Association Internationale de Cartographie: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Association Internationale de Cartographie''' wurde am 17. November des Jahres 2007 von der Virtuellen Republik Hansastan, des Irkanische Reiches, des Neuenkirchner Reiches, des Königreiches Pottyland, das Regno di Gran Novara, der Res Publica Ladina und der Stammerrepublik Vearmark gegründet. | Die '''Association Internationale de Cartographie''' wurde am 17. November des Jahres 2007 von der Virtuellen Republik Hansastan, des Irkanische Reiches, des Neuenkirchner Reiches, des [[Pottyland|Königreiches Pottyland]], das [[Gran Novara|Regno di Gran Novara]], der [[Ladinien|Res Publica Ladina]] und der [[Vearmark|Stammerrepublik Vearmark]] (heute [[Nedersassonien]]) gegründet. | ||
Die AIC hat keinen Sitz da sie eine Organisation auf Meta-Ebene ist. | Die AIC hat keinen Sitz da sie eine Organisation auf Meta-Ebene ist. |
Aktuelle Version vom 22. November 2010, 17:30 Uhr
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Direktor der AIC | Wolfram Lande (seit dem 17. November 2007) |
Direktor für Kartographie der AIC | Heinrich Louis II. (seit dem 17. November 2007) |
Vizedirektor der AIC | Erasmus Desiderius (seit dem 30. Januar 2008) |
Gründung | 14. November 2007 |
Auf der Karte verzeichnete Staaten | 10 Stand 01.03.2008 |
Hauptsitz | nicht vorhanden |
Forum | www.newterritory.de/aic/ |
Webseite | aic.at.im |
Die Association Internationale de Cartographie wurde am 17. November des Jahres 2007 von der Virtuellen Republik Hansastan, des Irkanische Reiches, des Neuenkirchner Reiches, des Königreiches Pottyland, das Regno di Gran Novara, der Res Publica Ladina und der Stammerrepublik Vearmark (heute Nedersassonien) gegründet.
Die AIC hat keinen Sitz da sie eine Organisation auf Meta-Ebene ist.
Geschichtliches
Nach 21 Monaten Planungszeit in der weitere Mitglieder zum Team gestoßen waren wurde die AIC am 17. November 2007 gegründet.
Wie die AIC funktioniert
Der Aufbau der AIC |
Organe der AIC
Der AIC gehören diverse Organe an. Zum einen die Vollversammlung, das Direktorium, die Richter des Tribunal Constitutionnel und zu allerletzt die Aufnahmekommission.
Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus sämtlichen Delegierten der auf der AIC eingetragenen Staaten. Allein die Vollversammlung kann Änderungen an der Grundordnung vornehmen, Resolutionen erlassen, abändern und verwerfen sowie die Geschäftsordnung der Aufnahmekommission festsetzen. Wohl aber kann das Direktorium gegen alle Beschlüsse der Vollversammlung Veto einlegen: geschieht dies, muß die Vollversammlung das Veto des Direktoriums mit einer Mehrheit von zwei Dritteln überstimmen. Ebenso kann das Tribunal Constitutionnel in Beschlüsse der Vollversammlung eingreifen.
Direktorium
Die Executivmacht liegt größtenteils beim Direktorium - dieses wird von der Vollversammlung gewählt (jedes Mitglied einzeln auf sechs Monate und mit absoluter Mehrheit) und kann von dieser auch wieder abgewählt werden. Die Mitglieder des Direktoriums gewährleisten in erster Linie den ordnungsgemäßen Ablauf in der AIC; sie bearbeiten Anträge und leiten Wahlen sowie Abstimmungen. Ebenso ist das Direktorium aber auch für die Ausübung des Hausrechts zuständig und genießt bei allen Eintragungsanträgen Vetorecht, ebenso wie es bei allen Beschlüssen der Vollversammlung Veto einlegen darf - das die Vollversammlung allerdings wiederum überstimmen kann.
Tribunal Constitutionnel
Das Tribunal Constitutionnel erfüllt gleich mehrere Funktionen. Zunächst ist es eine Art "Verfassungsgericht", dem die konkrete und abstrakte Normenkontrolle obliegt: das Tribunal Constitutionnel prüft auf Anrufung sämtliche Beschlüsse und Entscheidungen des Direktoriums und der Vollversammlung auf ihre Vereinbarkeit mit der Grundordnung der AIC; ebenso wirkt es aber auch als Schiedsgericht bei Organstreitigkeiten und als letztendliche Entscheidungsinstanz für den Fall, daß die Bewertung eines Staates durch die Aufnahmekommission angefochten wird. Das Tribunal Constitutionnel setzt sich aus fünf Richtern zusammen, die von der Vollversammlung mit absoluter Mehrheit auf 15 Monate gewählt werden.
Aufnahmekommission
Das Direktorium bildet zudem zusammen mit zwei Delegierten, die im Rotationsverfahren eingesetzt werden die Aufnahmekommission, welche die Bewertung von Antragstellern anhand des Bewertungsbogens vornimmt.
Links
Karte der AIC
Grundordnung der AIC
Geschäftsordnung der AIC
Resolutionen der AIC
Der Gründungsvertrag
Häufig gestellte Fragen (FAQ)