Regent

Aus MN-Wiki
Version vom 17. April 2006, 14:32 Uhr von Friedrich Ferdinand (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Ein Regent ist zumeist der Stellvertreter eines Monarchen. Er wird eingesetzt, wenn der Monarch minderjährig oder regierungsunfähig ist.
In Erbmonarchien wird regelmäßig der nach den Hausgesetzen Nächste zur Krone, d. h. der Kronprinz oder sonstige nahe Verwandte des Monarchen, zum Prinzregenten berufen.

Der Regent übt meist mit kleinen Beschränkungen die Rechte des Monarchen allein aus. Ihm kann jedoch ein Regentschaftsrat oder ein ähnliches Kontrollgremium beigeordnet sein.