Reichsbahn
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Reichsbahn | |
Hauptsitz | Dreibürgen |
Rechtsform | Oberste Reichsbehörde Sondervermögen des Reiches |
Aufsichtsbehörde | Reichsministerium für Verkehr |
Gründung | - |
Beschäftigte | - |
Generaldirektor | Dr.-Ing. Leopold Habsbach |
Umsatz | - |
Branche | Staatsbetrieb, Verkehr/Logistik |
Die Reichsbahn ist das staatliche Eisenbahnunternehmen des Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Reiches, kann dabei aber selbst klagen oder verklagt werden und untersteht als gleichzeitige Oberste Reichsbehörde direkt dem Reichsministerium für Verkehr.
Aufbau
Reichsbahngeneraldirektion
Die Reichsbahngeneraldirektion ist mit der Leitung der gesamten Reichsbahn beauftragt und untersteht dem Generaldirektor der Reichsbahn.
- Abteilung A: Stabsstelle des Generaldirektors
- Abteilung B: Personal
- Abteilung C: Finanzen und Recht
- Abteilung E: Einkauf
- Abteilung F: Finanz- und Rechtsabteilung
- Abteilung G: Verkehr und Tarife Güterverkehr
- Abteilung N: Betriebs- und Bauabteilung
- Abteilung P: Verkehr und Tarife Personenverkehr
- Abteilung V: Verwaltung
- Abteilung W: maschinentechnische Abteilung
- Stabsstelle L: Eisenbahnmilitärische Angelegenheiten
Reichsbahn-Zentralämter
- Allgemeine und Verwaltungsabteilung
- Abteilung für Sozialversicherung
- Bautechnische Abteilung
- Lokomotivabteilung
- Wagenbauabteilung
- Betriebsabteilung
- Wagendienst- und Verkehrsabteilung
- Bremsabteilung
- Block- und Stellwerksausschuss
- Fernmeldetechnische Abteilung
- Werkstätten- und Stoffwirtschaftsabteilung
- Einkaufsabteilung G
- Einkaufsabteilung N
- Einkaufsabteilung P
- Einkaufsabteilung W
Reichsbahnbaudirektionen
Reichsbahn-Oberbetriebsleitungen
Reichsbahndirektionen
Untergeordnete Dienststellen
Reichsbetriebe Dreibürgens