Karolfürst: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Karolfürst''' ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des [[Karolen|Karolreich]]es nach dem [[Zar]]. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit"
Der '''Karolfürst''' ist die standesmäßige Bezeichnung des Fürsten von Karolreich. Eingeführt wurde dieser Titel 974 n.Chr mit dem Ausruf des damaligen Karelimar Savan II "Karel da Karol" (Fürst aller Karolen). Er gild heute noch als Bezeichnung des Fürsten, doch seit 2007 nach der beendigung des Carta-Schreiben dürfen sich '''Großfürst des Karolreiches''' nennen, der als eigendlicher Titel für den Herrscher aller Karolen gedacht war, der aber nur vom Zaren getragen werden durfte.
 

Aktuelle Version vom 20. September 2015, 00:26 Uhr


Karolfürst ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger des Karolreiches nach dem Zar. Im Karolreich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Karolfürst in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Zeiten – beispielsweise im Jahr 1734-1761 – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. Die Anrede eines Karolfürsten ist "Karolische Hoheit"