Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Ministerpräsident]]. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.
 
Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Ministerpräsident]]. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.
  
Das der Landtag als legislatives Organ besteht aus zwei Kammern, dem Landrat und dem Herrenhaus. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Adelige und sogenannte "Verdiente". Die Stimmgewalt der beiden Häuser beträgt 2:1.
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Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer,. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.
  
Die Rechtsprechung nimmt das Verfassungsgericht wahr. Es besteht ebenfalls aus zwei Kammern, dem Landgericht und dem Schwurgericht. Die Richter werden durch Wahl des Landrates (Landgericht) bzw. des Herrenhauses (Schwurgericht) bestimmt.
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Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen.
  
  

Version vom 10. April 2007, 20:59 Uhr

Großherzogtum Hohenburg-Lohe
 
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Karte
Amtssprache Dreibürgisch
Hauptstadt Amalien
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Großherzog
Friedrich Alexander I.
 seit dem 28. September 2004
Regierungschef
 Erster Minister
vakant
 seit dem 1. Januar 2007
Landtagspräsident
 Zweiter Minister
vakant
 seit dem 1. Januar 2007
Fläche Vorlage:S km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

Vorlage:S
Vorlage:S EW/km²
Gründung 1276
RL-Gründung 28. Juni 2005
Währung 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige
Nationalhymne Vorlage:S

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der drei Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.


Politisches System

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell niemand.

Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer,. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.

Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen.


Militär

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Abordnungen der Kaiserlichen Streikräfte stehen jedem Bundesfürsten als Leibgarde zur Verfügung. In Hohenburg-Lohe ist daher das Garderegiment Nr. 3 stationiert, welches Teil der 1. Gardedivision ist.


Landesteile

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).

Herzogtum Hohenburg

Herzogtum Lohe

Fürstentum Gemsbach

Landgrafschaft Essweiler

Markgrafschaft Theodorsstadt

Grafschaft Sagenberg

Grafschaft Amalien

Freie Stadt Sagenberg

Reichslehen Godenhaven