Novarischer Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtsquellen ==
== Rechtsquellen ==
Der Reichsrat wird begründet durch Articolo 16 der [[novarische Verfassung|novarischen Verfassung]]. Dort sind die Zusammensetzung und die Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung ausgeführt. Die Gesetzgebung regelt Articolo 18. Nach dem Vorbild des Volksrats gab sich auch der Reichsrat eine Geschäftsordnung, die Articolo 16 vertieft und die Abläufe detailliert regelt.
Der Reichsrat wird begründet durch Articolo 16 der [[novarische Verfassung|novarischen Verfassung]]. Dort sind die Zusammensetzung und die Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung ausgeführt. Die Gesetzgebung regelt Articolo 18. Nach dem Vorbild des Volksrats gab sich auch der Reichsrat eine Geschäftsordnung, die Articolo 16 vertieft und die Abläufe detailliert regelt.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Dem Reichsrat steht eine Gesetzesinitiative zu. Er genießt ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Volksrats und alleiniges Gesetzgebungsrecht in Fragen der Verteidigung, der Gebietsordnung, der Rohstoff- und Monopolwirtschaft, des Kirchenrechtes, der Außenbeziehungen und der Kolonien.
Dem Reichsrat steht eine Gesetzesinitiative zu. Er genießt ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Volksrats und alleiniges Gesetzgebungsrecht in Fragen der Verteidigung, der Gebietsordnung, der Rohstoff- und Monopolwirtschaft, des Kirchenrechtes, der Außenbeziehungen und der Kolonien.


==Tribunus Imperiale==
== Tribunus Imperiale ==
 
Der [[Tribunus Imperiale]], auch Reichstribun, wird nach Articolo 16 (5) der Verfassung durch den Reichsrat gewählt. Als solcher vertritt er nach Articoclo 9 der Verfassung gemeinsam mit dem Re und dem Volkstribun die Interessen Gran Novaras im im obersten Gremium des Medianischen Imperiums.
Der [[Tribunus Imperiale]], auch [[Reichstribun]] wird nach Articolo 16 (5) der Verfassung durch den Reichsrat gewählt. Als solcher vertritt er nach Articoclo 9 der Verfassung gemeinsam mit dem Re und dem Volkstribun die Interessen Gran Novaras im im obersten Gremium des Medianischen Imperiums.


==Auszug aus der Verfassung==
== Auszug aus der Verfassung ==
Articolo 16 (5): "Der Reichsrat wählt einen Reichstribun, welcher dem Rat vorsteht, ihn nach außen vertritt und seine Geschäfte führt."


 
Articolo 9 (1): "Der König, der Volkstribun und der Reichstribun bilden die novarische Vertretung im obersten Gremium des Medianischen Imperiums."
Articolo 16 (5) "Der Reichsrat wählt einen Reichstribun, welcher dem Rat vorsteht, ihn nach außen vertritt und seine Geschäfte führt."
 
 
Articolo 9. (1) "Der König, der Volkstribun und der Reichstribun bilden die novarische Vertretung im obersten Gremium des Medianischen Imperiums."


== Mitglieder ==
== Mitglieder ==
 
{{Stand|20.11.2010}}Der Reichsrat setzt sich gemäß Articolo 16 I der Verfassung zusammen aus
Der Reichsrat setzt sich gemäß Articolo 16 I der Verfassung zusammen aus
* den Reichsfürsten der novarischen Nationen, also
 
* den Reichsfürsten der novarischen Nationen, d. h.
 
 
** dem Reichsfürsten von [[Sersale]], derzeit [[Re]] [[Francesco V.]],
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** dem Reichsfürsten von [[Marati]], derzeit Principessa [[Marta Concetta di Roccuzzo]],
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** dem Reichsfürsten von [[Oriente]], derzeit [[Princeps]] [[Clemencio I]],
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** dem Großpopen der Autonomen Republik [[Nuovo Dionii]], derzeit [[Hoher Priester]] [[Salakis Dionis]],
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** dem Reichsverweser der Autonomen Republik [[Lascona]], derzeit [[Daniele Pazzarati]], gleichzeitig [[Reichstribun]];
** dem Reichsverweser der Autonomen Republik [[Lascona]], derzeit [[Daniele Pazzarati]], gleichzeitig [[Reichstribun]];
 
* den Erzbischöfen der novarischen Territorialbistümer, also
 
** der Fürstbischöfin von [[Vikario]], derzeit Sr. [[Maria Immaculada]],
* den Erzbischöfen der novarischen Territorialbistümer, d. h.
** dem Erzbischof von [[San Benedetto]], derzeit [[Angelo Tartaglia]]
 
* sowie den Oberkommandierenden der novarischen Teilstreitkräfte, also
 
** der Fürstbischöfin von [[Erzbistum Vikario|Vikario]], derzeit [[Sr. Maria Immaculada]] ,
** dem Erzbischof von [[Erzbistum San Benedetto|San Benedetto]], derzeit [[Angelo Tartaglia]]
 
 
* sowie den Oberkommandierenden der novarischen Teilstreitkräfte, d. h.
 
 
** dem Oberkommandierenden des [[novarisches Heer|Heeres]], derzeit [[Patrizzio Tomasi]],
** dem Oberkommandierenden des [[novarisches Heer|Heeres]], derzeit [[Patrizzio Tomasi]],
** dem Oberkommandierenden der [[novarische Luftwaffe|Luftwaffe]], derzeit [[Crocatio]] [[Andrea Carafa]],
** dem Oberkommandierenden der [[novarische Luftwaffe|Luftwaffe]], derzeit [[Crocatio]] [[Andrea Carafa]],
** dem Oberkommandierenden der [[novarische Marine|Marine]], derzeit [[Filippo Volta]].
** dem Oberkommandierenden der [[novarische Marine|Marine]], derzeit [[Filippo Volta]].

Aktuelle Version vom 20. November 2010, 17:03 Uhr

Das Reichsratsgebäude bei Nacht

Der Reichsrat ist ein legislatives Organ der Königreichs Gran Novara. Er besteht aus den Vertretern der Reichsstände und ist zusammen mit dem Volksrat für die Gesetzgebung zuständig.

Rechtsquellen

Der Reichsrat wird begründet durch Articolo 16 der novarischen Verfassung. Dort sind die Zusammensetzung und die Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung ausgeführt. Die Gesetzgebung regelt Articolo 18. Nach dem Vorbild des Volksrats gab sich auch der Reichsrat eine Geschäftsordnung, die Articolo 16 vertieft und die Abläufe detailliert regelt.

Aufgaben

Dem Reichsrat steht eine Gesetzesinitiative zu. Er genießt ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Volksrats und alleiniges Gesetzgebungsrecht in Fragen der Verteidigung, der Gebietsordnung, der Rohstoff- und Monopolwirtschaft, des Kirchenrechtes, der Außenbeziehungen und der Kolonien.

Tribunus Imperiale

Der Tribunus Imperiale, auch Reichstribun, wird nach Articolo 16 (5) der Verfassung durch den Reichsrat gewählt. Als solcher vertritt er nach Articoclo 9 der Verfassung gemeinsam mit dem Re und dem Volkstribun die Interessen Gran Novaras im im obersten Gremium des Medianischen Imperiums.

Auszug aus der Verfassung

Articolo 16 (5): "Der Reichsrat wählt einen Reichstribun, welcher dem Rat vorsteht, ihn nach außen vertritt und seine Geschäfte führt."

Articolo 9 (1): "Der König, der Volkstribun und der Reichstribun bilden die novarische Vertretung im obersten Gremium des Medianischen Imperiums."

Mitglieder

Dieser Abschnitt bezieht sich auf eine anhaltende Entwicklung.
Er spiegelt den Stand vom 20.11.2010 wider.

Der Reichsrat setzt sich gemäß Articolo 16 I der Verfassung zusammen aus