Staatsminister (Bazen): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Juni 2017, 13:36 Uhr

Dem Staatsministerium obliegt nach Artikel 19 der bazischen Verfassung die Verwaltung des Großherzogtums. Es wird von einem Staatsminister geleitet, der vom Landtag gewählt und vom Großherzog ernannt wird. Das Staatsministerium gliedert sich in Abteilungen, die jeweils der Leitung eines Landesministers unterstehen. Die Landesminister werden vom Staatsminister mit der Zustimmung des Landtages ernannt. Die Gliederung des Staatsministeriums und der staatlichen Verwaltung ist Gegenstand einer Verordnung des Staatsministers.

Die Amtszeit des Staatsministers beträgt drei Monate. Der Staatsminister bestimmt die Richtlinien der Politik. Er besitzt Weisungsrecht gegenüber allen Staatsbeamten in den Angelegenheiten ihres Amtes. Durch Gesetz kann der Staatsminister ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, dass eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

Amtsträger

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Dr. Nestor Bogenpausch
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Partei
1 Karl-Theodor Alsleben 02.11.2011 07.05.2012 BPB
2 Hans Ehrlich 14.07.2012 09.08.2012 MKUB
3 Dr. Maximilian Gönner 09.08.2012 11.01.2013 BMV
4 Friedrich von Werthal 11.01.2013 ??.??.201? MKUB
5 Adolf Goeler von Angelthürn 20.08.2014? 28.03.2016 FVP / NLVP
6 Katharina von Elz 01.06.2016 16.09.2016 BVP
7 Dr. Nestor Bogenpausch 20.09.2016 amtierend BVP