Reichsbank
Reichsbank | |
Hauptsitz | Dreibürgen |
Rechtsform | Oberste Reichsbehörde |
Aufsichtsbehörde | Reichsministerium der Finanzen |
Gründung | 1875 |
Währung | Reichstaler |
Beschäftigte | ~ 52.000 |
Präsident | Franz von Ribbensee |
Umsatz | - |
Branche | Staatsbetrieb, Zentralbank |
Die Reichsbank ist die Zentralbank des Kaiserreiches Dreibürgen. Innerhalb der Reichsverwaltung hat sie die Stellung einer Obersten Reichsbehörde und untersteht der Aufsicht durch das Reichsministerium der Finanzen.
Die Reichsbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Wertdienstleistern eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche Bestände an alten Geldscheinen und Münzen ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten und Münzen. Darüber hinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und über die umlaufende Bargeldmenge.
Weiterhin wirkt die Reichsbank an der Bankenaufsicht mit.
Aufbau
Reichsbankdirektorium
Unterstellte Einrichtungen
Staatliche Münzprägeanstalten (Münzprägezeichen)
- Cassau (WT)
- Ehrenmünster (CR)
- Hohenburg (HL)
- Hohenstauffenberg (ST)
- Lodringburg (HX)
- Reichstal (RT)
- Rem (RM)
- Vengard (GV)
- Westburg (BZ)
Noten und Münzen
Hauptartikel: Dreibürgischer Reichstaler