Bundesversammlung (Alpinia)

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Die Bundesversammlung ist das Parlament des Königreiches Alpinia. Sie wird durch die Abgeordneten der Kantone und der Bundesstadt gebildet. Der Tagungsort der Bundesversammlung ist das sog. Bundeshaus in Rantaplan.

In jedem Kanton werden zwei Abgeordnete, in der Bundesstadt ein Abgeordneter direkt durch Mehrheitswahl in die Bundesversammlung gewählt.

Wichtige Aufgaben[Bearbeiten]

Die Bundesversammlung ist das einzige gesetzgebende Organ auf Bundesebene. Sie ist daher für die Gesetzgebung in den Bereichen

  • Bundesverwaltung,
  • bundesweites Registerwesen,
  • Auswärtige Angelegenheiten,
  • Verteidigung, Sicherung der Grenzen und Schutz der Bevölkerung,
  • Währungs- und Zollwesen sowie Bundessteuern,
  • wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
  • Strafrecht, Zivilrecht, Prozessrecht sowie Strafvollzugswesen,
  • Parteienrecht,
  • Verfassungsschutz

zuständig. Sie nimmt zudem die Budgetierung der Bundesverwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes wahr. Auf Vorschlag des Königs wählt sie den Bundeskanzler als Oberhaupt der Bundesverwaltung.

Aktuelle Zusammensetzung[Bearbeiten]

Name Herkunft
Clausi I. von Alpinia Alpemand
Johanna Gutenberg Erlberg
Derek Skynet Mithland
Quentin Vaurien Rantaplan

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]