Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
K
Zeile 36: Zeile 36:
 
|}
 
|}
  
Das '''Großherzogtum Hohenburg-Lohe''' ist einer der fünf Teilstaaten des [[Dreibürgen|Kaiserreichs Dreibürgen]].
+
Das '''Großherzogtum Hohenburg-Lohe''' ist ein Reichsland des [[Dreibürgen|Kaiserreichs Dreibürgen]].
  
  
 
==Politisches System==
 
==Politisches System==
 
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]].  
 
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]].  
Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Dieses Amt bekleidet aktuell Nils Graf von Berg.
+
Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Dieses Amt bekleidet aktuell Johann Klett.
  
 
Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein [[Hohenburger Vollblut]].
 
Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein [[Hohenburger Vollblut]].
  
Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer,. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.
+
Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer. Dem Landtag gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige, Geistliche und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.
  
Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen.
+
Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Verfassungs- und Gesetzesfragen ist jedoch es Landesgericht vorgesehen.
  
  

Version vom 12. Januar 2011, 23:22 Uhr

Großherzogtum Hohenburg-Lohe
 
Hl-flagge.png Hl-wappen.png
Amtssprache Dreibürgisch
Hauptstadt Amalien
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Großherzog
Friedrich Alexander I.
 seit dem 28. September 2004
Regierungschef
 Erster Minister
Johann Klett
 seit dem 10. Januar 2011
Landtagspräsident
 Zweiter Minister
Nils von Berg
 seit dem 10. Januar 2011
Fläche Vorlage:S km²
Bevölkerungszahl
 Dichte
41.140.379
 -
Gründung 1276
 Als Personalunion zwischen Hohenburg und Lohe
RL-Gründung 28. Juni 2005
Währung 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige
Nationalhymne Hohenburg-Lied [1]

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist ein Reichsland des Kaiserreichs Dreibürgen.


Politisches System

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Erste Minister. Dieses Amt bekleidet aktuell Johann Klett.

Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein Hohenburger Vollblut.

Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer. Dem Landtag gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige, Geistliche und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.

Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Verfassungs- und Gesetzesfragen ist jedoch es Landesgericht vorgesehen.


Militär

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Abordnungen der Kaiserlichen Streikräfte stehen jedem Bundesfürsten als Leibgarde zur Verfügung. In Hohenburg-Lohe ist daher das Garderegiment Nr. 3 stationiert, welches Teil der 1. Gardedivision ist.