Bundesland (Renslö)
Bundesländer waren die Bundesstaaten der Bundesrepublik Renslö. Ihr Oberhaupt war jeweils ein Gouverneur. Bundesländer der Bundesrepublik waren:
- Bundesland Sarania
- Freie Stadt Swapokopmund
- Bundesland Finnija
- Bundesland Friaul
- Freistaat Hanko
- Freie Hansestadt Alsztyna
Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten.
Kompetenzen der Bundesländer
Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht waren:
- innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
- Landeskultur
- Kommunalverwaltung
- Versammlungsrecht
- Landessicherheit
- Land- und Forstwirtschaft
- Statistik für Landeszwecke
- Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckte sich auf folgende Gebiete:
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
- Energierecht
- Hochsee- und Küstenfischerei
- Sicherheitsrecht (Küstenwacht, Feuerwehr, etc.)
- Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
- Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
- Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
- Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
- Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
- Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
Es war nicht geplant, neben der Bundesversammlung eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch hatten die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.