Bundesland (Renslö)

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Bundesländer sind die Bundesstaaten der Bundesrepublik Renslö. Ihr Oberhaupt ist der Gouverneur oder die Gouverneurin. Derzeitige Bundesländer der Bundesrepublik sind:

Durch den Verfassungszusatz vom 22.04.2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhalten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger(innen) haben und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekunden, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten.

Kompetenzen der Bundesländer

Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht sind:

  • 1. innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
  • 2. Landeskultur
  • 3. Kommunalverwaltung
  • 4. Versammlungsrecht
  • 5. Landessicherheit
  • 6. Land- und Forstwirtschaft
  • 7. Statistik für Landeszwecke
  • 8. Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen

Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete

  • 1. Wirtschaftsrecht
  • 2. Steuerrecht
  • 3. Energierecht
  • 4. Hochsee- und Küstenfischerei
  • 5. Sicherheitsrecht, d.h. Küstenwacht, Feuerwehr, etc.
  • 6. Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
  • 7. Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
  • 8. Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
  • 9. Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
  • 10. Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
  • 11. Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung

Es ist jedoch nicht geplant, neben der Renslöer Bundesversammlung eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch haben die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.