Föderationsrepublik

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Als Föderationsrepubliken werden die halbsouveränen Gebietskörperschaften der Föderation Turanischer Republiken bezeichnet, welche bei der Gründung der Föderation aus zuvor unabhängigen Staaten hervorgegangen sind. Die Föderationsrepubliken besitzen eine eigene Regierung (zumeist Präfektur genannt) und Volksvertretung (Volksversammlung, Nationalrat u.a.).

Die ersten Vorläufer der Föderationsrepubliken waren die sog. Reichslande, die 1710 im Zuge der Großen Reichsreform durch den Reichsdeputationshauptschluss geschaffen wurden. Sie gingen aus den mittelalterlichen Reichsfürstentümern hervor, denen die sie umgebenden kleineren Grafschaften und Freien Städte einverleibt wurden.

Als das Turanische Kaiserreich 1823 im Verlaufe des Turanischen Bürgerkriegs unterging und zerfiel, traten die sechs Reichslande als souveräne Staaten an seine Stelle. 1884 schlossen sie sich zu einem Staatenbund zusammen, der Turanischen Union, die im Laufe der Jahre zunehmend an Einfluss gewann. Doch erst mit der Gründung der Föderation am 28. Oktober 2002 wurde wieder ein vereinter turanischer Nationalstaat geschaffen. Die sechs unabhängigen Staaten wurden zu autonomen Gebietskörperschaften der Föderation, zu den heutigen Föderationsrepubliken.

Zu den ursprünglichen sechs Föderationsrepubliken trat am 23. Januar 2005 die Republik Schwion, die sich aus freien Stücken der Föderation anschloss.

Turaniens Föderationsrepubliken: