Senatspräsident
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Mit der letzten Verfassungsänderung in Dionysos geschaffenes Bundesamt. Der Senatspräsident ist der Vorsitzende der legislativen Gewalt, des Senats. Er leitet die Sitzungen, Diskussionen und Abstimmungen und besitzt im Senatsbezirk das Hausrecht sowie die Polizeigewalt. Der Senatspräsident sowie sein Stellvertreter werden zum Beginn jeder neuen Legislaturperiode in der ersten Sitzung des Senats gewählt.