Rechtsstaat

Aus MN-Wiki
Version vom 3. August 2008, 14:36 Uhr von Angemeldetam24708 (Diskussion | Beiträge) (Kategorisiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sich alle Personen, Körperschaften und öffentliche Einrichtungen und Organe an geltendes Recht, sprich: an die Gesetze, zu halten haben. Dies bedingt, dass Verstöße gegen das geltende Recht von unabhängigen Einrichtungen (Gerichten) geahndet werden. Jenes kann durch Geld- oder Haftstrafen, aber auch durch andere Sanktionen (Berufsverbot, Fahrverbot usw. je nach Art des Verstoßes) geschehen.

Ein Rechtsstaat unterscheidet sich in diesem wesentlichen Punkt von Unrechtsregimen.

In den allermeisten Fällen ist eine Demokratie ein Rechtsstaat.