Reichskanzler (Dreibürgen): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit | Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit absoluter Mehrheit gewählt und darauf vom Kaiser ernannt. Erreicht der vorgeschlagene diese Mehrheit nicht, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt. Wird nach fünf Tagen nach dem Zusammentritt des Reichstags kein Reichskanzler nach diesem Schema gewählt, so findet ein Wahlgang statt, bei dem zur Wahl die einfache Mehrheit reicht. Der Kaiser kann dann entweder ihn ernennen oder den Reichstag auflösen. | ||
Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke | Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke schlägt er dem Kaiser die Ernennung der Reichsminister vor), die Leitung jeder Sitzung des Reichstages, außerdem bringt er selbst Gesetzesvorschläge (eigene oder die der Reichsminister) in den Reichstag ein, nimmt aber auch diejenigen Vorschläge anderer Abgeordneter entgegen und läßt dann entweder über sie abstimmen oder sie zur Aussprache bringen. Sollte er sofort und ohne Aussprache über sie abstimmen lassen, steht es jedem Abgeordneten frei, die Aussprache zu verlangen, wenn doch noch Diskussionsbedarf besteht. | ||
Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann | Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann, daß alle Fraktionen ihre Argumente dargebracht haben. | ||
Der Reichskanzler sitzt ferner | Der Reichskanzler sitzt ferner der Reichsregierung vor. | ||
Den Reichstag kann er nur durch | Den Reichstag kann er nur durch einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat auflösen lassen. | ||
==Amtsinhaber== | ==Amtsinhaber== |
Version vom 24. Februar 2007, 18:49 Uhr
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Amtssitz | Reichskanzleramt Reichstal | |
Amtsbezeichnung | Reichskanzler | |
Amtsinhaber | Heinrich Mountbatten (USPD/LL) | |
Wahl | durch den Reichstag | |
letzte Wahl | November 2006 |
Wahl
Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit absoluter Mehrheit gewählt und darauf vom Kaiser ernannt. Erreicht der vorgeschlagene diese Mehrheit nicht, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt. Wird nach fünf Tagen nach dem Zusammentritt des Reichstags kein Reichskanzler nach diesem Schema gewählt, so findet ein Wahlgang statt, bei dem zur Wahl die einfache Mehrheit reicht. Der Kaiser kann dann entweder ihn ernennen oder den Reichstag auflösen.
Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke schlägt er dem Kaiser die Ernennung der Reichsminister vor), die Leitung jeder Sitzung des Reichstages, außerdem bringt er selbst Gesetzesvorschläge (eigene oder die der Reichsminister) in den Reichstag ein, nimmt aber auch diejenigen Vorschläge anderer Abgeordneter entgegen und läßt dann entweder über sie abstimmen oder sie zur Aussprache bringen. Sollte er sofort und ohne Aussprache über sie abstimmen lassen, steht es jedem Abgeordneten frei, die Aussprache zu verlangen, wenn doch noch Diskussionsbedarf besteht. Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann, daß alle Fraktionen ihre Argumente dargebracht haben. Der Reichskanzler sitzt ferner der Reichsregierung vor. Den Reichstag kann er nur durch einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat auflösen lassen.
Amtsinhaber
Der momentane Amtsinhaber ist Heinrich Mountbatten, Mitglied der "Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Dreibürgens", im Reichstag durch die "Linke Liste" vertreten.
Gesetzliche Regelungen
Die Aufgaben und Pflichten des Reichskanzlers sind in der Verfassung (§IV/(10-13)) und in der Geschäftsordnung des Reichstages festgelegt.
Bisherige Regierungen
(ve) = vorzeitig entlassenKabinett Bran I 15. Juli 2005 bis 11. August 2005 | ||
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Reichskanzler | Dinas Bran | CMVP |
Inneres und Justiz; Vizekanzler | Alfred Hennberg | NLP |
Wirtschaft und Finanzen | Gustav Walter Tiedemann | NLP |
Landwirtschaft und Soziales | W.A. von Ödenburg-Harc | DZP |
Kultur und Information | Sajura Minster | parteilos |
Forst- und Umwelt; Arbeit | Lobart von der Tann (ve) | DZP |
Kabinett Bran II 11. August 2005 bis 30. September 2005 | ||
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Reichskanzler | Dinas Bran | CMVP |
Inneres und Justiz; Vizekanzler | Alfred Hennberg | NLP |
Wirtschaft und Finanzen | Gustav Walter Tiedemann | NLP |
Kultur und Information | Sajura Minster | parteilos |
Kabinett Bran III 30. September bis 24. Oktober 2005 (seit 11. 10. Kanzler: Alfred Hennberg) | ||
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Reichskanzler | Dinas Bran | KVP |
Inneres und Justiz; Vizekanzler | Alfred Hennberg | NLP |
Wirtschaft und Soziales | Ferdinand W. Fallersleben | NLP |
Arbeit und Finanzen | Gustav Walter Tiedemann | NLP |
Kultur und Information | Sajura Minster | parteilos |
Kabinett Hennberg I seit dem 24.10.2005 | ||
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Reichskanzler | Alfred Hennberg | NLP |
Finanzen ; Vizekanzler | Gustav Walter Tiedemann | NLP |
Wirtschaft, Soziales und Justiz | Ferdinand W. Fallersleben | NLP |
Arbeit und Umwelt | Lars Sewert (ve) | NLP |
Kultur | Sajura Minster | parteilos |
Kabinett Hennberg II seit dem 04.01.2006 | ||
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Reichskanzler | Alfred Hennberg | NLP |
Finanzen, Wirtschaft, Soziales
Vizekanzler |
Gustav Walter Tiedemann | NLP |
Inneres und Justiz | Siegfried Westphal (ve) | NLP |
Inneres und Justiz | Ferdinand W. Fallersleben | NLP |
Bildung | Lars Sewert | NLP |
Kultur | Sajura Minster | parteilos |
Kabinett Mountbatten seit dem 05.11.2006 | ||
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Reichskanzler | Heinrich Mountbatten | USPD |
Vizereichskanzler und Reichsminister des Innern | Alfred Weichsel | DNP |
Reichsminister der Finanzen | Gustav Walter Tiedemann | DNP |
Reichsminister für Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz | Benno Berghammer | DNP |
Reichsminister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales | Kurt Eisner | VSP |
Reichsminister für Kultur und Bildung | Phillip Adlercreutz | USPD |
Reichsminister der Justiz | Gregor Scheidemann | USPD |
Reichsminister für Verkehr | Sir Eduard van der Braun | Unabhängig |