Fürst
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Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.
Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.
Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten
- Phillip IV. - Fürst von Arkon
- Gregor I - Fürst von Verdana
Staatsoberhäupter im Range eines Großfürsten
- Dr. Alfred von Cobald - Großfürst des Vereinigten Großfürstentums
Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten
Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg