Von Berg
Haus derer von Berg Dreibürgen | |||
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Land: | Dreibürgen | ||
Titel: | Freiherr, Herr von Kleve und Neuenburg | ||
Gründer: | Heinrich von Berg | ||
Oberhaupt: | Nils Freiherr von Berg | ||
Gründungsjahr: | 1740 | ||
Nationalität: | Dreibürgisch |
Das Haus derer von Berg ist ein altes dreibürgisches Adelsgeschlecht.
Geschichte
Entstehung des Hauses derer von Berg
Das Haus derer von Berg entstand durch die Erhebung von Heinrich Berg, wegen seiner Verdienste beim Kaiserlichem Hofe, im Jahre 1740. Heinrich war zu diesem Zeitpunkt Kammerjunker am Hofe des Kaisers und verhinderte einen Anschlag auf den Hofmarschall Gregor Graf von Fallersdorf.
Erhebung in den Ritterstand
1804 wurde Friedrich von Berg in den Ritterstand erhoben, doch sein Sohn Nils-Gustav gab den Titel aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit dem Großherzog von Augustental zurück. Den Ritterstand erhielt erst Nils von Berg durch Kaiser Friedrich Alexander I. zurück.
Erhebung in den Freiherrenstand
20.12.2007 wurde Nils Ritter von Berg durch Friedrich Alexander I. zum Freiherren erhoben. Damit wurde er für seine Dienste um den Kaiserlichen Hof geehrt.
Herr von Kleve und Neuenburg
Am 14.10.2008 wurde Nils Freiherr von Berg von Friedrich Alexander I. zum Herrn von Kleve und Neuenburg erhoben.
Andere Staaten
Königreich Tehuri
Obwohl das Haus Berg dem dreibürgischen Adel angehört lebt in Tehuri Alexander von Berg, Graf von Berg.
Familie
Verwandtschaft
Das Haus Berg ist unter anderem mit folgenden Adelsfamilien verwandt:
- derer von Bergenhausen, großherzogliches Geschlecht in Polanien
- Nebenlinie Krolock-Stanislav, Knjaz-Familie von Korgowska
Die Familie derer von Berg ist auch mit anderen Adelsgeschlechtern verwandt.
Persönlichkeiten
- Nils Freiherr von Berg; Dreibürgen, Kammergerichtsrat, Wirklicher Geheimer Rat des großherzoglichen Hofamtes Hohenburg-Lohe
- Roland von Berg; Dreibürgen, Reichsminister, Geschäftsführer der Ostland Agrar Entwicklungsgesellschaft
- Nikolaus von Berg; Kirchenstaat, Leiter der Vatikanbank
- Alexander von Berg; Tehuri, Graf von Berg, Innenstaatssekretär
Hausvorstand
Der Hausvorstand der Famile von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, verhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird, pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nich bindent.
Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der Freiherr von Berg. Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Hausvorstandes.
Der amtierende Vorsitzende ist das Familienoberhaupt Nils Freiherr von Berg.
Erbfolge
Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Freiherren den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Freifrau von Berg. Wenn ein Freiherr Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt. Erster in der Nachfolge des Freiherren ist momentan Roland von Berg.