Heiliges Remisches Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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Von etwa 700.000 Reichsbürger ist das religiöse Bekenntnis einer anderen Religion zuzuordnen oder unbekannt. 200.000 Menschen davon sind jüdischen Glaubens, 50.000 des muslimischen Glaubens. Weiterhin besteht in Hohenbrünn eine christlich-orthodoxe Gemeinde mit rund 10.000 Mitgliedern, die sich über das ganze Reich verteilen. | Von etwa 700.000 Reichsbürger ist das religiöse Bekenntnis einer anderen Religion zuzuordnen oder unbekannt. 200.000 Menschen davon sind jüdischen Glaubens, 50.000 des muslimischen Glaubens. Weiterhin besteht in Hohenbrünn eine christlich-orthodoxe Gemeinde mit rund 10.000 Mitgliedern, die sich über das ganze Reich verteilen. | ||
====Katholische Kirche==== | ====Katholische Kirche==== | ||
[[Bild:HBR_Sankt_Aegidius.jpg|thumb|330px|Die Kathedrale zu St. Aegidius ist die wichtigste Reichskirche]] | |||
Als wichtigste Kirche im Reich genießt die katholische Kirche maßgeblichen Einfluss in Gesellschaft und Politik. Der Primas der Kirchenprovinz des Heiligen Remischen Reiches, der Erzbischof von St. Aegidius, ist zugleich Kurfürst und an der Wahl des Kaisers beteiligt.Auch in bildungspolitischen Fragen ist der katholischen Kirche ein Mitspracherecht per Konkordat eingeräumt worden. | Als wichtigste Kirche im Reich genießt die katholische Kirche maßgeblichen Einfluss in Gesellschaft und Politik. Der Primas der Kirchenprovinz des Heiligen Remischen Reiches, der Erzbischof von St. Aegidius, ist zugleich Kurfürst und an der Wahl des Kaisers beteiligt.Auch in bildungspolitischen Fragen ist der katholischen Kirche ein Mitspracherecht per Konkordat eingeräumt worden. | ||
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*Erzbistum St. Aydestin (Cranach) | *Erzbistum St. Aydestin (Cranach) | ||
Die Erzdiözesen untergliedern in weitere Suffragandiözesen. Die | Die Erzdiözesen untergliedern in weitere Suffragandiözesen. Die Kirchenprovinz wird geführt von Primas Georgio Kardinal Damani. | ||
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Die evangelische Kirche | Die evangelische Kirche im Heiligen Remischen Reich spaltet sich in zwei mitgliederstarke Gruppen auf: die protestantische Kirche nach viadanischem Bekenntnis und die reformierten Kirchen nach evangelikalischem Bekenntnis. Zentrum beider evanglischer Kirchen ist die Landgrafschaft Wirtenstein von wo im 16. Jahrhundert die Reformationsbewegung im Heiligen Remischen Reich aufgebrochen ist. Die Bevölkerung ist in Wirtenstein und im Herzogtum Karlingen mehrheitlich evangelisch. In den anderen Reichsgebieten bewegt sich der durchschnittliche Anteil an der Bevölkerung zwischen 10 und 30 %, wo sie regional weniger oder stärker vertreten sind. | ||
Innerhalb der evangelischen Kirchen gehören etwa 80 % der viadanischen Strömung an, die als liberal, offen und gemäßigt gilt. Dies sind etwa 16 Mio. Reichsbürger. Die evangelikalischen Kirchen haben ihr Zentrum in [[Ehrenmünster]], Wirtenstein. Sie machen die restlichen 20 % aus, was ca. 4 Mio. Mitgliedern entspricht. Die evangelikalischen Kirchen gelten als wertkonservativ und streng. Sowohl die viadanischen Kirche als auch die evangelikalische Kirche sind dezentral organisiert. | |||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
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===Exekutive=== | ===Exekutive=== | ||
Die Exekutive umfasst die Regierung und Administration des Reiches, wobei der Kaiser auch Teil der anderen Staatsgewalten ist. | |||
====Kaiser==== | ====Kaiser==== | ||
Der Kaiser ist das Staatsoberhaupt des Heiligen Remischen Reiches. Da sich im Reich eine Wahlmonarchie etabliert hat, existiert keine Kaiserdynastie. Die Kurfürsten wählen im Kurfürstenkollegium einen Remischen König, der vom Papst zum Kaiser gekrönt wird. Zum König kann nur jemand gewählt werden, der des katholischen Glaubens ist und über die Reichsunmittelbarkeit verfügt. Er muss als einem Reichsstand im Heiligen Remischen Reich vorstehen. Als alternative Schreibweise wird oft auch '''Kayser''' verwendet. | Der Kaiser ist das Staatsoberhaupt des Heiligen Remischen Reiches. Da sich im Reich eine Wahlmonarchie etabliert hat, existiert keine Kaiserdynastie. Die Kurfürsten wählen im Kurfürstenkollegium einen Remischen König, der vom Papst zum Kaiser gekrönt wird. Zum König kann nur jemand gewählt werden, der des katholischen Glaubens ist und über die Reichsunmittelbarkeit verfügt. Er muss als einem Reichsstand im Heiligen Remischen Reich vorstehen. Als alternative Schreibweise wird oft auch '''Kayser''' verwendet. | ||
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Als Staatsoberhaupt genießt der Kaiser weitgehende Rechte. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz zu Stande kommen. Diese - gemeinhin als kaiserliche Sanktion - genannte Zustimmung wird von Kaiser aber nur im Ausnahmefall verweigert. Ihm obliegt die oberste Leitung in allen äußeren und inneren Angelegenheiten, weshalb er unabhängig vom Parlament, der Großdiät der Reichsstände, die Regierung ernennen und entlassen kann. Üblicherweise folgt er bei der Ernennung der Regierung aber in Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Er hat ebenfalls den Oberbefehl über die Streitkräfte inne und ernennt den Reichskriegsminister sowie die weiteren hohen Militärpersonen. Er kann auch Krieg erklären und Frieden schließen. Über den Reichsadel übt er die oberste Gerichtsbarkeit und die Oberlehnsherrlichkeit auf. Er kontrolliert die Finanzen des Reiches, wobei er zur Erhebung von Steuern die Zustimmung der Großdiät benötigt. | Als Staatsoberhaupt genießt der Kaiser weitgehende Rechte. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz zu Stande kommen. Diese - gemeinhin als kaiserliche Sanktion - genannte Zustimmung wird von Kaiser aber nur im Ausnahmefall verweigert. Ihm obliegt die oberste Leitung in allen äußeren und inneren Angelegenheiten, weshalb er unabhängig vom Parlament, der Großdiät der Reichsstände, die Regierung ernennen und entlassen kann. Üblicherweise folgt er bei der Ernennung der Regierung aber in Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Er hat ebenfalls den Oberbefehl über die Streitkräfte inne und ernennt den Reichskriegsminister sowie die weiteren hohen Militärpersonen. Er kann auch Krieg erklären und Frieden schließen. Über den Reichsadel übt er die oberste Gerichtsbarkeit und die Oberlehnsherrlichkeit auf. Er kontrolliert die Finanzen des Reiches, wobei er zur Erhebung von Steuern die Zustimmung der Großdiät benötigt. | ||
Seit dem Jahr 700 besteht der Titel des Remischen Kaisers als höchster christlicher Herrscher. Zwar ist diese Funktion heute nicht gegenwärtig, aber im Amtstitel des Kaisers zeigt noch heute dieses Selbstverständnis. Der vollständige Amtstitel des Kaisers lautet: ''Serenissimus Augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Remanum gubernans imperium" | Seit dem Jahr 700 besteht der Titel des Remischen Kaisers als höchster christlicher Herrscher. Zwar ist diese Funktion heute nicht gegenwärtig, aber im Amtstitel des Kaisers zeigt noch heute dieses Selbstverständnis. Der vollständige Amtstitel des Kaisers lautet: '''Serenissimus Augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Remanum gubernans imperium" (Allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede stiftender Kaiser, der das Römische Reich regiert)'''. | ||
====Reichsregierung==== | ====Reichsregierung==== | ||
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===Reichsstände=== | ===Reichsstände=== | ||
Die Reichsstände sind | Die Reichsstände sind die föderale Elemente des Reiches und beruhen auf dem mittelalterlichen Feudalwesen. Über die Jahrhunderte erreichten sie weitgehende Rechte und Privilegien von der zentralen Kaiser- und Königsherrschaft und bildeten so eigenständige Territorialherrschaften aus. Im Gegensatz zu anderen förderalen Staaten verleihen aber nicht die Reichsstände dem Reich seine Souveränität, von der höchsten Autorität, dem Kaiser, geht die Souveränität aus, die zu bestimmten Teilen auf die Reichsstände übertragen wurde. Trotz dieses Grundsatzes, haben viele Reichsstände zwischenzeitlich eine vollständige Souveränität besessen, die sie später zu Gunsten des erneuten Zusammenschlusses abgetreten haben. | ||
Die Reichsstände verfügen über eine eigene Staatsgewalt mit zugehöriger Administration. Sie sind berechtigt in den Bereichen Gesetze zu erlassen, die nicht allein dem Reich zustehen. Sie unterhalten eigene Gerichte, Polizeikräfte und Truppen zur Landesverteidigung. Sie sind zu einem gewissen Teil an den Einnahmen aus Reichssteuern beteiligt und dürfen eigene Steuer erheben. Aus diesen Einnahmen müssen die Reichsstände auch ihre Ausgaben bestreiten. | |||
Bis zur Vereinigung des Reiches mit Dreibürgen, 2011, haben die folgenden Reichsstände existiert: | |||
{|class="wikitable sortable" | |||
! class="unsortable" | Wappen | |||
! Name | |||
! class="unsortable" | Rang | |||
! Reichskreis | |||
! Gründung | |||
! class="unsortable" | Bemerkungen | |||
|- | |||
| [[Bild:Cranach_Wappen.png|50px]] | |||
| [[Cranach]] | |||
| Kurfürstentum (Herzogtum) | |||
| Angevinischer Kreis | |||
| 1195 | |||
| Kurfürstentum seit 1261 | |||
|- | |||
| [[Bild:G-v400.png|50px]] | |||
| [[Geldern-Veldoril]] | |||
| Kurfürstentum (Erzherzogtum) | |||
| Geldrischer Kreis | |||
| 1615 | |||
| Union aus den Herzogtümer Geldern und Veldoril. Geldrischer Herzog Kurfürst seit 1261 | |||
|- | |||
| | |||
| Gotha | |||
| Grafschaft | |||
| Geldrischer Kreis | |||
| 1233 | |||
| 1233: Lehen des geldrischen Königs<br>1302: Reichsunmittelbarkeit | |||
|- | |||
| | |||
| [[Herlen]] | |||
| Fürstentum | |||
| 1203 | |||
| Ursprünglich Grafschaft, Fürstentitel seit 1352 | |||
|- | |||
| [[Bild:Wappen_Hohenbruenn.png|50px]] | |||
| [[Hohenbrünn]] | |||
| Freie Reichsstadt | |||
| Angevinischer Kreis | |||
| 1159 | |||
| Reichsunmittelbarkeit 1159, Stadt ist wesentlich älter | |||
|- | |||
| [[Bild:Wappen_Karlingen_klein.png|50px]] | |||
| [[Karlingen]] | |||
| Herzogtum | |||
| Geldrischer Kreis | |||
| 1089 | |||
| Hervorgegangen aus gleichnamigem frühmittelalterlichen Königreich.<br>2008: Teil der Reichsdomäne wegen Aussterbens der Herrscherfamilie.<br> 2011: Belehnung des Hauses [[Lodringa]]. | |||
|- | |||
| | |||
| [[Losonien]] | |||
| Königreich (Kurfürstentum) | |||
| Losonischer Kreis | |||
| 250 | |||
| Einziges verbliebenes Königreich der vier mittelalterlichen Königreiche des HRRs. Wiederherstellung 2007. | |||
|- | |||
| [[Bild:Wappen_Reichstett.png|50px]] | |||
| [[Reichstett]] | |||
| Herzogtum | |||
| Angevinischer Kreis | |||
| 1089 | |||
| 1089: Grafschaft<br>1147: Herzgotum<br>1179: Reichsunmittelbarkeit | |||
|- | |||
| | |||
| Sankt Aegidius | |||
| Fürst-Erzbistum (Kurfürstentum) | |||
| Angevinischer Kreis | |||
| 1751 | |||
| Spärlicher Rest (Kirchengebäude innerhalb Hohenbrünns) der geistlichen Territorialherrschaft im Reich. Kurwürde seit 1261 | |||
|- | |||
| | |||
| Veldoril-Possenhofen | |||
| Fürstentum | |||
| Geldrischer Kreis | |||
| 1586 | |||
| Entstanden als Erbteilung aus dem Hzgt. Veldoril | |||
|- | |||
| [[Bild:Wappen_Wirtenstein.png|50px]] | |||
| [[Wirtenstein]] | |||
| Landgrafschaft (Kurfürstentum) | |||
| Angevinischer Kreis | |||
| 1246 | |||
| Kurfürstentum ab 1414 | |||
|} | |||
Version vom 3. Februar 2016, 18:55 Uhr
Heiliges Remisches Reich Saint-Empire remain | |||
| |||
Amtssprache Verkehrssprachen |
keine festgelegt Dreibürgisch, Losonisch | ||
Hauptstadt | Hohenbrünn | ||
Staatsform | konstitutionelle Wahlmonarchie | ||
Staatsoberhaupt Kayser |
Constantin I. seit dem 25.05.2009 | ||
Regierungschef Reichskanzeller |
Hagen von Gotha seit dem 22.11.2010 | ||
Fläche | 1.070.000 km² | ||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
ca. 105.000.000 98 Einwohner/km² | ||
Währung | Reichsdukate | ||
Nationalhymne | Te Deum | ||
Int. Vorwahl | +110 | ||
Int. Kennzeichen | HRR | ||
Internet-TLD | .hr | ||
Website | Website | ||
Forum | Forum |
Das Heilige Remische Reich war eine Monarchie im Norden Harnars, das im Dezember 2010 im Kaiserreich Dreibürgen aufging. Das Reich grenzte im Süden einzig an Dreibürgen. Im Westen wird die Landfläche vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt.
Es war Mitglied in dem Militärbündnis Heilige Allianz und der Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit.
Geographie
Lage
Das Heilige Remische Reich besteht aus zwei Landesteilen, die räumlich getrennt sind. Den größten Teil bildet das Mutterland des Reiches heraus, welches als Halbinsel auf der Nordspitze des Kontinents Harnar liegt. Die Remische Halbinsel wird im Westem vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt. Im Süden grenzt die Brudernation Dreibürgen an das Reich, mit welcher es die einzige Außengrenze hat. Dieser Teil des Reiches erstreckt sich insgesamt auf rund 710.000 Quadratkilometer und weist eine Bevölkerung von ca. 85. Mio. Einwohnern auf.
Der Reichsteil Stauffen hingegen liegt auf der gegenüberliegenden Seite des Remischen Meeres im Osten des Kontinents Antica. Im Norden grenzt es an Anturien, im Westen an die Schwyz und im Süden an das ebenfalls zu Dreibürgen gehörige Haxagon. Auf insgesamt 360.000 Quadratkilometern leben circa 20 Millionen Einwohner.
Relief
Das Relief des Kernlandes ist reich gegliedert. Von Süden her erheben sich die die Ausläufer des dreibürgischen Erzgebirges zum Augustinermassiv. Das Hochgebirge in Nord-Südausrichtung hat mit der Conradinsspitze auch die höchste Erhebung des Reiches. Sie erhebt sich auf 3963 Meter über Normalnull. Das Gebirge trennt das Staatsgebiet nahezu in der Mitte. Richtung Westen hin fällt das Gelände bis zum Meer in ab. Die losonische schneidet dabei tief in das Reichsgebiet herein. Neuere Forschungen legen nahe, dass in prähistorischer Zeit ein Meteoriteneinschlag für die fast kreisförmige Bucht sorgte. Östlich des Gebirges fällt das Gelände ebenfalls zu einem knapp 200 Kilometer breiten Streifen flachen Landes ab, bevor die Küste erreicht wird. Südlich, zur dreibürgischen Grenze hin, fällt das Land weiter ab und schließt sich dem Zwielauer Tiefland an, welches ein Marschgebiet des Flusses Garnau ist. Nach Norden hin endet das Hochgebirge im Salzfurter Land, welches anschließend in das Cranacher Becken übergeht. Die flache Ebene ist vor allem durch Seen und Moore geprägt. Erst knapp 100 Kilometer vor der nördlichen Küste, erhebt sich noch einmal ein Mittelgebirge, die Nebelhöhen, in West-Ost-Ausrichtung, welches das gesamte Reichsgebiet im Winter vor dem Einfluß polarer Luftmassen schützt. Der nördlichste Punkt des Reiches ist Kap Wruus.
Stauffens Relief weist dagegen eine starke West-Ost-Ausrichtung auf. Von der Küste im Osten steigt das Land nur leicht und gemächlich an. Schließlich erhebt sich der Holt, ein Mittelgebirge in Nord-Süd-Ausrichtung. Der Holt wird durch den Porta Stavica-Pass durchbrochen. Hinter dem Mittelgebirge befindet sich die Ostmark, ein flaches Land mit einigen Seen und Sumpfgebieten.
Klima
in Arbeit
Bevölkerung
Das Heilige Remische Reich gehört zum Remisch-Trimontanischen Kulturraum, dem neben Dreibürgen auch Haxagon und Stauffen angehören. Die Bevölkerung des Heiligen Remischen Reiches gliedert sich in drei wesentliche Bevölkerungsgruppen:
- Angevinisch-Geldrische Gruppe
- Remisch-Losonische Gruppe
- Stauffische Gruppe
Die angevinisch-geldrische Gruppe ist die zahlenmäßig stärkste Gruppe und hat sich seit der Antike aus den Stämmen der Geldrer, Ferumen und Angeviniern entwickelt. Aufgrund der unterbliebenen Nationalstaatsbildung im Heiligen Remischen Reich, unterteilt sich diese Gruppe noch in die regionale Gruppen der Geldrer, Cranacher, Veldoriler und Wirtensteiner. Die remisch-losonische Gruppe befindet sich vor allem im Südwesten des Reiches. Sie ist durch eigene Sprachen (Losonisch, Vanezisch) geprägt, die sich aus der Sprache des antiken Rems ableitet. Die Stauffen bilden aufgrund der geografischen Entfernung und der unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklung ebenfalls eine eigene Bevölkerungsgruppe.
Sprachen
Das Dreibürgische ist für knapp 75 % der Einwohner Muttersprache. Danach folgt mit 20 % das Losonische und 5 % der Einwohner sprechen Vanezisch als Muttersprache. Diese Aufteilung ergibt sich aus der ethnischen Diversität des Reiches. In den Schulen ist das Dreibürgische oder das Losonisch oft als erste Fremdsprache ab der 3. Klasse verpflichtend, sodass ein großer Teil der Bevölkerung mindestens zwei Reichssprachen beherrscht.
Das Reich hat keine festgelegte Amtssprache. Das Dreibürgische wird fast überall akzeptiert und verstanden, das Losonisch in weiten Teilen des Reiches. In der Reichspolitik ist die dreibürgische Sprache maßgebend.
Städte und Ballungsräume
Die fünf größten Städte des Heiligen Remischen Reiches sind:
Rang |
Stadt | Einwohner |
---|---|---|
1 | Hohenbrünn | 4.934.000 |
2 | Montjoie | 3.140.000 |
3 | Hohenstauffenberg | 2.120.000 |
4 | Vengard | 1.845.000 |
5 | Ehrenmünster | 1.301.000 |
Religion
Die Religion nimmt noch heute eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben des Heiligen Remischen Reiches ein. Als Staatsreligion wird gemeinhin der christliche Glaube verstanden, wobei die katholische Konfession vorherrschend ist. Von den 105 Mio. Einwohnern bekennen sich nur 6 % (ca. 6,3 Mio.) als konfessionslos. Etwa 78 Mio. Reichsbürger sind katholischen Glaubens und 20 Mio. Einwohner bekennen sich zu den evangelischen Kirchen.
Von etwa 700.000 Reichsbürger ist das religiöse Bekenntnis einer anderen Religion zuzuordnen oder unbekannt. 200.000 Menschen davon sind jüdischen Glaubens, 50.000 des muslimischen Glaubens. Weiterhin besteht in Hohenbrünn eine christlich-orthodoxe Gemeinde mit rund 10.000 Mitgliedern, die sich über das ganze Reich verteilen.
Katholische Kirche
Als wichtigste Kirche im Reich genießt die katholische Kirche maßgeblichen Einfluss in Gesellschaft und Politik. Der Primas der Kirchenprovinz des Heiligen Remischen Reiches, der Erzbischof von St. Aegidius, ist zugleich Kurfürst und an der Wahl des Kaisers beteiligt.Auch in bildungspolitischen Fragen ist der katholischen Kirche ein Mitspracherecht per Konkordat eingeräumt worden.
Aufgrund der enormen Bedeutung dieser Kirche, verfügt das Heilige Remische Reich über eine umfangreiche kirchliche Verwaltungsgliederung. Derzeit bestehen sechs Erzdiözesen im Heiligen Remischen Reich:
- Erzbistum Coeurlyon (Nördlichen Losonien)
- Erzbistum Geldern-Fallenach (Geldern-Veldoril und Wirtenstein)
- Erzbistum Hohenstauffenberg (Stauffen)
- Erzbistum Rem (südliches Losonien)
- Erzstift St. Aegidius (Hohenbrünn, Sitz des Primas, Kurfürstentum)
- Erzbistum St. Aydestin (Cranach)
Die Erzdiözesen untergliedern in weitere Suffragandiözesen. Die Kirchenprovinz wird geführt von Primas Georgio Kardinal Damani.
Evangelische Kirche
Die evangelische Kirche im Heiligen Remischen Reich spaltet sich in zwei mitgliederstarke Gruppen auf: die protestantische Kirche nach viadanischem Bekenntnis und die reformierten Kirchen nach evangelikalischem Bekenntnis. Zentrum beider evanglischer Kirchen ist die Landgrafschaft Wirtenstein von wo im 16. Jahrhundert die Reformationsbewegung im Heiligen Remischen Reich aufgebrochen ist. Die Bevölkerung ist in Wirtenstein und im Herzogtum Karlingen mehrheitlich evangelisch. In den anderen Reichsgebieten bewegt sich der durchschnittliche Anteil an der Bevölkerung zwischen 10 und 30 %, wo sie regional weniger oder stärker vertreten sind.
Innerhalb der evangelischen Kirchen gehören etwa 80 % der viadanischen Strömung an, die als liberal, offen und gemäßigt gilt. Dies sind etwa 16 Mio. Reichsbürger. Die evangelikalischen Kirchen haben ihr Zentrum in Ehrenmünster, Wirtenstein. Sie machen die restlichen 20 % aus, was ca. 4 Mio. Mitgliedern entspricht. Die evangelikalischen Kirchen gelten als wertkonservativ und streng. Sowohl die viadanischen Kirche als auch die evangelikalische Kirche sind dezentral organisiert.
Geschichte
Frühzeit
Remische Antike
Im 1. Jahrhundert vor Christus breitete sich das Remische Imperium zur Zeit des Prinzipats weiter in Richtung Norden und Osten aus und erreichte auch das Gebiet der dortigen geldrischen, ferumischen und angevinischen Stämme. Um das 62 vor Christus kam es in der Sankt Aydestin zu der bedeutsamsten Schlacht der remischen Kolonialisierung: der Remische Feldherr Flavius Aetius Catalanicus besiegte eine versammelte Stammesarmee und konnte so die remische Herrschaft südlich der Daube konsolidieren. Der Fluss Daube bildete ab dann eine wichtige natürliche Grenze zum weiterhin freien Norden. Trotz weiterer Expeditionen auch nördlich der Daube, konnten diese keine dauerhaft remische Einflussnahme sicherstellen. Zum Zwecke des Grenzschutzes gründeten die Remer entlang der Daube und besonders an den Landgrenzen dauerhafte Siedlungen. Eine wichtige Zentrale für die remische Kolonisation war das heutige Hohenbrünn, welches um 40 vor Christus als "Catalana Angevinorum" gründet wurde. In Richtung Osten wurden die Augustinerberge durch die Remer überwunden und in einem zweiten bedeutenden Feldzug wurde das remischen Einflussgebiet im heutigen Geldern bis an das Nordmeer ausgdehnt. Die wichtigste Stadtgründung in diesem Bereich war Vencartisia Maxima, das heutige Vengard. Die Stadtgründungen dienten der Remanisierung der örtlichen Bevölkerung der Festigung des remischen Herrschaftsanspruches. Dazu wurden unter anderem die wichtigen Strassen Via Angevinia (von der Daube bis Hohenbrünn) und Via Geldria (von Vengard nach Hohenbrünn) gebaut. Von Hohenbrünn wurde schließlich die Via Rema Septemtriones ("Nördliche Rem-Straße").
Im ersten Jahrhundert nach Christus festigten sich die remischen Strukturen südlich der Daube und die Expeditionen nördlich des Flusses wurden eingestellt. Stattdessen wurden Verträge mit einigen Stämmen geschlossen, die eine Stärkung des Handels im Norden herbeiführte und die Remischen Interessen sicherte. Ähnlich wie in dreibürgischen Kolonialgebieten, führte die remische Heeresreform des 4. Jahrhunderts zur Ansiedlung angevinischer Stämme aus dem Norden im Reichsgebiet als Föderaten, die im Kriegsdienst des Imperators standen. Bereits ein Jahrhundert später erlebte das Remische Imperium ein Zeitalter interner Querelen und Zerrüttung. Auch in den südlichen Kolonialgebieten des heutigen Dreibürgens, erhoben sich remferne Stämme. Dies führte auch im Cranacher Gebiet zur Erhebung der Föderaten. Um 430 nennen remische Chronisten den angevinischen Stammesfürst Widukind als erfolgreichsten Stammesführer im Aufstand gegen die remische Oberhoheit. Widukind etabliert daraufhin an der Daubegrenze sein Herrschaftsgebiet, welches sich neben den remischen Anteilen auch auf die nördlich der Daube gelegenen freien Stammesgebiete erstreckt. Er errichtete damit das erste angevinische Herrschaftsgebiet und läutete damit den Niedergang des Remischen Imperiums im Gebiet des nördlichen HRRs ein.
Nachdem das Remische Imperium im 5. Jahrhundert eine erneute Phase der Schwäche erlitt, setzte eine verstärkte Wanderung der nunmehr nicht mehr kontrollierten Stämme ein, die von den Verheißungen und dem Wohlstand des Remischen Reiches profitieren wollten. Nicht nur aus dem künftigen HRR drängten Menschen gen Rem, sondern auch aus dem heutigen Dreibürgen. Dies brachte die fragile Gesellschaftsordnung des Remischen Reiches völlig aus dem Gleichgewicht. Unter dem Ansturm der Stämme brachen die Reichsgrenzen zusammen und die Zentralgewalt schwand. Das letzte Aufbäumen des antiken Rems geschah um 550, als Rem versuchte seine Kolonien in Dreibürgen und dem HRR zurückzugewinnen. In den Schlacht von Gemsbach und Sankt Aydestin wurden die remischen Legionen vernichtend geschlagen. 556 schließlich wird die Stadt Rem vom Stamm der Hluthonen erobert und der letzte antike Kaiser Iulianus getötet.
Zwischen den Reichen
Im Norden bildete der Stammesfürst Clothar ein umfassendes Herrschaftsgebiet aus ehemaligen remischen und freien Territorien. Er begründete 556 das Regnum Angevinorum (Angevinisches Königreich) und trat zum katholischen Christentum über. Im Laufe der Zeit vereinigten er und seine Nachfolger die freien Stämme der Angevinier, Ferumen und Virten zu ihrem umfassenden Königreich. Etwas später formierte sich im Osten eine geldrische Stammesherrschaft, die ab der Mitte des 6. Jahrhunderts verstärkt durch angevinische Missionare christianisiert wurden. Spätestens ab 616 schreiben auch hier die Chronisten vom Regnum Geldriae (Geldrisches Königreich). Dort etabiliert sich schließlich Dynastie der Konradiner, die das Herrschaftsgebiet gen Süd und Westen erweitern können.
Reichsgründung und erstes Reich
Reichsgründer Konrad |
Erst im 9. Jahrhundert gelang es denn Stammesherzögen von Veldoril in blutigen Kriegen zu einigen. Gleichzeitig trieben sie die Missionierung der verbliebenen Heiden im Land voran. Um das Jahr 825 wird Philipp von Veldoril vom Papst zum König von Geldern erhoben. Sein Reich umfasste die gesamte ehemalige Provinz Geldria Magna, allerdings ohne Nordemar und Lothian. Dort bildeten sich zu dieser Zeit ebenfalls christliche Königreiche. Obwohl Philipp viele Maßnahmen unternahm, um das Königreich nach seinem Tode zu erhalten, trat der entgegengesetzte Fall ein. Die entmachteten Stammesherzöge forderten ihre Macht zurück und wurden faktisch unabhängig. Nur im Veldoril konnte das Königtum überleben.
Als Konrad 982 den Königsthron besteigt, ist das Königreich nur noch eine leere Hülle. Er macht ist auf den südlichsten Teil Gelderns beschränkt. Doch nicht nur der König, sondern auch die Stammesherzöge waren geschwächt von immer wieder auftretenden militärischen Auseinandersetzungen. Konrad wusste diese Situation geschickt auszunutzen und schloss ein Bündnis mit dem geschwächten faringer Stammesherzog Alderich. Zusammen können beide Geldern unter ihre Kontrolle bringen. Als 989 Alderich den König in Veldoril besucht, um über die Verteilung des eroberten Landes zu verhandeln, fordert der König den Treueeid Alderich. Als der Herzog diesen verweigert wird er kurzerhand hingerichtet und Konrad heiratet die Tochter des Herzogs, sodass dessen gesamter Besitz an Konrad fällt.
999, als Konrads Herrschaft bereits gefestigt ist, brauch Papst Innozenz II. nach Geldern auf. Auf dem Weg nur Königsresidenz wurde er von heidnischen Remern entführt, die dem Papst nach dem Leben trachteten. Als Konrad davon erfuhr machte er sich umgehend auf den Weg, um den Papst zu erretten. Ihm gelingt es schließlich die Entführer aufzuspüren und ihr Lager aufzureiben. Der Papst krönt Konrad, in Anbetracht seines großen Einsatzes für den christlichen Glauben, am Heiligabend 999 zum Remischen Kaiser.
Konrad gelingt es sein Reich zu stabilisieren und seine Kaiserschaft zu festigen. Erst 1190 beginnt die Macht des Kaisers wieder zu schrumpfen. Mit der Verabschiederung der Fürstenbulle durch den ersten Reichstag werden die Territorialfürsten im Reich etabliert und der Kaiser musste einige Regalien an diese abtreten. Die Jahre 1262 bis 1264 sind ein weiteres schwerer Schlag für die kaiserliche Macht. Kaiser Friedrich I. hatte im Jahr 1262 einem Beschluss des Reichstages die Zustimmung verweigert, die die seit Jahren gängige Praxis der Kaiserwahl fixiert hätte. Er löste damit kriegsartige Zustände im Reich aus. Es bildeten sich zwei Fraktionen heraus: die einen untersützten den Kaiser, während die andere Seite den Beschluss durchsetzten wollte. Zwei Jahre nach Beginn des Krieges erleidet der Kaiser eine vernichtende Niederlange bei Faring, obwohl sein Hauptwidersacher Albrecht von Geldern getötet wird. Der Kaiser muss daraufhin den Reichstagsbeschluss ratifizieren.
Ein jähes Ende findet das Heilige Remisches Reich schließlich 1467, als dessen Kaiser wegen Häresie und Herbeiführung eines Schismas hingerichtet wurde. Der Kaiser lag zuvor mehrere Jahre mit dem Papst im Streit. Als der Kaiser den Papst für abgesetzt erklärte und einen neuen Papst einsetzte, rief der Papst Dreibürgen um Hilfe an. Dieses könnte mit Unterstützung anderer christlichen Ländern das Reich erobern und beendete damit seine Existenz. Geldern wurde in Dreibürgen integriert, wodurch Loisone, Lothian und Nordemar ihre vollständige Unabhängigkeit erlangen.
Zweites Reich
Anfang des Jahres 2007 waren die alten Länder des Reiches im Königreich Groß-Geldern wiedervereinigt. In Zusammenarbeit mit dem Papstum entschloss man sich die alten Traditionen des Heiligen Remischen Reiches wieder auferstehen zu lassen. So wurde schließlich der Großherzog von Geldern-Veldoril und König von Groß-Geldern am 18. März 2007 zum Kaiser des Heiligen Remischen Reiches gekrönt.
Im Rahmen einer Verfassungsreform im Januar 2008 wurden die Kurfürstentümer wiederhergestellt und das Wahlkaisertum wieder eingeführt.
Politik
Das Heilige Remische Reich war eine konstitutionelle Monarchie mit einer starken föderalistischen Prägung. Als Staatsoberhaupt fungiert der von den Kurfürsten auf Lebenszeit gewählte Kaiser (oft auch als "Kayser geschrieben). Wichtigstes Verfassungsdokument war die Goldene Bulle, die die politische Struktur und das Miteinander der Reichsglieder festhielt.
Exekutive
Die Exekutive umfasst die Regierung und Administration des Reiches, wobei der Kaiser auch Teil der anderen Staatsgewalten ist.
Kaiser
Der Kaiser ist das Staatsoberhaupt des Heiligen Remischen Reiches. Da sich im Reich eine Wahlmonarchie etabliert hat, existiert keine Kaiserdynastie. Die Kurfürsten wählen im Kurfürstenkollegium einen Remischen König, der vom Papst zum Kaiser gekrönt wird. Zum König kann nur jemand gewählt werden, der des katholischen Glaubens ist und über die Reichsunmittelbarkeit verfügt. Er muss als einem Reichsstand im Heiligen Remischen Reich vorstehen. Als alternative Schreibweise wird oft auch Kayser verwendet.
Als Staatsoberhaupt genießt der Kaiser weitgehende Rechte. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz zu Stande kommen. Diese - gemeinhin als kaiserliche Sanktion - genannte Zustimmung wird von Kaiser aber nur im Ausnahmefall verweigert. Ihm obliegt die oberste Leitung in allen äußeren und inneren Angelegenheiten, weshalb er unabhängig vom Parlament, der Großdiät der Reichsstände, die Regierung ernennen und entlassen kann. Üblicherweise folgt er bei der Ernennung der Regierung aber in Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Er hat ebenfalls den Oberbefehl über die Streitkräfte inne und ernennt den Reichskriegsminister sowie die weiteren hohen Militärpersonen. Er kann auch Krieg erklären und Frieden schließen. Über den Reichsadel übt er die oberste Gerichtsbarkeit und die Oberlehnsherrlichkeit auf. Er kontrolliert die Finanzen des Reiches, wobei er zur Erhebung von Steuern die Zustimmung der Großdiät benötigt.
Seit dem Jahr 700 besteht der Titel des Remischen Kaisers als höchster christlicher Herrscher. Zwar ist diese Funktion heute nicht gegenwärtig, aber im Amtstitel des Kaisers zeigt noch heute dieses Selbstverständnis. Der vollständige Amtstitel des Kaisers lautet: Serenissimus Augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Remanum gubernans imperium" (Allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede stiftender Kaiser, der das Römische Reich regiert).
Reichsregierung
Die Reichsregierung ist formal dem Kaiser unterstellt und übernimmt die Führung der alltäglichen Amts- und Regierungsgeschäfte. Der Reichskanzeller (Reichskanzler) steht der Regierung vor und bestimmt die Leitlinien der Reichspolitik. Zwar wird dieser vom Kaiser in freier Entscheidung ernannt, dennoch wird im Allgemeinen der Mehrheitsführer im Parlament zum Kanzeller ernannt. Dem Reichskanzeller sind Staatssecretariate unterstellt, welche die Verwaltung bestimmter Aufgabengebiete übernehmen, wie z. B. das Innensecretariat oder das Bildungssecretariat. Der Kanzeller und die Reichssecretäre bilden das Regierungskabinett.
Daneben bestehen noch vier Reichsministerien, die vom Reichskanzeller unabhängig sind und ebenfalls vom Kaiser ernannt werden:
- die Schatzkanzley,
- das Reichsministerium für äußere Angelegenheiten,
- das Reichskriegsministerium und
- das Reichsschutzministerium.
Die Reichsministerien nehmen Aufgaben wahr, die per Verfassung der direkten Kontrolle des Parlaments entzogen sind und da der Reichskanzeller dem Parlament zur Rechenschaft verpflichtet sind, sind die Reichsministerien unabhängige Institutionen. Auf kaiserlichen Erlaß hin können die Reichsminister aber Teil des Regierungskabinetts werden.
Legislative
Großdiät
Das legislative Organ des Reiches ist die Großdiät der Reichsstände. Sie ist eine alte Institution, die aus den mittelalterlichen Hoftagen der Kaiser hervorgangenen ist. Traditionell gehören ihr die geistlichen und weltlichen Reichsfürsten an. Sie bilden die Reichsstände. Aufgrund von Unterschieden hinsichtlich des Einflusses und Macht der Stände untereinander, erhalten kurfürstliche Stände vier Stimmen, höhere Reichsstände (geistliche Stände und alle oberhalb einer Grafschaft) drei Stimmen, niedere Stände (Grafschaften, Herrschaften) zwei Stimmen und freie Städte eine Stimme in der Großdiät.
Da die Großdiät als Einkammerparlament organisiert ist, sind die gewählten Volksvertreter Teil der Großdiät. Um das Gleichgewicht im Parlament zu gewährleisten, werden so viele Volksvertreter gewählt, wie die Reichsstände an Stimmen in der Großdiät haben. Die Legislaturperiode beträgt drei Monate.
Die beschlossenen Gesetzesentwurfe der Großdiät werden als Reichsgutachten bezeichnet. Erst mit der Erteilung der kaiserlichen Sanktion können diese in Kraft treten und werden dann als Reichsschluss bezeichnet. Verweigert der Kaiser seine Sanktion, kann das Gesetzesvorhaben nicht mehr in Kraft treten.
Kurfürstenkollegium
Das Kurfürstenkollegium setzt sich aus den fünf Kurfürsten des Reiches zusammen. Es nimmt zwar keine direkte legislative Funktion wahr, gilt aber als höchstes Beratergremium des Kaisers und wirkt daher zu einem entscheidenen Anteil an der politischen Entwicklung mit.
Darüber hinaus wählt das Kurfürstenkollegium den Remischen König, der durch päpstliche Krönung Kaiser des Reiches wird.
Judikative
Das Reichskammergericht ist das höchste Reichsgericht, vor welchen zumeist in letzter Instanz alle Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsverfahren verhandelt werden. Der Präsident des Reichskammergerichts wird durch den Kaiser ernannt. Die weiteren Richter am Gericht, Assessoren genannt, werden von der Großdiät auf Lebenszeit gewählt.
Daneben verfügen die Reichsstände über eigene Gerichte, die erstinstanzlich zuständig sind. Erst als letzte Instanz des Rechtsweges ist das Reichskammergericht vorgesehen. Reichsverfassungssachen werden unmittelbar vor dem Reichskammergericht verhandelt. Alle Gerichte des Reiches und der Stände sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und eine Beeinflussung durch andere Institutionen sind untersagt. Dennoch gilt der Kaiser immer noch als höchstes Organ der Rechtsprechung, insbesondere wenn es sich um Angelegenheiten des Adels handelt.
Reichsstände
Die Reichsstände sind die föderale Elemente des Reiches und beruhen auf dem mittelalterlichen Feudalwesen. Über die Jahrhunderte erreichten sie weitgehende Rechte und Privilegien von der zentralen Kaiser- und Königsherrschaft und bildeten so eigenständige Territorialherrschaften aus. Im Gegensatz zu anderen förderalen Staaten verleihen aber nicht die Reichsstände dem Reich seine Souveränität, von der höchsten Autorität, dem Kaiser, geht die Souveränität aus, die zu bestimmten Teilen auf die Reichsstände übertragen wurde. Trotz dieses Grundsatzes, haben viele Reichsstände zwischenzeitlich eine vollständige Souveränität besessen, die sie später zu Gunsten des erneuten Zusammenschlusses abgetreten haben.
Die Reichsstände verfügen über eine eigene Staatsgewalt mit zugehöriger Administration. Sie sind berechtigt in den Bereichen Gesetze zu erlassen, die nicht allein dem Reich zustehen. Sie unterhalten eigene Gerichte, Polizeikräfte und Truppen zur Landesverteidigung. Sie sind zu einem gewissen Teil an den Einnahmen aus Reichssteuern beteiligt und dürfen eigene Steuer erheben. Aus diesen Einnahmen müssen die Reichsstände auch ihre Ausgaben bestreiten.
Bis zur Vereinigung des Reiches mit Dreibürgen, 2011, haben die folgenden Reichsstände existiert:
Wappen | Name | Rang | Reichskreis | Gründung | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
Cranach | Kurfürstentum (Herzogtum) | Angevinischer Kreis | 1195 | Kurfürstentum seit 1261 | |
Geldern-Veldoril | Kurfürstentum (Erzherzogtum) | Geldrischer Kreis | 1615 | Union aus den Herzogtümer Geldern und Veldoril. Geldrischer Herzog Kurfürst seit 1261 | |
Gotha | Grafschaft | Geldrischer Kreis | 1233 | 1233: Lehen des geldrischen Königs 1302: Reichsunmittelbarkeit | |
Herlen | Fürstentum | 1203 | Ursprünglich Grafschaft, Fürstentitel seit 1352 | ||
Hohenbrünn | Freie Reichsstadt | Angevinischer Kreis | 1159 | Reichsunmittelbarkeit 1159, Stadt ist wesentlich älter | |
Karlingen | Herzogtum | Geldrischer Kreis | 1089 | Hervorgegangen aus gleichnamigem frühmittelalterlichen Königreich. 2008: Teil der Reichsdomäne wegen Aussterbens der Herrscherfamilie. 2011: Belehnung des Hauses Lodringa. | |
Losonien | Königreich (Kurfürstentum) | Losonischer Kreis | 250 | Einziges verbliebenes Königreich der vier mittelalterlichen Königreiche des HRRs. Wiederherstellung 2007. | |
Reichstett | Herzogtum | Angevinischer Kreis | 1089 | 1089: Grafschaft 1147: Herzgotum 1179: Reichsunmittelbarkeit | |
Sankt Aegidius | Fürst-Erzbistum (Kurfürstentum) | Angevinischer Kreis | 1751 | Spärlicher Rest (Kirchengebäude innerhalb Hohenbrünns) der geistlichen Territorialherrschaft im Reich. Kurwürde seit 1261 | |
Veldoril-Possenhofen | Fürstentum | Geldrischer Kreis | 1586 | Entstanden als Erbteilung aus dem Hzgt. Veldoril | |
Wirtenstein | Landgrafschaft (Kurfürstentum) | Angevinischer Kreis | 1246 | Kurfürstentum ab 1414 |
Links
Kurfürsten:
Churfürstentum Cranach - Erzherzogtum Geldern-Veldoril - Königreich Losonien - Churstift Sankt Aegidius - Landgrafschaft Wirtenstein
Reichsfürsten:
Fürstentum Frankenstein-Weynfeldt-Graetz - Fürstentum Herlen - Herzogtum Karlingen - Fürstentum Plantagenet - Herzogtum Reichstett - Königreich Stauffen - Fürstentum Veldoril-Possenhofen - Fürstentum Wilhelmswerder
Reichsgrafen, Abteien und Herrschaften:
Grafschaft Delft - Reichsabtei Gloysen - Burggrafschaft Gotha - Reichsherrschaft Vecken
Freie und Reichsstädte:
Reichsstadt Hohenbrünn - Reichsstadt Rem