Clans o Verness

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Die Gesellschaft der vernischen Inseln gliedert sich in Familienverbände, die Clans. An der Spitze eines Clans steht der Chief, dessen Amt und Titeln an den ältesten männlichen Nachkommen weitergegeben werden. Der Chief ist oberster Richter bei Streitigkeiten innerhalb des Clans und dessen oberster Heerführer. Nur als Mitglied der Gentry (oder Peerage) ist es erlaubt, als Chief einen Clan zu führen, oder einen neuen zu begünden. Jeder Clan führt als Zeichen seiner Zusammengehörigkeit einen bestimmten Tartan, der nur von den Mitgliedern des Clans getragen werden darf.

Diese Familienverbände bilden mehr oder weniger eine Parallelgesellschaft im Royal Realm. Ihnen steht in bestimmten Rechtsbereichen des alltäglichen Lebens die Kompetenz zu, eigene Vorschriften zu erlassen, welche dann für die jeweiligen Clanmitglieder gelten. Mit der Verabschiedung des Royal Clans Act steht es den Clans frei, Entscheidungen in folgenden Rechtsbereichen für ihre Mitglieder zu erlassen: 1.) Personenstands-/Eheangelegenheiten, 2.) Regelungen bezüglich Grund- und Boden, Wegerecht, 3.) Waffenrecht, 4.) Aus- und Schulbildung, 5.) Strafrecht bei Delikten, welche nicht mit einer Haftstrafe geahndet werden und 6.) Gerichtsbarkeit bei Nachbarschaftsstreitigkeiten

Liste der Clans[Bearbeiten]