Legislative
Der Begriff Legislative (vom lat. lex, legis; "das Gesetz") bezeichnet in einem demokratisch verfassten Staat eine der drei Gewalten: Exekutive, Legislative und Judikative. Die Legislative ist dabei für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen zuständig, weshalb sie auch gesetzgebende Gewalt bezeichnet wird.
In einer repräsentativen (indirekten) Demokratie werden die Kompetenzen der Legislative dem politischen Organ des Parlamentes zugeschrieben. Neben der Gesetzgebung ist diese Institution in einer "gesunden Demokratie" auch für die Kontrolle der beiden anderen Gewalten zuständig. Besitzt eine repräsentative Demokratie Elemente der direkten Demokratie, so können die Kompetenzen der Legislative, bei bestimmten Sachfragen, auch dem gesamten (wahlberechtigten) Volk übergeben werden. Bei einem basisdemokratisch verfassten Staat liegt die Kompetenz der Legislative immer bei dem gesamten (wahlberechtigten) Volk.