Bundesland (Renslö)
Bundesländer sind die Bundesstaaten der Bundesrepublik Renslö. Ihr Oberhaupt ist der Gouverneur oder die Gouverneurin. Derzeitige Bundesländer der Bundesrepublik sind:
- Bundesland Sarania
- Freie Stadt Swapokopmund
- Bundesland Finnija
- Bundesland Friaul
- Freistaat Hanko
- Freie Hansestadt Alsztyna
Durch den Verfassungszusatz vom 22.04.2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhalten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger(innen) haben und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekunden, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten.
Kompetenzen der Bundesländer
Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht sind:
- 1. innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
- 2. Landeskultur
- 3. Kommunalverwaltung
- 4. Versammlungsrecht
- 5. Landessicherheit
- 6. Land- und Forstwirtschaft
- 7. Statistik für Landeszwecke
- 8. Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete
- 1. Wirtschaftsrecht
- 2. Steuerrecht
- 3. Energierecht
- 4. Hochsee- und Küstenfischerei
- 5. Sicherheitsrecht, d.h. Küstenwacht, Feuerwehr, etc.
- 6. Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
- 7. Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
- 8. Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
- 9. Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
- 10. Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
- 11. Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
Es ist jedoch nicht geplant, neben der Renslöer Bundesversammlung eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch haben die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.