Hohenburg-Lohe

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Großherzogtum Hohenburg-Lohe
 
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Karte
Amtssprache Dreibürgisch
Hauptstadt Amalien
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Großherzog
Friedrich Alexander I.
 seit dem 28. September 2004
Regierungschef
 Erster Minister
Benno Berghammer
 seit dem 11. Januar 2006
Fläche Vorlage:S km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

Vorlage:S
Vorlage:S EW/km²
Gründung 1276
RL-Gründung 28. Juni 2005
Währung 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige
Nationalhymne Vorlage:S

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der drei Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.


Politisches System

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.

Das der Landtag als legislatives Organ besteht aus zwei Kammern, dem Landrat und dem Herrenhaus. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Adelige und sogenannte "Verdiente". Die Stimmgewalt der beiden Häuser beträgt 2:1.

Die Rechtsprechung nimmt das Verfassungsgericht wahr. Es besteht ebenfalls aus zwei Kammern, dem Landgericht und dem Schwurgericht. Die Richter werden durch Wahl des Landrates (Landgericht) bzw. des Herrenhauses (Schwurgericht) bestimmt.


Militär

7.500 Mann starke Großherzögliche Armee

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Diese machte es zwingend notwendig, das die Streitkräfte der Großherzogtümer zumindest begrenzt bestehen bleiben. Hohenburg-Lohe unterhält deshalb heute noch eine kleine Armee mit einer Gesamtstärke von 7.500 Männern und Frauen. Es gibt ein kleines Heer (mit 5.000 Mann) eine Luftüberwachung (mit 750 Mann), eine Küstenwache (mit 750 Mann) und die traditionsreiche Garde (mit 1.000 Mann). Der Geschichte der Armee halber, sind die alten Regimentsnamen beibehalten worden, so das ein Regiment nur 1.000 Mann fast.


Landesteile

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).

Herzogtum Hohenburg

Herzogtum Lohe

Fürstentum Gemsbach

Markgrafschaft Theodorsstadt

Grafschaft Sagenberg

Grafschaft Amalien

Freie Stadt Sagenberg

Reichslehen Godenhaven