Unionsverfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfassung der Demokratischen Union [[Ratelon]].
Die Verfassung der Demokratischen Union [[Ratelon]].


Durch sie werden die ratelonischen Staatsorgane [[Unionspräsident]], [[Unionskanzler (Demokratische Union)| Unionskanzler]] und [[Unionsregierung]], [[Unionsparlament]], [[Unionsrat]] und [[Unionsgericht]] legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.
Durch sie werden die Staatsorgane der Demokratischen Union [[Unionspräsident]], [[Unionskanzler (Demokratische Union)| Unionskanzler]] und [[Unionsregierung]], [[Unionsparlament]], [[Unionsrat]] und [[Unionsgericht]] legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.


Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.
Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.


Ratelon ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.
Die Demokratische Union ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.


In der Kritik steht in letzter Zeit besonders Artikel 52 (2), der dadurch, dass er verhindert eine Sezession verfassungsrechtlich nachzuvollziehen Sezessionen unterbinden soll (siehe [[Vesteranfrage]])
==Weblinks==
 
[https://sites.google.com/site/unionsarchiv/unionsverfassung Unionsverfassung]
In einem Volksentscheid soll daher eine "neue Verfassung" angenommen werden, die Vesteran einfach nicht mehr enthält.

Aktuelle Version vom 4. Januar 2015, 13:17 Uhr

Die Verfassung der Demokratischen Union Ratelon.

Durch sie werden die Staatsorgane der Demokratischen Union Unionspräsident, Unionskanzler und Unionsregierung, Unionsparlament, Unionsrat und Unionsgericht legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.

Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.

Die Demokratische Union ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.

Weblinks

Unionsverfassung