Sakuranien

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Amtssprache
Hauptstadt Sakuria
Regierungssitz
Staatsform
Staatsoberhaupt
 Dronning

 seit 12. März 2013
Staats- und Regierungschef
 Demokratisch gewählter Präsident
Torjin Laikis
 seit 27. Dezember 2013
Fläche 375.000 km²
Einwohner 10.000.000
Bevölkerungsdichte 26,67 Einwohner je km²
Währung Sakuranische Mark

(1 Sakuranische Mark = 100 Sakuranische Pfennige) (SRM)

Bruttoinlandsprodukt
 pro Kopf
 SRM
 Fehler im Ausdruck: Nicht erkanntes Satzzeichen „{“ SRM
Gründung 2013
Unabhängigkeit
Auflösung
Nationalhymne
Nationalfeiertag
 Staatsgründung
25. November
Länderkürzel SRN
Vorwahl +{{{VORWAHL}}}
Internet-TLD .

RL-Daten

Gründung
Auflösung
Simulationssprache Sakuranisch, Deutsch, Englisch

Geschichte

Sakuranien wurde am 27. Dezember 2013 gegründet und umfasst mehrere eigenständige Provinzen mit diversen Einzelrechten.

Die Hauptstadt des Staates ist Sakuria und umfasst 500 km².

Sprachen

Sakuranisch ist die offizielle Amts- und Standardsprache im gesamten Staatsgebiet.

Nebenbei wird auch Deutsch als 2. Amtssprache und Englisch als 3. Amtssprache akzeptiert.

In Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und an den Bildungsakademien werden sowohl Sakuranisch, Deutsch wie auch Englisch als Sprachen unterrichtet.

Bildung

Kindergärten

Es besteht die Möglichkeit ab dem 1. vollendeten Lebensjahr Kinder in einem Kindergarten unterzubringen und von gut ausgebildetem Personal ganztätig betreuen zu lassen. Die Betreuung ist kostenlos und wird durch die Steuereinnahmen von den Unternehmen finanziert, die davon profitieren, dass viele gut ausgebildete Mütter wieder in ihren Beruf zurückkehren können.

Ab dem 5. vollendeten Lebensjahr besteht eine Pflicht für Kinder, den Kindergarten zu besuchen. Dies soll das Sozialverhalten und das Bildungsniveau fördern. Außerdem sollen die Kinder umfassend für die Grundschule vorbereitet werden.

In den Kindergärten gibt es morgens ein kostenloses Frühstück und mittags ein kostenloses Mittagsessen.

Die Gruppen bestehen aus höchstens 10 Kindern, die durch 2 gut ausgebildete Erzieherinnen betreut werden.

Grundschulen

Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr werden Kinder in die Grundschule eingeschult. Die Grundschule dauert bis von der 1. bis zur 7. Klasse an.

Die Klassengröße liegt bei höchstens 10 Kindern und der Unterricht variiert nach den persönlichen Stärken des Kindes.

Es gibt keine Noten und es wird nur 2 Mal im Jahr eine fachliche Benotung durch die einzelnen Lehrer geschrieben

Ab der 8. Klasse werden Kinder in die benachbarte Gemeinschaftsschule umgeschult.

In den Grundschulen gibt es ebenfalls morgens ein kostenloses Frühstück und mittags ein kostenloses Mittagsessen.

Es gibt kein Sitzenbleiben, wie es in diversen anderen Ländern im Schulsystem verankert ist.

Bei zu schlechten Noten wird kostenloser Einzel- oder Gruppenunterricht für die betroffenen Schüler angeboten.

Auch dies wird durch die Steuereinnahmen der sakuranischen Firmen finanziert, da die Firmen großes Interesse an gut ausgebildetem Personal haben.

Dadurch liegt das Bildungsniveau höher als in vielen anderen Staaten.

Gemeinschaftsschulen

Die Gemeinschaftsschule beginnt ab der 8. Klasse.

Ziel ist es, alle Kinder bzw. Jugendlichen bis zum Abitur in der 13. Klasse zu führen.

Auch in der Gemeinschaftschule gibt es kein Sitzenbleiben, sondern ein kostenloser Einzel- oder Gruppenunterricht für die betroffenen Schüler.

Auch dies wird durch die Steuereinnahmen der sakuranischen Firmen finanziert, da die Firmen großes Interesse an gut ausgebildetem Personal haben.

Auch dies fördert das Bildungsniveau im sakuranischen Staat.

Die Klassengröße liegt bei höchstens 10 Kindern und der Unterricht variiert ebenfalls nach den persönlichen Stärken des Kindes bzw. Jugendlichen.

In schwächeren Fächern bekommen die Schüler ebenfalls gezielt Lernhilfe zur Verfügung gestellt.

Nach dem Abitur werden die Schüler an diverse Bildungsakademien vermittelt, die unterschiedliche Schwerpunkte haben.

Bildungsakademien

Es gibt in Sakuranien verschiedene Bildungsakademien.

In jeder Provinzhauptstadt von Sakuranien gibt es mindestens eine Universität mit den verschiedenen Fachbereichen.

Dies sind die verschiedenen Fachbereiche der Bildungsakademien:

1. Internationale Beziehungen

2. Geschichte
3. Politik
4. Sozialwissenschaften

5. Sozialpädagogik
6. Erziehungswissenschaften
7. Kulturlehre

8. Kunst
9. Ethik
10. Religionswissenschaften

11. Soziales Finanzwesen
12. Soziale Marktwirtschaft
13. Soziales Justizwesen

14. Sakuranische Sprachlehre
15. Deutsche Sprachlehre
16. Englische Sprachlehre

17. Biologie
18. Astronomie
19. Psychologie

20. Mathematik
21. Physik
22. Chemie

23. Sportwissenschaften
24. Medienwissenschaften
25. Kommunikationslehre

Diverse Fächer können an den Bildungsakademien kombiniert werden.

Die gesamte Bildung an den Bildungsakademien ist kostenlos.

Auch das Frühstück und Mittagessen in den Mensas der Bildungsakademien ist kostenlos.

Die Größe eines Bildungskurses einer Akademie ist ebenfalls auf 10 Studenten pro Gruppe begrenzt.

Dies soll das fachgerechte Lernen an den Akademien fördern.

Falls die Studenten aus ländlichen Regionen kommen, bekommen sie ein Bildungsstipendium durch die Bildungsakademien gestiftet.

Dies geschieht, damit auch die ländliche Bevölkerung ausreichend an den Bildungsakademien Studienfächer belegen können.

Für ein sakuranisches Diplom benötigt man eine durchschnittliche Studierdauer von 5 Jahren.

Danach können sich die Studenten entscheiden, in welchen Bereichen sie gerne arbeiten möchten.

Gesundheitssystem

Krankenkasse

Es gibt in Sakuranien nur eine staatliche Krankenkasse, die für die gesamte Bevölkerung die Gesundheitsversorgung sicherstellt.

Die Krankenkasse wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Steuereinnahmen finanziert.

Üblich ist ein Einheitsbeitrag von 15 % (7,5 % vom Arbeitnehmer und 7,5 % vom Arbeitgeber).

Die staatliche Krankenkasse von Sakuranien darf keine medizinische Behandlung ablehnen, die die Ärzte für sinnvoll halten.

Auch Zahnersatz sowie naturheilkundliche Verfahren müssen von der Krankenkasse übernommen werden.

Pflegekasse

Es gibt in Sakuranien nur eine staatliche Pflegekasse, die für die gesamte Bevölkerung die Pflegeversorgung sicherstellt.

Die Pflegekasse fungiert unabhängig von der staatlichen Krankenkasse, um die Unabhängigkeit bei der Beurteilung sicherzustellen.

Die Pflegekasse wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Steuereinnahmen finanziert.

Üblich ist ein Einheitsbeitrag von 5 % (2,5 % vom Arbeitnehmer und 2,5 % vom Arbeitgeber).

Sozialsystem

Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Es gibt für die gesamte sakuranische Bevölkerung ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Höhe von 2.000 Sakuranischen Mark im Monat.

Dies entspricht dem Mindestlebenstandard, den der Sakuranische Staat seinen Bürgern garantiert.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein Recht, das in der Sakuranischen Verfassung fest verankert ist.

Dieses Recht darf nicht verändert werden, da es sonst die Grundrechte der Sakuranischen Bevölkerung einschränken würde.

Die Höhe des Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) wird jedes Jahr durch eine unabhängige Kommission von Sozialverbänden festgelegt.

Kein Sakuranischer Bürger darf weniger als das Bedingungslose Grundeinkommen im Monat zur Verfügung haben.

Dies gilt auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Rentner ab dem 55. Lebensjahr.

Rentensystem

Mit 55 darf jeder Sakuranische Bürger offiziell in Rente gehen.

Die Grundrente ist in Höhe des Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) weiter zu zahlen.

Somit besteht an sich kein wesentlicher Unterschied zum Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE).

Die Rentenkasse wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Steuereinnahmen finanziert.

Üblich ist ein Einheitsbeitrag von 25 % (12,5 % vom Arbeitnehmer und 12,5 % vom Arbeitgeber).

Staatssystem

Parlament

Das Sakuranische Parlament in der Hauptstadt Sakuria besteht aus 500 demokratisch gewählten Abgeordneten.

Der Sakuranische Präsident wird von der Bevölkerung für 5 Jahre gewählt.

Die Parlamentswahlen finden ebenfalls alle 5 Jahre statt.

Bürgerentscheide

Über alle wichtigen Entscheidungen muss das Volk befragt werden.

Der Ausgang der Bürgerentscheide ist bindend, solange dadurch keine Menschenrechte oder Rechte anderer Staaten verletzt werden.

Das Recht auf Bürgerbeteiligung ist in der Sakuranischen Verfassung ein fester Bestandteil.

Justizsystem

Gerichte

Die Sakuranischen Gerichte müssen nach bestem Gewissen Ihre Urteile fällen.

Bei Zweifeln gilt zuerst die Unschuldigkeit des Angeklagten.

Die Todesstrafe ist ausdrücklich durch die Sakuranische Verfassung verboten worden, weil sie stark die Menschenrechte verletzt.

Die Höchststrafe ist lebenslängliche Sicherheitsverwahrung und wird nur in besonders schweren Fällen, wie Mord, angewendet.

Justizvollzugsanstalten

Die Justizvollzugsanstalten gewähren den Gefangenen alle Möglichkeiten, die auch in Freiheit möglich wären.

Jeder Häftling hat das Recht auf eine Ausbildung oder ein Studium in der Justizvollzugsanstalt.

Ebenfalls hat jeder Häftling das Recht auf einen Computer und einen Fernseher auf seinem Zimmer, um einen Zugriff auf die Medien zu ermöglichen und die Häftlinge am gesellschaftlichen Leben von Sakuranien teilhaben zu lassen.

Das Personal in den Justizvollzugsanstalten ist dazu aufgefordert, die Häftlinge human zu behandeln. Schwere Verstöße werden mit sofortiger Entlassung des Mitarbeiters in der Justizvollzugsanstalt geahndet.

Zur Kontrolle der Haftbedingungen kommen mehrmals im Monat unabhängige Sozialarbeiter in die Justizvollzugsanstalten. Bei Probleme mit den Haftbedingungen werden sofort umfassende Maßnahmen eingeleitet, die die Bedingungen der Häftlinge umfassend verbessern.

Wirtschaftssystem

Allgemein

Das Wirtschaftssystem von Sakuranien ist die Soziale Marktwirtschaft.

Schlüsselbereiche wie Banken, Energieunternehmen, Postunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Verkehrsunternehmen und Wasserunternehmen sind komplett in staatlicher Hand und dürfen nicht privatisiert werden. Dies ist in der Sakuranischen Verfassung fest verankert worden. Dies geschah dadurch, dass es international starke Probleme mit der Privatisierung von staatlichen Unternehmen gab. Das will Sakuranien damit vermeiden.

Unternehmen

Jeder Bürger von Sakuranien hat das Recht ein eigenes Unternehmen zu gründen und wird dabei auch vom Staat mit Zusatzleistungen unterstützt. Die staatlichen Banken sind ausdrücklich dazu aufgefordert, an kleine und größere Unternehmen Kredite zu vergeben. Diese dürfen nur einen maximalen Zinssatz von 10 % im Jahr haben und diesen ausdrücklich nicht übersteigen. Dies ist in der Verfassung so festgelegt worden, um auch kleineren Unternehmen faire Bedingungen für Kredite einräumen zu können.

Unternehmen dürfen keine umweltschädigenden Abgase produzieren. Falls doch, müssen sie mit hohen Strafen durch den Staat rechnen.

Dadurch liegt die Umweltverschmutzung in Sakuranien faktisch bei Fast Null.

Der Schutz der Umwelt und der Menschen ist in der Verfassung festgeschrieben worden. Und liegt grundsätzlich über den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen.

Ausländische Unternehmen sind ausdrücklich in Sakuranien erwünscht, wenn sie sich an die Vorschriften, insbesondere bei Menschenrechten und dem Umweltschutz halten. Falls sie die Vorschriften verletzen sollten, wird ihnen nach der 3. Abmahnung die Lizenz für Sakuranien komplett entzogen.

Energieunternehmen

In Sakuranien gibt es keinerlei umweltschädigende Kraftwerke mehr. Die gesamte Energieversorgung von Sakuranien erfolgt durch regenerative Energien, wie Solaranlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken.

Atomkraftwerke, Gaskraftwerke, Kohlekraftwerke und Ölkraftwerke sind durch die Sakuranische Verfassung verboten worden, weil all diese Kraftwerke die Umwelt stark beschädigen.

Der Brutto-Strompreis wird durch die staatliche Energiebehörde in Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden festgelegt. Dieser liegt aktuell bei 20,00 Sakuranischen Pfennigen pro Kilowattstunde.

In der Verfassung ist fest verankert, dass jeder Sakuranische Bürger Recht auf freien Zugang zu Strom hat und den Strom auch zum normalen Preis erlangen können muss.

Verkehrssystem

Öffentlicher Personennahverkehr

Der Öffentliche Personennahverkehr ist flächendeckend über das ganze Land vorhanden.

Mehrere dutzend Eisenbahnlinien stellen die Versorgung sicher. Eisenbahnlinien dürfen auch bei geringer Wirtschaftlichkeit nicht stillgelegt werden. Alle Eisenbahnlinien sind elektrifiziert. Dieselfahrzeuge sind nur beim Ausfall von der Stromversorgung zugelassen. Die Eisenbahnlinien haben alle eigene regenerative Kraftwerke, um sie mit genügend Strom versorgen zu können.

In den Städten und auf dem Land gibt es ebenfalls ein dichtes Netz von S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Elekrobussen. Dieselfahrzeuge sind nur beim Ausfall von der Stromversorgung zugelassen. Die Öffentlichen Verkehrsmittel haben alle eigene regenerative Kraftwerke, um sie mit genügend Strom versorgen zu können.

Autos und LKW

Alle Fahrzeuge in Sakuranien müssen einen Elektroantrieb haben. Dieselfahrzeuge sind nur in absoluten Ausnahmefällen, wie beim Ausfall der Stromversorgung zugelassen. Verstöße gegen das Verbot von Dieselfahrzeugen werden mit sofortigen Einzug des jeweiligen Fahrzeuges geahndet.

Über das ganze Land verteilt gibt es Autobahnen, die auch die ländlichen Regionen an die Städte anbinden.

Falls die Autobahnen durch Naturschutzgebiete führen, sind sie untertunnelt oder um das Naturschutzgebiet herum gebaut worden. Der Naturschutz steht an erster Stelle bei neuen Autobahnprojekten.

Das Autobahnsystem wird durch eine Maut finanziert, die von allen Autos und LKW's einmal jährlich entrichtet werden muss. Diese liegt bei Autos in Höhe von 1.000 Sakuranischen Mark und bei LKW's in Höhe von 2.000 Sakuranischen Mark. Für diese wird eine Plakette mit der jeweiligen Farbe des Jahres herausgebeben:

2014: grün
2015: blau
2016: orange

Falls jemand ohne die Plakette fährt, muss er mit einer Strafe in Höhe von 5.000 Sakuranischen Mark rechnen. Diese sind auch in Ratenzahlung möglich.