Bundesstaat

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Unter einem Bundesstaat versteht man einen Staat, der aus mehreren Führungebenen in untergliederten Gebietskörperschaften besteht. So muss für diese Definition neben der bundesstaatlichen Führungsebene (Bund/Union/Föderation o.ä.) mindestens eine weiter Gliederung in Gebietsunterkörperschaften (Länder/Kantone/Départements/Bezirke o.ä.) vorhanden sein.

Die klassische Aufteilung gliedert sich in 5 Führungsebenen, wie folgt. Jedoch sind typische Abweichungen möglich. Die klassische Aufteilung sieht aus wie folgt:

  • Bund
  • Länder
  • Bezirke
  • Kreise
  • Kommunen

Jedoch können vor allem die Bezirke und Landkreise oft als Führungsebene vernachläsigt werden, oder existieren nicht einmal.

Die Kompetenzen zur Gesetzgebung und Entscheidungsfällung werden, oft aus Gründen der besseren Ortsbezogenheit der Gebietskörperschaften, zwischen den einzelnen Organen geteilt. So können Länder i.d.R. ihre kulturelle Ausgestaltung selbst bestimmen, und sind dabei höchstens an Rahmenbedingung des Bundes gebunden. Andererseits übernehmen die übergeordneten Gebietsverbände generell außenpolitische Aufgaben.

Zu unterscheiden ist auch, wie ausgeprägt die Kompetenzaufteilung zwischen den einzelnen Körperschaften ist.

Beispiele für Bundesstaaten sind u.a. Ratelon, Turanien oder Dionysos