Karolfürst: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
K (kat)
Zeile 1: Zeile 1:
== Karolfürst ==
+
[[Kategorie:Politischer Begriff]][[Kategorie:Stub]]
  
 
+
'''Karolfürst''' ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des [[Karolreich]]es nach dem [[Zar]]. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit"
'''Karolfürst''' ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des Karolreiches nach dem Zar. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit"
 

Version vom 27. Januar 2008, 21:13 Uhr


Karolfürst ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des Karolreiches nach dem Zar. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit"