Unionsregierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. August 2018, 22:58 Uhr

Die Unionsregierung ist das höchste exekutive Staatsorgan der Demokratischen Union. Sie besteht aus aus dem Unionskanzler und den Unionsministern. Staatssekretäre sind keine Mitglieder der Unionsregierung.

Die Mitglieder der Unionsregierung[Bearbeiten]

Der Unionskanzler wird vom Unionsparlament gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt, der auch die Unionsminister auf Vorschlag des Unionskanzlers ernennt. Die Unionsminister sind in ihrer Amtszeit an den Unionskanzler gebunden und scheiden mit ihm aus dem Amt.
Aus den Reihen seiner Unionsminister bestimmt der Unionskanzler eigenständig einen Vizekanzler, der ihn in seiner Abwesenheit vertritt.

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Unionsregierung führt die Gesetze der Demokratischen Union aus, sie leitet gemäß Art. 40 der Unionsverfassung "die Politik des Staates nach den von den gesetzgebenden Staatsorganen verfassungsgemäß beschlossenen Gesetzen". Der Unionskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz inne, d.h. er bestimmt in eigener Verantwortung die Richtlinien Politik. In diesem Rahmen arbeiten die Unionsminister nach dem Ressortprinzip allerdings eigenverantwortlich.

Derzeitige Zusammensetzung der Unionsregierung[Bearbeiten]

Ressort Amtsinhaber Partei
Unionskanzler Helen Bont KDU
Äußeres Helen Bont KDU
Inneres und Justiz (Vizekanzler) Tatjana Bont KDU
Wirtschaft, Arbeit und Finanzen - -
Verteidigung - -

Siehe auch[Bearbeiten]