Bundesland (Renslö): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den Verfassungszusatz vom 22.04.2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhalten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger(innen) haben und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekunden, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht"  zu erhalten.  
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Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht"  zu erhalten.  
  
==Kompetenzen der Bundesländer==
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== Kompetenzen der Bundesländer ==
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Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht waren:
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# innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
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Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht sind:
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Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckte sich auf folgende Gebiete:  
*1. innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
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# Wirtschaftsrecht
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# Steuerrecht
*3. Kommunalverwaltung
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# Energierecht
*4. Versammlungsrecht
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# Hochsee- und Küstenfischerei
*5. Landessicherheit
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# Sicherheitsrecht (Küstenwacht, Feuerwehr, etc.)
*6. Land- und Forstwirtschaft
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# Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
*7. Statistik für Landeszwecke
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# Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
*8. Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen
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# Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
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# Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
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# Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
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# Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
  
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete
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Es war nicht geplant, neben der [[Bundesversammlung (Renslö)|Bundesversammlung]] eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch hatten die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.
*1. Wirtschaftsrecht
 
*2. Steuerrecht
 
*3. Energierecht
 
*4. Hochsee- und Küstenfischerei
 
*5. Sicherheitsrecht, d.h. Küstenwacht, Feuerwehr, etc.
 
*6. Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
 
*7. Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
 
*8. Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
 
*9. Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
 
*10. Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
 
*11. Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
 
 
 
Es ist jedoch nicht geplant, neben der [[Renslöer Bundesversammlung]] eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch haben die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.
 

Version vom 10. November 2010, 02:56 Uhr

Bundesländer waren die Bundesstaaten der Bundesrepublik Renslö. Ihr Oberhaupt war jeweils ein Gouverneur. Bundesländer der Bundesrepublik waren:

Durch den Verfassungszusatz vom 22. April 2005 erhielten die Bundesländer im Rahmen der Bundesrepublik gewisse souveräne Rechte. Diese erhielten Sie, wenn sie mindestens 3 Bürger hatten und diese in einer Volksabstimmung den Willen bekundeten, für ihr Bundesland ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht" zu erhalten.

Kompetenzen der Bundesländer

Rechte eines Bundeslandes mit Selbstverwaltungsrecht waren:

  1. innerer Aufbau des einzelnen Bundeslandes
  2. Landeskultur
  3. Kommunalverwaltung
  4. Versammlungsrecht
  5. Landessicherheit
  6. Land- und Forstwirtschaft
  7. Statistik für Landeszwecke
  8. Landesbildung mit Ausnahme der Rahmenkomepetenzen

Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckte sich auf folgende Gebiete:

  1. Wirtschaftsrecht
  2. Steuerrecht
  3. Energierecht
  4. Hochsee- und Küstenfischerei
  5. Sicherheitsrecht (Küstenwacht, Feuerwehr, etc.)
  6. Enteignungen zum Zwecke des allgemeinen Wohls
  7. Wohnungs-, Bau- und Siedlungsrecht
  8. Sicherung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Problemen
  9. Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen, Bau und Unterhalt von Landesstrassen
  10. Schienenbahnen, die nicht Bundeseisenbahnen sind
  11. Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung

Es war nicht geplant, neben der Bundesversammlung eine föderative Parlamentskammer einzuführen, jedoch hatten die Landesoberhäupter beratende Stimme im Parlament.