Sakuranien

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Amtssprache
Hauptstadt Sakuria
Regierungssitz
Staatsform
Staatsoberhaupt
 Dronning

 seit 12. März 2013
Staats- und Regierungschef
 Demokratisch gewählter Präsident
Torjin Laikis
 seit 27. Dezember 2013
Fläche 375.000 km²
Einwohner 10.000.000
Bevölkerungsdichte 26,67 Einwohner je km²
Währung Sakuranische Mark

(1 Sakuranische Mark = 100 Sakuranische Pfennige) (SRM)

Bruttoinlandsprodukt
 pro Kopf
 SRM
 Fehler im Ausdruck: Nicht erkanntes Satzzeichen „{“ SRM
Gründung 2013
Unabhängigkeit
Auflösung
Nationalhymne
Nationalfeiertag
 Staatsgründung
21. November
Länderkürzel SRN
Vorwahl +{{{VORWAHL}}}
Internet-TLD .

RL-Daten

Gründung
Auflösung
Simulationssprache Sakuranisch, Deutsch, Englisch

Geschichte

Sakuranien wurde am 27. Dezember 2013 gegründet und umfasst mehrere eigenständige Provinzen mit diversen Einzelrechten.

Die Hauptstadt des Staates ist Sakuria und umfasst 500 km².

Sprachen

Sakuranisch ist die offizielle Amts- und Standardsprache im gesamten Staatsgebiet.

Nebenbei wird auch Deutsch als 2. Amtssprache und Englisch als 3. Amtssprache akzeptiert.

In Kindergärten, Schulen und an den Universitäten wird sowohl Sakuranisch, Deutsch wie auch Englisch als Sprachen unterrichtet.

Bildung

Kindergärten

Es besteht die Möglichkeit ab dem 1. vollendeten Lebensjahr Kinder in einem Kindergarten unterzubringen und von gut ausgebildetem Personal ganztätig betreuen zu lassen. Die Betreuung ist kostenlos und wird durch die Steuereinnahmen von den Unternehmen finanziert, die davon profitieren, dass viele gut ausgebildete Mütter wieder in ihren Beruf zurückkehren können.

Ab dem 5. vollendeten Lebensjahr besteht eine Pflicht für Kinder, den Kindergarten zu besuchen. Dies soll das Sozialverhalten und das Bildungsniveau fördern. Außerdem sollen die Kinder umfassend für die Grundschule vorbereitet werden.

In den Kindergärten gibt es morgens ein kostenloses Frühstück und mittags ein kostenloses Mittagsessen.

Die Gruppen bestehen aus höchstens 10 Kindern, die durch 2 gut ausgebildete Erzieherinnen betreut werden.

Grundschulen

Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr werden Kinder in die Grundschule eingeschult. Die Grundschule dauert bis von der 1. bis zur 7. Klasse an.

Die Klassengröße liegt bei höchstens 10 Kindern und der Unterricht variiert nach den persönlichen Stärken des Kindes.

Es gibt keine Noten und es wird nur 2 Mal im Jahr eine fachliche Benotung durch die einzelnen Lehrer geschrieben

Ab der 8. Klasse werden Kinder in die benachbarte Gemeinschaftsschule umgeschult.

In den Grundschulen gibt es ebenfalls morgens ein kostenloses Frühstück und mittags ein kostenloses Mittagsessen.

Es gibt kein Sitzenbleiben, wie es in diversen anderen Ländern im Schulsystem verankert ist.

Bei zu schlechten Noten wird kostenloser Einzel- oder Gruppenunterricht für die betroffenen Schüler angeboten.

Auch dies wird durch die Steuereinnahmen der sakuranischen Firmen finanziert, da die Firmen großes Interesse an gut ausgebildetem Personal haben.

Dadurch liegt das Bildungsniveau höher als in vielen anderen Staaten.

Gemeinschaftsschulen

Die Gemeinschaftsschule beginnt ab der 8. Klasse.

Ziel ist es, alle Kinder bzw. Jugendlichen bis zum Abitur in der 13. Klasse zu führen.

Auch in der Gemeinschaftschule gibt es kein Sitzenbleiben, sondern ein kostenloser Einzel- oder Gruppenunterricht für die betroffenen Schüler.

Auch dies wird durch die Steuereinnahmen der sakuranischen Firmen finanziert, da die Firmen großes Interesse an gut ausgebildetem Personal haben.

Auch dies fördert das Bildungsniveau im sakuranischen Staat.

Die Klassengröße liegt bei höchstens 10 Kindern und der Unterricht variiert ebenfalls nach den persönlichen Stärken des Kindes bzw. Jugendlichen.

In schwächeren Fächern bekommen die Schüler ebenfalls gezielt Lernhilfe zur Verfügung gestellt.

Nach dem Abitur werden die Schüler an diverse Bildungsakademien vermittelt, die unterschiedliche Schwerpunkte haben.

Bildungsakademien

Es gibt in Sakuranien verschiedene Bildungsakademien.

In jeder Provinzhauptstadt von Sakuranien gibt es mindestens eine Universität mit den verschiedenen Fachbereichen.

Dies sind die verschiedenen Fachbereiche der Bildungsakademien:

1. Internationale Beziehungen

3. Geschichte
4. Politik
5. Sozialwissenschaften

6. Sozialpädagogik
7. Erziehungswissenschaften
6. Kulturlehre

8. Kunst
9. Ethik
10. Religionswissenschaften

11. Soziales Finanzwesen
12. Soziale Marktwirtschaft
13. Soziales Justizwesen

14. Sakuranische Sprachlehre
15. Deutsche Sprachlehre
16. Englische Sprachlehre

17. Biologie
18. Astronomie
19. Psychologie

20. Mathematik
21. Physik
22. Chemie

Diverse Fächer können an den Bildungsakademien kombiniert werden.

Die gesamte Bildung an den Bildungsakademien ist kostenlos.

Auch das Frühstück und Mittagessen in den Mensas der Bildungsakademien ist kostenlos.

Die Größe eines Bildungskurses einer Akademie ist ebenfalls auf 10 Studenten pro Gruppe begrenzt.

Dies soll das fachgerechte Lernen an den Akademien fördern.

Falls die Studenten aus ländlichen Regionen kommen, bekommen sie ein Bildungsstipendium durch die Universität gestiftet.

Damit auch die ländliche Bevölkerung ausreichend an den Bildungsakademien Studienfächer belegen können.

Für ein sakuranisches Diplom benötigt man eine durchschnittliche Studierdauer von 5 Jahren.

Danach können sich die Studenten entscheiden, in welchen Bereichen sie gerne arbeiten würden.

Gesundheitssystem

Krankenkasse

Es gibt in Sakuranien nur eine staatliche Krankenkasse, die für die gesamte Bevölkerung die Gesundheitsversorgung sicherstellt.

Die Krankenkasse wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Steuereinnahmen finanziert.

Üblich ist ein Einheitsbeitrag von 15 % (7,5 % vom Arbeitnehmer und 7,5 % vom Arbeitgeber).

Die staatliche Krankenkasse von Sakuranien darf keine medizinische Behandlung ablehnen, die die Ärzte für sinnvoll halten.

Auch Zahnersatz sowie naturheilkundliche Verfahren müssen von der Krankenkasse übernommen werden.

Pflegekasse

Es gibt in Sakuranien nur eine staatliche Pflegekasse, die für die gesamte Bevölkerung die Pflegeversorgung sicherstellt.

Die Pflegekasse fungiert unabhängig von der staatlichen Krankenkasse, um die Unabhängigkeit sicherzustellen.

Die Krankenkasse wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Steuereinnahmen finanziert.

Üblich ist ein Einheitsbeitrag von 5 % (2,5 % vom Arbeitnehmer und 2,5 % vom Arbeitgeber).

Sozialsystem

Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Es gibt für die gesamte sakuranische Bevölkerung ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Höhe von 2.000 Sakuranischen Mark.

Dies entspricht dem Mindestlebenstandard, den der Sakuranische Staat seinen Bürgern garantiert.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein Recht, das in der Sakuranischen Verfassung fest verankert ist.

Dieses Recht darf nicht verändert werden, da es sonst die Grundrechte der Sakuranischen Bevölkerung einschränken würde.

Die Höhe des Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) wird jedes Jahr durch eine unabhängige Kommission von Sozialverbänden festgelegt.

Kein Sakuranischer Bürger darf weniger als das Bedingungslose Grundeinkommen im Monat zur Verfügung haben.

Dies gilt auch für Kinder und Rentner ab dem 55. Lebensjahr.

Rentensystem

Mit 55 darf jeder Sakuranische Bürger offiziell in Rente gehen.

Die Grundrente ist in Höhe des Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) weiter zu zahlen.

Somit besteht an sich kein wesentlicher Unterschied zum Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE).

Die Rentenkasse wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Steuereinnahmen finanziert.

Üblich ist ein Einheitsbeitrag von 25 % (12,5 % vom Arbeitnehmer und 12,5 % vom Arbeitgeber).

Staatssystem

Parlament

Das Sakuranische Parlament in der Hauptstadt Sakuria besteht aus 500 demokratisch gewählten Abgeordneten.

Der Sakuranische Präsident wird von der Bevölkerung für 5 Jahre gewählt.

Die Parlamentswahlen finden ebenfalls alle 5 Jahre statt.

Bürgerentscheide

Über alle wichtigen Entscheidungen muss das Volk befragt werden.

Der Ausgang der Bürgerentscheide ist bindend, solange dadurch keine Menschenrechte oder Rechte anderer Staaten verletzt werden.

Das Recht auf Bürgerbeteiligung ist in der Sakuranischen Verfassung ein fester Bestandteil.

Justizsystem

Gerichte

Die Sakuranischen Gerichte müssen nach bestem Gewissen Ihre Urteile fällen.

Bei Zweifeln gilt zuerst die Unschuldigkeit des Angeklagten.

Die Todesstrafe ist ausdrücklich durch die Sakuranische Verfassung verboten worden, weil sie stark die Menschenrechte verletzt.

Die Höchststrafe ist lebenslängliche Sicherheitsverwahrung und wird nur in besonders schweren Fällen, wie Mord, angewendet.

Justizvollzugsanstalten

Die Justizvollzugsanstalten gewähren den Gefangenen alle Möglichkeiten, die auch in Freiheit möglich wären.

Jeder Häftling hat das Recht auf eine Ausbildung oder ein Studium in der Justizvollzugsanstalt.

Ebenfalls hat jeder Häftling das Recht auf einen Computer und einen Fernseher auf seinem Zimmer, um einen Zugriff auf die Medien zu ermöglichen und die Häftlinge am gesellschaftlichen Leben von Sakuria teilhaben zu lassen.

Das Personal in den Justizvollzugsanstalten ist dazu aufgefordert, die Häftlinge human zu behandeln. Schwere Verstöße werden mit sofortiger Entlassung des Mitarbeiters in der Justizvollzugsanstalt geahndet.

Zur Kontrolle der Haftbedingungen kommen mehrmals im Monat unabhängige Sozialarbeiter in die Justizvollzugsanstalten. Bei Probleme mit den Haftbedingungen werden sofort umfassende Maßnahmen eingeleitet, die die Bedingungen der Häftlinge umfassend verbessern.