Reichstag (Seyffenstein-Bajar)
Der Reichstag
Der Reichstag des Kaiserreiches ist die Demokratisch gewählte Kammer des Parlamentes des Kaiserreiches Seyffenstein-Bajar, der Reichstag ist auch die mächtigere der beiden Kammern. Der Reichstag wird alle sechs Monate gewählt und besteht aus 310 Abgeordneten, diese Zahl kann jedoch leicht schwanken.
Die Wahl des Reichstages
Bei der Wahl des Reichstages kommen sowohl Vorschriften aus der Verfassung als auch aus dem Bundesgesetz zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Die Wahlleitung liegt beim Kaiserlichen Hof.
Vorsitz des Reichstages
Der Reichstag wählt in seiner Konstituierende Tagung unter Leitung des Kaisers einen Reichstagspräsidenten, dieser übernimmt nach seiner Wahl den Vorsitz aller Tagungen des Reichstages. Ihm obliegt auch die Polizeigewalt im Reichstagsgebäude.
Gesetzgebung
Der Reichstag berät und Beschließt Gesetze, wenn der Reichsrat und der Kaiser diesen Zustimmen treten diese mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Abhängigkeiten
Der Reichstag ist zum einen Von dem Wählerwillen Abhängig, auch wenn das Volk nicht die Möglichkeit hat Neuwahlen zu erzwingen. Auch ist der Reichstag von dem Kaiser und Reichsrat abhängig welche gemeinsam den Reichstag auflösen können. Auch kann sich der Reichstag per Misstrauensvotum gegen die Regierung den Reichstag selber Auflösen.