Premierminister (Arkon)

Aus MN-Wiki
Version vom 29. Januar 2006, 15:03 Uhr von Hoffmann (Diskussion | Beiträge) (aktualisiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen
Der Premierminister
Regierungschef Arkons
flagge027yl.png
Amtssitz Palais Luxborg, Luxborg
Amtsbezeichnung Premierminister
Amtsinhaber Alexander von Ludenburg
Amtszeit 3 Monate
Letzte Wahl 28. Januar 2006

Der Premierminister ist der Regierungschef des Fürstentums Arkon. Er bestimmt die Minister und die Richtlinien der Politik der Regierung.

Der Premierminister ist faktisch der mächtigste arkonidische Politiker, steht jedoch im Protokoll nach dem Fürsten als Staatsoberhaupt an zweithöchster Stelle. Der Premierminister wird von der Nationalversammlung gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode der Nationalversammlung nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Derzeitiger Premierminister ist der DUA-Politiker Alexander von Ludenburg.

Verfassungsrechtliche und politische Stellung

Aufgaben

standarte0sj.png
Standarte des Premierministers

Der Premierminister ist der Vorsitzende der Regierung. Er hat die Aufgabe, die Richtlinien der Politik vorzugeben. Der Premierminister schlägt die Minister der Regierung vor, welche dann vom Fürsten ernannt werden.

Wahl des Premierministers

Ist das Amt des Premierministers vakant, etwa durch den Zusammentritt einer neuen Nationalversammlung, aber auch durch Tod, Rücktritt oder Amtsunfähigkeit des alten Premierministers, schlägt der Fürst innerhalb einer angemessenen Frist dem Parlament einen Kandidaten für das Amt des Premierministers vor. In dieser Entscheidung ist der Fürst rechtlich frei. Politisch ist jedoch schon lange vor dem Vorschlag klar, über wen die Nationalversammlung abstimmen wird, da der Fürst vor seinem Vorschlag eingehende Gespräche mit den Partei- und Fraktionsspitzen führt. Der Kandidat benötigt zu seiner Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Nationalversammlung, also die absolute Mehrheit. Wählt die Nationalversammlung den vom Fürsten vorgeschlagenen Kandidaten nicht, so beginnt eine zweite Wahlphase.

Erreicht der Kandidat die nötige Mehrheit der Stimmen auch in der zweiten Wahlphase nicht, so kann die Nationalversammlung binnen sieben Tagen in einem neuen Wahlgang mit mehr als der Hälfte der Stimmen seiner Mitglieder einen Premierminister wählen. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist immer noch nicht zustande, findet sofort ein dritter Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereint der Gewählte die Mehrheit der Stimmen Mitglieder der Nationalversammlung auf sich, so ist er vom Fürsten zu ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Fürst binnen sieben Tagen Neuwahlen zur Nationalversammlung auszuschreiben.

Zusammenarbeit mit der Nationalversammlung

ludenburgalexandergro3am.jpg
Alexander von Ludenburg (* 1965)

Die Nationalversammlung kann jederzeit die Herbeirufung oder die Anwesenheit des Premierministers oder eines Ministers verlangen. Im Gegenzug haben der Premierminister und die Mitglieder der Regierung das Recht, bei jeder Sitzung der Nationalversammlung anwesend zu sein. Sie haben sogar jederzeitiges Rederecht.

Konstruktives Misstrauensvotum und Vertrauensfrage

Die Nationalversammlung kann dem Premierminister das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass es mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Der Fürst muss den vorigen Premierminister entlassen und den Gewählten ernennen. Findet ein Antrag des Premierministers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes, so hat die Nationalversammlung sieben Tage Zeit, mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder einen neuen Premierminister zu wählen. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so hat der Fürst Neuwahlen zur Natioanlversammlung auszuschreiben.

Ende der Amtszeit

Die Amtszeit des Premierministers endet mit seinem Tod, seiner Amtsunfähigkeit, der Ablösung durch konstruktives Misstrauensvotum, seinem Rücktritt oder dem Zusammentritt einer neuen Nationalversammlung. Der Rücktritt des Premierministers während der Legislaturperiode ist in der Verfassung Arkons nicht vorgesehen oder geregelt. Dennoch wird er verfassungsrechtlich für zulässig erachtet. Der Rücktritt bietet auch einen Weg zu Neuwahlen. Findet bei der nach dem Rücktritt anstehenden Wahl des Premierministers kein Kandidat die absolute Mehrheit, so kann der Fürst Neuwahlen anordnen.

Amtssitz

Der Premierminister hat seinen traditionellen Amtssitz im Palais Luxborg in Luxborg. Das Haus steht seit 1806 dem arkonidischen Premierminister und seiner Familie zur Verfügung.

Der Premierminister nutzt ein eigenes Stander. Es zeigt das Wappen Arkons auf quadratischem, blau-weißem Grund, welches von einem roten Band umzogen ist. Wenn der Premierminister in Luxborg verweilt oder abwesend ist, ohne am Aufenthaltsort eine offizielle Residenz einzurichten, ist das Stander am Palais Luxborg gesetzt, andernfalls nicht.

Geschichte

Zusammenfassung der Amtszeiten

Arkonidische Premierminister seit 2005

Premierminister des Fürstentums Arkon
Nr. Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei
1 Max von Lothringen (1979-) 01. November 2005 14. November 2005 SPA
2 Wilhelm von Ludenburg (1946-) 14. November 2005 01. Dezember 2005 DPA
3 Max von Lothringen (1979-) 2. Dezember 2005 14. Januar 2006 SPA
4 Alexander von Ludenburg (1965-) 28. Januar 2006 DUA
5