Eschenland

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Fürstentum Eschenland
 
Flagge Wappen
flaggefy3.jpg wappeneschenlandfi8.jpg
kartenplatztc3.png
Amtssprache Eschenländisch
Hauptstadt Ensweiler
Staatsform Wahlmonarchie
Staatsoberhaupt
 Fürstlicher Truchseß
Siegfried Halbstroh
 seit dem 05.10.2007
Regierungschef
 Fürstlicher Kanzler
Siegfried Halbstroh
 seit dem 15.06.2007
Fläche 40 km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

ca. 2000
50 EW/km²
Gründung 26. Dezember 2006
Auflösung 3. Februar 2009 (Löschung von der OIK-Karte)
Währung Beutelnöter
Nationalhymne
Nationalfeiertag 26. Dezember (Gründungstag),

6. April (Tag der Freiheit)

int. Vorwahl 120
int. Kennzeichen FEL
Website
Forum — († eschenland.de/forum)

Das Eschenland war vom 26. Dezember 2006 bis zum 3. Februar 2009 ein Zusammenschluss fünf freier Hobbitstädte des Nordkontinents Terek Nor auf der Karte der OIK (Planquadrate L3, M3; erstmals auf der Karte vom 12. Mai 2007) und somit die Heimat aller freien Hobbits des Nordens.

Geschichte

Die Städte Betzenheim, Ensweiler, Hageningen, Olsburg und Waldesheim schlossen sich am 26. Dezember 2006 zum Fürstentum Eschenland zusammen. Bis dato lebten diese Städte nebeneinander her, trieben aber regen Handel. Um das Hobbitvolk geeint besser führen zu können, gab man sich eine gemeinsame Verfassung und wurde ein geeinter Hobbitstaat.

Am sechsten April 2007 wurde das friedliche Hobbitvolk durch einen Angriff aquatropolischer Truppen überrascht. Ein unbewaffneter Fischkutter wurde versenkt und drei Hobbits entführt. Am Nachmittag wurde das Dorf Waldhof besetzt. Die Besatzer konnten gegen Abend überwältigt werden und das Dorf wurde befreit. Seitdem war dieser Tag in Eschenland als Tag der Freiheit bekannt.

Nachdem zur letzten Fürstenwahl kein Kandidat gefunden wurde, wurde durch den Rat ein Gesetz erlassen, das die Befugnisse des Fürsten auf den im Amt befindlichen Fürstlichen Truchseß Siegfried Halbstroh übertrug, der bis zu einer eventuellen neuen Wahl des Fürsten im Amt blieb und die Aufgaben des Fürsten wahrnahm. Am 15. Juni 2008 enthob Truchseß Siegfried die im Amte befindlichen Ratsherren aufgrund ihrer Untätigkeit des Amtes und übte bis zu einer eventuellen Besserung der Bürgersituation die Ämter selbst aus, so daß er mehr oder weniger mit diktatorischen Befugnissen ausgestattet war.

Über die weitere Geschichte des Eschenlandes bis zu seiner Auflösung ist nichts bekannt. Nach einer Inaktivitätserklärung durch den Beirat der OIK am vierten Januar 2009 wurde das Eschenland am dritten Februar des selben Jahres von der Karte gelöscht.

Kultur

Das Genießen des Lebens ist ein Grundstein der Hobbitkultur. Das Hauptaugenmerk der eschenländischen Bevölkerung lag somit auf gutem Essen, Trinken und Rauchen. Was an Zeit noch übrig blieb, wurde oftmals mit Schlafen und Tratschen verbracht.

Die Religion der Hobbits war der heidnische Glauben an Enu. Er wurde in Schreinen verehrt. Das höchste religiöse Amt war der Oberschreinwart; er unterstand dienstlich dem Fürstlichen Kanzler und wurde durch ein Heiliges Wettessen bestimmt.

Außerdem war bis zum Schluss eine kleine christliche Gemeinde im Aufbau.

Flagge und Wappen

Die Flagge des Eschenlandes mit den Proportionen 3:5 ist dreigeteilt grün-weiß-grün im Verhältnis 1:8:1 und zeigt mittig als Emblem eine heraldische Esche mit den Proportionen 2:1 und halb so hoch wie die Flagge.

Das Wappen zeigt eine heraldische Esche mit den Proportionen 2:1 auf weißem Schild. Ein Kranz aus zwei gebundenen Zweigen dient als Wappenzier.

Politik

Politisches System

Der Fürst war das Staatsoberhaupt des Fürstentums. Er erfüllte größtenteils repräsentative Aufgaben und hielt sich normalerweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraus; jedoch konnte dies von Fürst zu Fürst unterschiedlich sein. Der Fürst wurde vom gesamten Volke Eschenlands gewählt. Dabei war jeder Volljährige wahlberechtigt, jeder wahlberechtigte Hobbit wählbar. Die Wahl zum Fürsten war öffentlich. Die Verfassung sprach zwar von einer Monarchie, allerdings war der Fürst bloß für eine Zeit von je zehn Wochen im Amt, nach deren Ablauf ein neuer Fürst gewählt wurde. Der vormals amtierende Fürst durfte hierbei erst wieder frühestens zur übernächsten Wahl antreten.

Zu den Aufgaben des Fürsten zählten insbesondere die völkerrechtliche Vertretung des Staats, die Kriegserklärung und der Friedensschluß nach einem entsprechenden Ratsabschied (Beschluß der Ratsversammlung), der formale Oberbefehl über die Armee, die Ernennung und Entlassung von Beamten und Soldaten, die Ausübung des Begnadigungsrechts und die Ernennung des Fürstlichen Truchsessen, Einspruchsrecht bei Ratsabschieden, Ernennung der Ratsherren zu Verwaltern der Städte. Es war unbedingt falsch, den Fürsten als Adligen anzusehen oder zu behandeln. Die eschenländischen Fürsten wurden genauso wie alle anderen Bürger mit "Herr" in Verbindung mit dem Titel oder dem Namen angeredet, also beispielsweise mit "Herr Fürst". Eine Anrede wie "Exzellenz" oder gar "Durchlaucht" wurde unter Umständen gar als Beleidigung aufgefasst.

Die Ratsversammlung nahm eine besondere Stellung im eschenländischen Staatsrecht ein, da sie sowohl Gesetzgeber, Regierung, als auch das oberste Gericht stellte, solange es nicht um Straf- oder Zivilrecht ging. Die Ratsversammlung setzte sich aus fünf Ratsherren zusammen, die auf verschiedenen Wegen in ihr Amt gelangten, und es auch verschieden lange ausübten. Vier der Ratsherren wurden vom Volk auf vier Monate öffentlich gewählt. Ein Ratsherr wurde vom Fürsten ernannt. Diese fünf Ratsherren wählten aus ihrer Mitte den Fürstlichen Kanzler, welcher der Ratsversammlung vorsaß, sozusagen der Regierungschef des Eschenlandes und damit faktisch der mächtigste Mann im Staate war. Der vom Fürst ernannte Ratsherr war nicht zum Kanzler wählbar, da er stets das Amt des Fürstlichen Truchsessen einnahm, der Vertreter des Fürsten, Leiter des Fürstlichen Hofamts und Inhaber der Polizeigewalt. Er wurde daher auch als der "oberste Verwaltungsbeamte" des Staats angesehen. Den übrigen drei Ratsherren teilte dann der Fürstliche Kanzler ihr Ressort zu: Er ernannte einen Ratsherr zum Fürstlichen Richter, einen zum Fürstlichen Marschall und einen zum Fürstlichen Kämmerer. Bei der Auswahl war der Fürstliche Kanzler völlig frei, jedoch durfte kein Ratsherr zwei oder mehrere Ämter übertragen bekommen. Die Ratsversammlung fasste ihre Beschlüsse durch Ratsabschiede, die dann als Gesetz durch den Fürsten verkündet wurden, falls dieser nicht von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machte. Der Einspruch konnte jedoch durch die Ratsversammlung durch eine besonders qualifizierte Mehrheit zurückgewiesen werden. Ein gleiches Einspruchsrecht stand dem Kämmerer zu, sobald der Staat finanziell belastet wurde.

Außenpolitik

Nach dem Zusammenschluss der Städte sind die Hobbits erstmals an die Öffentlichkeit getreten. Es wurde ein Grundlagenvertrag und ein Bündnisvertrag mit dem Heiligen Remischen Reich abgeschlossen. Weitere Kontakte wurden mit Futuna, Vanezia, Dreibürgen und Stauffen geknüpft.

Im Aquatropolis-Konflikt standen auch Ratharien und Irkanien den Hobbits zur Seite.

Wirtschaft

Das Eschenland war landwirtschaftlich geprägt und versorgte sich autark. Hauptwirtschaftszweige waren Land- und Forstwirtschaft, insbesondere der Tabak- und Getreideanbau, sowie das Holzhandwerk. Im Norden wurde vereinzelt Fischerei betrieben, jedoch aufgrund einer weitverbreiteten Abneigung der Schifffahrt nicht allzu intensiv.