Postreisedienst AöR: Unterschied zwischen den Versionen

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*Abteilung II - Straßenbeförderung
*Abteilung II - Straßenbeförderung
*Abteilung III - Schienenbeförderung
*Abteilung III - Schienenbeförderung
*Abteilung IV - Fuhrparkverwaltung
*Abteilung IV - Luftbeförderung
*Abteilung V - Ausbildung
*Abteilung V - Fuhrparkverwaltung
*Abteilung VI - Ausbildung

Version vom 2. Mai 2019, 10:57 Uhr

Postreisedienst
Hauptsitz Reichstal
Rechtsform Voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Dreibürgische Reichspost
Gründung 1880
Direktor Baldur von Stauffenscheidt
Beschäftigte 5.280
Umsatz 498 Mio. RT
Branche Personenverkehr, Logistik

Als Postreisedienst wird der kombinierte Personen- und Posttransport durch die Dreibürgische Reichspost in Postbussen, Postschiffen, Postflugzeugen und Postzügen bezeichnet.

Der PRD ist eine voll rechtsfähiges Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht der Fachaufsicht der Dreibürgischen Reichspost. Er besitzt somit die Dienstherrenfähigkeit.

Geschichte

Organisation

Der Postreisedienst gliedert sich in die nachfolgenden Bereiche:

  • Direktion
    • Direktionsbüro
    • Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Stabsstelle Innenrevision
    • Verbindungsstab Reichspost
  • Abteilung I - Verwaltung
  • Abteilung II - Straßenbeförderung
  • Abteilung III - Schienenbeförderung
  • Abteilung IV - Luftbeförderung
  • Abteilung V - Fuhrparkverwaltung
  • Abteilung VI - Ausbildung