagt die Verfassung zum ozeanischen Parlamentspräsidenten:
Artikel 28 [Parlamentspräsident; Geschäftsordnung] (1) Das Parlament wählt seinen Vorsitzenden, den Parlamentspräsidenten, und dessen Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung. (2) Der Parlamentspräsident sorgt für den geordneten Ablauf von Diskussionen und Abstimmungen. (3) Der Parlamentspräsident darf kein Ministerant inne haben.
Artikel 35 [Stellvertreter] Die Befugnisse des Staatspräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes bis zur Neuwahl durch den Parlamentspräsidenten wahrgenommen.
In der jetztigen sechsten Legislaturperiode wurde Ikoma Tetoa (DB) zum Parlamentspräsidenten gewählt. Stellvertreter ist Cemal Bilgin (FPO).