Bezirksparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Juli 2008, 15:29 Uhr

Ein Bezirksparlament ist ein legislatives Organ, das in einem in Bezirke gegliederten Staat die gesetzgeberischen Aufgaben eines solchen Bezirkes wahrnimmt. In der Regel wird ein solches Bezirksparlament von den Einwohnern des Bezirkes gewählt, für den das Parlament später zuständig ist. In der Regel sind Gesetze, die von einem Bezirksparlament erlassen werden, denen der übergeordneten Ebenen (z.B. Bundesparlament) untergeordnet, d.h., die Gesetze der übergeordneten Instanz haben Vorrang. Ob über die Gesetze der Bezirke ein eigenes Bezirksverfassungsgericht entscheidet oder die Verfassungsgerichtsbarkeit einem Bundesgericht übertragen ist, unterscheidet sich von Staat zu Staat und hängt auch von der Stärke der Bindung der Bezirke aneinander ab.