Postreisedienst AöR: Unterschied zwischen den Versionen
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*Abteilung V - | *Abteilung V - Personenverkehr |
Version vom 2. Mai 2019, 11:29 Uhr
Postreisedienst | |
Hauptsitz | Reichstal |
Rechtsform | Voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Dreibürgische Reichspost |
Gründung | 1880 |
Direktor | Baldur von Stauffenscheidt |
Beschäftigte | 392.892 |
Umsatz | 63,8 Mrd. RT |
Branche | Personenverkehr, Logistik |
Als Postreisedienst wird der kombinierte Personen- und Posttransport durch die Dreibürgische Reichspost in Postbussen, Postschiffen, Postflugzeugen und Postzügen bezeichnet.
Der PRD ist eine voll rechtsfähiges Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht der Fachaufsicht der Dreibürgischen Reichspost. Er besitzt somit die Dienstherrenfähigkeit.
Geschichte
Organisation
Der Postreisedienst gliedert sich in die nachfolgenden Bereiche:
- Direktion
- Direktionsbüro
- Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Stabsstelle Innenrevision
- Verbindungsstab Reichspost
- Abteilung I - Verwaltung
- Abteilung II - Post & Paket
- Abteilung III - Express
- Abteilung IV - Fracht
- Abteilung V - Personenverkehr