Reichsbahn

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Reichsbahn
Hauptsitz Dreibürgen
Rechtsform Oberste Reichsbehörde
Sondervermögen des Reiches
Aufsichtsbehörde Reichsministerium für Verkehr
Gründung -
Beschäftigte -
Generaldirektor Dr.-Ing. Leopold Habsbach
Umsatz -
Branche Staatsbetrieb, Verkehr/Logistik
Das kleine Logo der Reichsbahn

Die Reichsbahn ist das staatliche Eisenbahnunternehmen des Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Reiches, kann dabei aber selbst klagen oder verklagt werden und untersteht als gleichzeitige Oberste Reichsbehörde direkt dem Reichsministerium für Verkehr.

Aufbau

Reichsbahngeneraldirektion

Die Reichsbahngeneraldirektion ist mit der Leitung der gesamten Reichsbahn beauftragt und untersteht dem Generaldirektor der Reichsbahn.

  • Abteilung A: Stabsstelle des Generaldirektors
  • Abteilung B: Personal
  • Abteilung C: Finanzen und Recht
  • Abteilung E: Einkauf
  • Abteilung F: Finanz- und Rechtsabteilung
  • Abteilung G: Verkehr und Tarife Güterverkehr
  • Abteilung N: Betriebs- und Bauabteilung
  • Abteilung P: Verkehr und Tarife Personenverkehr
  • Abteilung V: Verwaltung
  • Abteilung W: maschinentechnische Abteilung
  • Stabsstelle L: Eisenbahnmilitärische Angelegenheiten

Reichsbahn-Zentralämter

  • Allgemeine und Verwaltungsabteilung
  • Abteilung für Sozialversicherung
  • Bautechnische Abteilung
  • Lokomotivabteilung
  • Wagenbauabteilung
  • Betriebsabteilung
  • Wagendienst- und Verkehrsabteilung
  • Bremsabteilung
  • Block- und Stellwerksausschuss
  • Fernmeldetechnische Abteilung
  • Werkstätten- und Stoffwirtschaftsabteilung
  • Einkaufsabteilung G
  • Einkaufsabteilung N
  • Einkaufsabteilung P
  • Einkaufsabteilung W

Reichsbahnbaudirektionen

Reichsbahn-Oberbetriebsleitungen

Reichsbahndirektionen

Untergeordnete Dienststellen

Reichsbetriebe Dreibürgens