Delegative absolute Monarchie

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Delegative Absolute Monarchie: Ein moderner Ansatz zur Monarchie

Die “Delegative Absolute Monarchie” ist eine innovative Regierungsform, die den zentralisierten Charakter einer absoluten Monarchie beibehält, während sie Mechanismen der Delegation und Repräsentation einführt, um Effizienz und Stabilität zu gewährleisten.

1. Der Monarch: In dieser Regierungsform bleibt der Monarch das zentrale und dominante Element. Er/Sie besitzt die ultimative Entscheidungsgewalt in allen Staatsangelegenheiten und hat das letzte Wort in allen Belangen. Obwohl viel Macht delegiert wird, bleibt die endgültige Autorität beim Monarchen.

2. Der Reichskanzler: Der Reichskanzler, direkt vom Monarchen ernannt, fungiert als Hauptkoordinator und Vorsitzender der fachlichen Ministerräte. Er/Sie stellt sicher, dass die Politiken und Vorschläge der Räte in Übereinstimmung mit den Wünschen und Richtlinien des Monarchen stehen.

3. Gouverneursrat: Regionale Repräsentation wird durch den Gouverneursrat sichergestellt. Dieser Rat besteht aus Gouverneuren, die verschiedene Regionen des Landes vertreten. Sie sind sowohl für die Verwaltung ihrer Gebiete verantwortlich als auch dafür, die Anliegen und Bedenken ihrer Regionen dem Monarchen direkt vorzulegen.

4. Fachliche Ministerräte: Um eine spezialisierte Verwaltung in verschiedenen Sektoren des Staates zu gewährleisten, werden fachliche Ministerräte eingerichtet. Diese Räte, beispielsweise für Handel, Verteidigung und Bildung, entwickeln und setzen Richtlinien in ihren jeweiligen Bereichen um. Wichtige Entscheidungen oder Vorschläge werden über den Reichskanzler an den Monarchen weitergeleitet.

5. Ombudsrat: Die Bedenken der Bürger werden durch den unabhängigen Ombudsrat berücksichtigt. Dieser Rat sammelt Beschwerden und Bedenken der Bürger und prüft sie. Basierend auf seinen Erkenntnissen kann der Ombudsrat Empfehlungen an den Monarchen und die Räte abgeben, um auf die Anliegen der Bürger einzugehen.

6. Jährliche Volksversammlung: Die direkte Kommunikation zwischen dem Volk und der Regierung wird durch eine jährliche Volksversammlung ermöglicht. In dieser Versammlung können ausgewählte Bürger ihre Bedenken direkt dem Monarchen, dem Reichskanzler und den Räten vorlegen.