Wappen Wintersbrunn
Je nach Angelegenheit führt der Wintersbrunner Freistaat unterschiedliche Wappen. Das Wappen in seiner großen, mittleren und kleinen Ausführung werden durch das Staatssybolgesetz (SSymbolG) i.d.F. vom 3. März 2011 geschützt. Die Regelungen über die Verwendung der staatlichen Symbole wird durch eine Verordnung des Ständigen Ausschusses geregelt.
Großes Wappen
Großes Wappen |
Das Wappen des Freistaates zeigt in seiner großen Ausführung im gevierten Schild im ersten Feld das Wappen der Provinz Der Rugiswald (auf grünem Grund ein goldener Eichenlaubkranz), im zweiten Feld das Wappen der Provinz Kurland (auf schwarzem Grund in gold der kurische Wassergott), im dritten Feld das Wappen der Provinz Zillprichsdorf (auf weißem Grund mit grünem Schildfuß eine in der linken Hand eine Waage, in der rechten Hand ein Schwert haltende Justizia mit verbundenen Augen), im vierten Feld das Wappen der Provinz Die Koalitionsinseln (auf goldenem grund ein rotes Kreuz mit einer Schwurhand belegt), sowie im Herzschild das Wappen der Provinz Wintersbrunner Land (auf blauem Grund der ein goldener Brunnen, im rechten Obereck auf weißem Grund eine blaue Schneeflocke).
Auf dem Schild ruht eine goldene Mauerkrone, der Schild wird von zwei springenden schwarzen Hirschen flankiert. Darunter im weißen Spruchband die Parole "Vivat et res publica, et qui illam regit!".
Mittleres Wappen
Das Wappen des Freistaates zeigt in seiner mittleren Ausführung im weißen Schild einen schwarzen springenden Hirschen.
Kleines Wappen
Kleines Wappen |
Das Wappen des Freistaates zeigt in seiner kleinen Ausführung die von zwei schwarzen Hirschen flankierte goldene Mauerkrone.
Siegel
Von dem Wappen abgeleitet ist das ausschließlich von Staatsorganen und Staatsbehörden geführte Siegel des Freistaates. Es ist rund und zeigt einen springenden Hirschen, sowie die Umschrift "Vivat et res publica, et qui illam regit!".