Volksversammlung (Fuchsen): Unterschied zwischen den Versionen

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Es ist möglich, die Volksversammlung von Montag bis Freitag von 10—18 Uhr kostenlos zu besuchen, um einer Sitzung von der Publikumstribüne beizuwohnen.
Es ist möglich, die Volksversammlung von Montag bis Freitag von 10—18 Uhr kostenlos zu besuchen, um einer Sitzung von der Publikumstribüne beizuwohnen.


==Bisherige Präsidenten der Volksversammlung==
==Präsident der Volksversammlung==
===Wahl===
Der Präsident der Volksversammlung wird von den Mitgliedern der Volksversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Eine Amtszeit dauert vier Monate. Vor der Wahl des Präsidenten der Volksversammlung wird die Wählerevidenz neu erstellt und damit praktisch auch die Volksversammlung neu zusammengesetzt.
===Aufgaben===
Die Aufgaben des Präsidenten sind äußerst vielfältig.
* Er leitet die Sitzungen und Abstimmungen der Volksversammlung (Art. 11 Abs. 2 Verfassung)
* Er übt das Hausrecht in den Räumen der Volksversammlung aus. (Art. 11 Abs. 2 Verfassung)
* Er ist Vertreter des Hofkanzlers bei dessen Abwesenheit bis zu 14 Tagen. (Art. 11 Abs. 3 Verfassung)
* Er bestimmt den Wahlleiter und leitet die Wahl im Notfall selber (§ 4 Abs. 2 WahlG). Er ist Dienstvorgesetzter des Wahlleiters (§ 5 Abs. 6 Besoldungsgesetz).
* Er verleiht den Fuchsischen Verdienstorden und ist berechtigt Kandidaten zu nominieren (Art. 3 AuszeichnungsG)
* Er ist als einziger berechtigt beim Staatsgerichtshof die Feststellung der Inaktivität des Hoffinanzraths zu beantragen (§ 3 Abs. 4 Staatsfinanzhofgesetz)
* Er ist verpflichtet die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs in Normenkontrollangelegenheiten zu verkünden, soweit hierdurch Gesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden (§ 8 Abs. 8 Gerichtsordnung)
 
===Bisherige Präsidenten===
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Version vom 8. Dezember 2011, 20:47 Uhr

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Die Volkversammlung

Die Volksversammlung (bis August 2008 Landtag) Fuchsens ist das verfassungsmäßige Organ der Legislative. Die Volksversammlung hat ihren Sitz in der Hauptstadt Klapsmühltal.

Mitgliedschaft

Jeder, der in die Wählerevidenz eingetragen ist, ist Mitglied und hat das Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Einzig der Hofkanzler ist aufgrund seines Amtes immer in der Volksversammlung antragsberechtigt.

Rederecht

Darüberhinaus kann weiteren Personen das Rederecht in der Volksversammlung entweder beschränkt auf einzelne Aussprachen oder allgemein verliehen werden. Auf Antrag eines Mitglieds eröffnet der Präsident eine Aussprache über die Erteilung des Rederechts und läßt anschließend über das Rederecht abstimmen. Die Erteilung des Rederechts führt nicht zur Mitgliedschaft in der Volksversammlung und damit auch nicht zur Antrags- und Stimmberechtigung. Dies hat der Staatsgerichtshof entschieden.

Gebäude

Als Klapsmühltal zur Hauptstadt des Freistaat Fuchsen erklärt wurde, errichtete man ein neues Gebäude mit dem Aussehen eines antiken Gebäudes nach den Plänen des Architekten Gerd Beude. Trotz des antiken Aussehens enthält das Gebäude eine sehr moderne Innenausstattung. Der Landtag steht zentral gelegen in der Nähe des Hauptbahnhofes und wurde auf einer leerstehenden Grünfläche errichtet. Vor der Volksversammlung existiert eine große Rasenfläche, auf der man sich im Sommer zum Fußballspielen oder zum Ausruhen trifft.

Es ist möglich, die Volksversammlung von Montag bis Freitag von 10—18 Uhr kostenlos zu besuchen, um einer Sitzung von der Publikumstribüne beizuwohnen.

Präsident der Volksversammlung

Wahl

Der Präsident der Volksversammlung wird von den Mitgliedern der Volksversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Eine Amtszeit dauert vier Monate. Vor der Wahl des Präsidenten der Volksversammlung wird die Wählerevidenz neu erstellt und damit praktisch auch die Volksversammlung neu zusammengesetzt.

Aufgaben

Die Aufgaben des Präsidenten sind äußerst vielfältig.

  • Er leitet die Sitzungen und Abstimmungen der Volksversammlung (Art. 11 Abs. 2 Verfassung)
  • Er übt das Hausrecht in den Räumen der Volksversammlung aus. (Art. 11 Abs. 2 Verfassung)
  • Er ist Vertreter des Hofkanzlers bei dessen Abwesenheit bis zu 14 Tagen. (Art. 11 Abs. 3 Verfassung)
  • Er bestimmt den Wahlleiter und leitet die Wahl im Notfall selber (§ 4 Abs. 2 WahlG). Er ist Dienstvorgesetzter des Wahlleiters (§ 5 Abs. 6 Besoldungsgesetz).
  • Er verleiht den Fuchsischen Verdienstorden und ist berechtigt Kandidaten zu nominieren (Art. 3 AuszeichnungsG)
  • Er ist als einziger berechtigt beim Staatsgerichtshof die Feststellung der Inaktivität des Hoffinanzraths zu beantragen (§ 3 Abs. 4 Staatsfinanzhofgesetz)
  • Er ist verpflichtet die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs in Normenkontrollangelegenheiten zu verkünden, soweit hierdurch Gesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden (§ 8 Abs. 8 Gerichtsordnung)

Bisherige Präsidenten

lfd. Nr. Zeitspanne Name Foto
Präsident der Volksversammlung
10 seit 14.10.2011h Dr. Bo Frost
9 12.06.2011g - 14.10.2011 Alexander Müller
- 21.05.2011f - 12.06.2011
  (kommissarisch)
8 17.02.2011e - 21.05.2011 Dr. Joachim Wagner
7 10.11.2010d - 17.02.2011 Manfred Hilgenbecker |
- 18.10.2010 - 10.11.2010
  (kommissarisch)
Alexander Müllerc
- 10.10.2010 - 18.10.2010 Kai Pirinhab
6 30.05.2010 - 10.10.2010 Alexander Müller
5 01.03.2010 - 30.05.2010 Hendrik Wegland
29.11.2009 - 01.03.2010
27.07.2009 - 29.11.2009
4 29.01.2009 - 27.07.2009 Alexander Müller
Landtagspräsident
3 01.11.2008 - 29.01.2009a Hendrik Wegland
14.06.2008 - 01.11.2008
07.02.2008 - 14.06.2008
08.10.2007 - 07.02.2008
22.05.2007 - 08.10.2007
14.01.2007 - 22.05.2007
Landtagsvorsitzender
2 30.08.2006 - 14.01.2007 Frederic Elskamp
17.10.2005 - 30.08.2006
1 09.01.2005 - 17.10.2005 Oliver Twist
a Wegland blieb im Amt, da bei der damaligen Wahl auch im zweiten Wahlgang keiner der Kandidaten eine Mehrheit erzielen konnte. Kurioserweise hatte sich Wegland bei dieser Wahl garnicht als Kandidat aufstellen lassen.
b Durch den Staatsgerichtshof für ungültig erklärt.
c Nachdem die Wahl Pirinhas für rechtswidrig erklärt wurde, setzte der Oberste Richter Alexander Müller kommissarisch als Präsidenten der Volksversammlung ein.
d Hilgenbecker gewinnt im 2. Wahlgang durch eine relative Mehrheit.
e Wagner gewinnt im 2. Wahlgang.
f Aufgrund der Abwesenheit Dr. Wagners wurde Müller zum "Alterspräsidenten" bestimmt.
g Müller gewann die regulären Wahlen gegen Manfred Hilgenbecker im 1. Wahlgang.
h Frost gewann die regulären Wahlen gegen Manfred Hilgenbecker im 1. Wahlgang.[1]

Anhang

Quellen

Links