Räterepublik
System
In einer Räterepublik sind die Wähler in Basiseinheiten organisiert und wählen einen Vertreter in die nächst höhere Ebene. Dieses System der Delegierung setzt sich bis zum Zentralrat auf staatlicher Ebene fort. Die Wahlvorgänge geschehen also von unten nach oben. (die Arbeiter eines Betriebes, die Bewohner eines Bezirkes, unter Umständen einzelne Truppenteile des Militärs etc.). Sie wählen auch direkt alle anderen öffentlichen Funktionsträger. Diese Räte sind Gesetzgeber, Regierung und Gerichte in einem, es gibt also keine Gewaltenteilung und auch keine Vielfalt von Parteien. Die Räte sind der Basis verantwortlich, an ihre Weisungen gebunden und jederzeit abrufbar (vgl. imperatives Mandat).
Staatsoberhaupt und Regierungschef
In einer Rätedemokratie gibt es in der Regel keinen Regierungschef und kein Staatsoberhaupt wie in einer parlamentarischen Demokratie.
Ausnahmen
In Irkanien ist der Reichsthing das Staatsoberhaupt jedoch der Großadministrator der Regierungschef. Dies soll nach Angaben eines irkanischen Sprechers die Regierungseffizenz erhöhen. Der Großadministrator bleibt trotzdem dem Reichsthing Rechenschafft schuldig obwohl er für kurze Zeit (7 Tage) Verordnungen erlassen kann.
Kritik
Durch das imperative Mandat besteht die Gefahr der Instabilität. Durch unter Umständen dauernd wechselnde Delegierte wird die Mehrheitsbildung als auch eine klare Linie in der Politik eines Staates gefährdet.