Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Februar 2013, 21:24 Uhr

Großherzogtum Hohenburg-Lohe
Flagge des Großherzogtums Hohenburg-Lohe Wappen des Großherzogtums Hohenburg-Lohe
Flagge Wappen
Amtssprache
Regionale Sprachen
Dreibürgisch
Loisonisch, Niederdreibürgisch
Hauptstadt Amalien
Staatsform Reichsland
 Teilsouveräner Gliedstaat
Staatsoberhaupt
 Dreibürgener Kaiser
Friedrich Alexander I.
 -
Regierungsoberhaupt
 Ministerpräsident
Nikolaus von Berg
 seit dem 3. Juni 2012
Fläche -
Bevölkerung
 Bevölkerungsdichte
ca. 41,1 Mio.
 XX Einwohner/km²
Währung Dreibürgischer Reichstaler
Forum Forum
Karte des Großherzogtums Hohenburg-Lohe

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist ein Reichsland des Kaiserreichs Dreibürgen.

Geografie

Lage und Größe

Städte

Die größten Orte auf dem Archipel sind:

Rang

Stadt Einwohner Kreis
1 Godenhaven X -
2 Amalien X Grafschaft Amalien
3 Hohenburg X kreisfrei
4 Stargard X -
5 Gemsbach X -

Klima

Flora und Fauna

Bevölkerung

Demografie

Sprachen

Religion

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Dreibürgens


Die Meschheitsgeschichte von Hohenburg-Lohe beginnt vor etwa 10.000 Jahren, als sich mit dem Ausgang des Jungpaläolithikums die ersten Jäger und Sammlerkulturen ansiedelten. Im 6. und 7. Jahrhundert vor Christus veränderten die Menschen ihre Lebensweise grundlegend und wurden sesshaft, das Neolithikum in Hohenburg-Lohe begannt, Ackerbau und Viehzucht setzten sich durch. In dieser Zeit lässt sich auch der Einfluss des remischen Kulturraumes nachweisen, der Handel und der Austausch von Wissen setze vermehrt ein. Mit dem Ende des Neolithikums begannen die Menschen mit der Verarbeitung von Kupfer und schließlich von Bronze, was den Beginn der Bronzezeit markiert.

Die Bronzezeit beginnt um etwa 2.200 v. Chr., aus der mittleren Bronzezeit findet man noch heute große Hügelgräber, deren Grabbeigaben ein besonderes Zeugnis dieser neuen Zeit sind. Mit dem Ende der Bronzezeit gingen die Menschen jedoch vermehr dazu über, Brandbestattungen durchzuführen.

Um 800 v. Chr. beginnt die Eisenzeit, in deren Verlauf die remische Kultur weiter an Einfluss gewinnt und während der Remischen Kaiserzeit schließlich weite Teile des heutigen Hohenburg-Lohe von den Remern besetzt und provinzialisiert werden. Zuvor gab es bereits große Fürstensitze und kleinere Königreiche im Randbereich der Remischen Republik, die sich ab dem 4. vielleicht auch schon ab dem 5. Jahrhundert nachweisen lassen. Münzen aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. zeugen von einem kleinen Königreich das vermutlich unter remischen Protektorat stand und mit Cair Paravell einen ersten, stadtähnlichen Fürstensitz hatte. Das Königreich wurde vermutlich während der remischen Expansion zum Schlachtfeld, wurde abwechseln von Barbaren und Remern überrant und ging schließlich in der remischen Provinz Trimontania Inferior auf.

...

Am 13. August 1243 beginnt mit dem Tode Philipp I. des Alten von Lohe die bis heute andauernde Personalunion zwischen den Herzogtümern Hohenburg und Lohe. Kurz vor Philipps Tod heiratete seine einzig überlebende Tochter Mathilde von Lohe (* 1214 † 1265), den hohenburgischen Herzog Friedrich von Hohenburg (später König, * 1212 † 1267). Dadurch wurde das bis heute bestehnde Haus Hohenburg-Lohe und die Personalunion zwischen den beiden Herzogtümern begründet. Der Gesamtstaat wurde später in ein Großherzogtum umgewandelt.

Politik

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Erste Minister. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und vom Großherzog ernannt.

Der Vereinigte Landtag ist das Parlament des Großherzogtums und gliedert sich in zwei Kammern. Das Oberhaus bildet das Herrenhaus, dem Vertreter des Adels, der Geistlichkeit aber auch durch den Großherzog ernannte Mitglieder angehören. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder im Gesetzgebungsprozess ein aufschiebendes Veto einlegen. Die zweite Kammer, der Landtag, wird in freien, gleichen und geheimen Wahlen direkt vom Staatsvolk des Landes gewählt. Er beschließt Gesetze und wählt die Landesregierung.

Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Fragen der Landes- und Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Landesverfassungsgericht zuständig, deren Richter, für gewöhnlich auf Vorschlag der Regierung, durch den Großherzog berufen werden.

Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein Hohenburger Vollblut.

Wirtschaft

Bergbau und Industrie

Landwirtschaft

Tourismus

Infrastruktur

Militär

Dreibürgische Reichsländer, Kolonien und Überseegebiete

Reichstal (Reichshauptstadt)

Reichsländer: Bazen - Cranach - Geldern-Veldoril - Haxagon - Hohenburg-Lohe - Rem - Stauffen - Werthen

Reichskolonien: Ostland - Neu-Friedrichsruh - Nördliche Inseln - Friedrich-Ferdinand-Archipel (Überseegebiet)