Kronland

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Als Kronländer werden die teilsouveränen Provinzen des Großherzogtums Arcor bezeichnet, welche als zweite Entscheidungsebene fungieren. Die Kronländer besitzen eine eigene Exekutive und Legislative.

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Kronländer des Großherzogtums Arcor

1779 wurden die ersten Kronländer von Herzog Frankan III. durch einen Erlass, der später als Föderalismusreform bekannt wurde, eingerichtet. Damals wurden die Kronländer Kronland Arcor, Kronland Adlerberg und Kronland Südland gegründet um die letzten Überbleibsel der ehemaligen Fürstentümer zu zerstören. Der Name Kronland leitet sich von der Stellung der damaligen Provinzen ab. Sie standen unter direkter Leitung der Herzogskrone die sie in Personalunion regierte, aber auch nach eigenen Ermessen Verwalter für die einzelnen Gebiete einsetzen konnte. Der so genannte Kronlandhalter saß dem Verwaltungsapparat vor. Die Kronlandhalter und anderen Mitglieder der Verwaltungsapparate waren bis 1861 traditionelle Personen aus dem Adel und Klerus. Sie wurden nach der Revolution von der Regierung aufgelöst.

Im Jahre 1861 wurde, als eine Nachwirkung der Bürgerrevolution, dem Herzog die Verwaltung der Kronländer entzogen und den Provinzen die noch heute bestehenden politische Organe zugeschrieben. Im Laufe der Verwaltungsreform unter Staatskanzler Lüdger wurde das Kronland Südland im Jahre 1898 in die Kronländer Kronland Midarcor, Kronland Faaren und Kronland Westenhag aufgeteilt.

Mit der Verfassungsreform aus dem Jahre 2004 soll eine Kronländerkammer eingerichtet werden die die Interessen der einzelnen Kronländer bündeln und vor dem Staatsparlament vertreten soll. Ab Januar 2005 wird der Freistaat Murnau ein Kronland des Großherzogtums.

Kronländer des Großherzogtums: