Unionsverfassung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Verfassung der Demokratischen Union [[Ratelon]]. | Die Verfassung der Demokratischen Union [[Ratelon]]. | ||
Durch sie werden die | Durch sie werden die Staatsorgane der Demokratischen Union [[Unionspräsident]], [[Unionskanzler (Demokratische Union)| Unionskanzler]] und [[Unionsregierung]], [[Unionsparlament]], [[Unionsrat]] und [[Unionsgericht]] legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt. | ||
Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte. | Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte. | ||
Die Demokratische Union ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik. | |||
==Weblinks== | |||
[https://sites.google.com/site/unionsarchiv/unionsverfassung Unionsverfassung] | |||
Aktuelle Version vom 4. Januar 2015, 13:17 Uhr
Die Verfassung der Demokratischen Union Ratelon.
Durch sie werden die Staatsorgane der Demokratischen Union Unionspräsident, Unionskanzler und Unionsregierung, Unionsparlament, Unionsrat und Unionsgericht legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.
Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.
Die Demokratische Union ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.