Reformierte Kirche in Dreibürgen
Die Reformierte Kirche in Dreibürgen ist eine protestantische Kirche viadanisch-reformierten Bekenntnisses im Kaiserreich Dreibürgen.
Verbreitung
Die Gemeinden der Kirche sind in einem Flickenteppich über dass ganze Reich verteilt. Die meisten reformierten Gemeinden, die heute zur Reformierten Kirche in Dreibürgen gehören befinden sich im ehemaligen Fürstentum Herlen (heute Rem), im Herzogtum Cassau (Werthen), Godenhaven mit den angrenzenden Landkreisen Freejsland und Witsmarsch (ebenfalls Werthen) und in der Grafschaft Zwielau (Rem). Weitere verteilen sich auf Wirtenstein, Bereau (Haxagon) und Werstein (Bazen). Ferner gehören einzelne Gemeinden der Hugenotten in Loisonien und ehemalige Freikirchen in Cranach zur Kirche.
Lehre
Die Kirche beruft sich auf die Lehren des Reformator Louis Viadan und die von Ihm verfassten 95 Thesen. Viele Gemeinden orientieren sich außerdem auf lokale Reformatoren, wie etwa Heinrich Secundus in Wertstein. Im Zentrum stehen die vier reformierten Grundsätze sola scriptura (allein die Schrift), solus Christus (allein Christus), sola gratia (allein durch Gnade) und sola fide (allein durch Glauben). Nach reformatorischer Tradition werden nur Taufe und Abendmahl als Sakramente anerkannt. Letzeres wird als reines Gedächtnismahl verstanden, die Vorstellung einer Realpräsenz Christus wird abgelehnt.
Prägend für reformierter Kirchengebäude ist die Nüchternheit und der Verzicht auf Schmuck und Zier, was sich durch dass biblische Bilderverbot erklären lässt. Die gewichtige Rolle des gesprochenen Wortes im Gottesdienst, spiegelt sich auch in der zentral angebrachten Kanzel wieder. Statt eines Altars befindet sich in reformierten Kirchen in der Regel ein Abendmahlstisch.
Organisation und Leitung
Die Reformierte Kirche in Dreibürgen organisiert sich von den Kirchengemeinden zu den Synodalverbänden bis zur Generalsynode. Dabei kennt Sie keine Hierarchie im eigentlichen Sinne; sie wird vielmehr von der Gemeinde her selbstverwaltet. In allen Gremien der Kirche sind mehr Laien als Pastorn vertreten.
Der Generalsynode obliegt die Leitung der Reichskirche, wählt alle vier Jahre aus ihrer Mitte einen Generalsuperintendent und ein Ihn unterstützendes Moderamen.