Fürst
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Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.
Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.
Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten
- Phillip IV. - Fürst von Arkon
- Riccardo El Santos - Großfürst von Flakanien-Leonburg-Seibelsberg
- Jaack I - Fürst von Jackmania
Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten
Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg