Reichskanzler

Aus MN-Wiki
Version vom 28. August 2013, 15:47 Uhr von Roland von Berg (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Begriffsklärung Reichskanzler ist die Bezeichnung für ein politisches Amt, üblicherweise den Regierungschef eines monarchistischen Staates. Folge…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Reichskanzler ist die Bezeichnung für ein politisches Amt, üblicherweise den Regierungschef eines monarchistischen Staates. Folgende Ämter könnten gemeint sein: