Reichsbank

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Reichsbank
Hauptsitz Dreibürgen
Rechtsform Oberste Reichsbehörde
Aufsichtsbehörde Reichsministerium der Finanzen
Gründung 1875
Währung Reichstaler
Beschäftigte ~ 52.000
Präsident Franz von Ribbensee
Umsatz -
Branche Staatsbetrieb, Zentralbank
Das alte Logo der Reichsbank

Die Reichsbank ist die Zentralbank des Kaiserreiches Dreibürgen. Innerhalb der Reichsverwaltung hat sie die Stellung einer Obersten Reichsbehörde und untersteht der Aufsicht durch das Reichsministerium der Finanzen.

Die Reichsbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Wertdienstleistern eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche Bestände an alten Geldscheinen und Münzen ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten und Münzen. Darüber hinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und über die umlaufende Bargeldmenge.

Weiterhin wirkt die Reichsbank an der Bankenaufsicht mit.

Aufbau

Reichsbankdirektorium

Unterstellte Einrichtungen

Staatliche Münzprägeanstalten (Münzprägezeichen)

  • Cassau (WT)
  • Ehrenmünster (CR)
  • Hohenburg (HL)
  • Hohenstauffenberg (ST)
  • Lodringburg (HX)
  • Reichstal (RT)
  • Rem (RM)
  • Vengard (GV)
  • Westburg (BZ)


Noten und Münzen

Hauptartikel: Dreibürgischer Reichstaler


Reichsbetriebe Dreibürgens