Reichskanzler (Dreibürgen): Unterschied zwischen den Versionen

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== Wahl ==
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Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit einfacher Mehrheit gewählt und darauf vom Kaiser ernannt. Erreichen zwei Kandidaten bei der Wahl zum Reichskanzler exakt die gleiche Anzahl von Stimmen, so entscheidet seine Majestät der Kaiser wer das Amt des Reichskanzlers zugesprochen bekommt.  
Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit absoluter Mehrheit gewählt und darauf vom Kaiser ernannt. Erreicht der vorgeschlagene diese Mehrheit nicht, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt. Wird nach fünf Tagen nach dem Zusammentritt des Reichstags kein Reichskanzler nach diesem Schema gewählt, so findet ein Wahlgang statt, bei dem zur Wahl die einfache Mehrheit reicht. Der Kaiser kann dann entweder ihn ernennen oder den Reichstag auflösen.


Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke ernennt und erläßt er Minister), die Leitung jeder Sitzung des Reichstages, außerdem bringt er selbst Gesetzesvorschläge (eigene oder die seiner Minister) in den Reichstag ein, nimmt aber auch die anderer Mitglieder der Reichstages entgegen und läßt dann entweder über sie abstimmen oder sie zur Aussprache bringen. Sollte er sofort und ohne Aussprache über sie abstimmen lassen, liegt es jedem MdR ob, wenn doch noch Diskussionsbedarf besteht, sein Veto für die Abstimmung einzulegen. Somit muß der Reichskanzler das Gesetz dann zur Aussprache bringen. Die Zahl der Vetos ist nicht begrenzt.  
Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke schlägt er dem Kaiser die Ernennung der Reichsminister vor), die Leitung jeder Sitzung des Reichstages, außerdem bringt er selbst Gesetzesvorschläge (eigene oder die der Reichsminister) in den Reichstag ein, nimmt aber auch diejenigen Vorschläge anderer Abgeordneter entgegen und läßt dann entweder über sie abstimmen oder sie zur Aussprache bringen. Sollte er sofort und ohne Aussprache über sie abstimmen lassen, steht es jedem Abgeordneten frei, die Aussprache zu verlangen, wenn doch noch Diskussionsbedarf besteht.  
Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann das alle Fraktionen ihre Argumente dargebracht haben.
Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann, daß alle Fraktionen ihre Argumente dargebracht haben.
Der Reichskanzler sitzt ferner einer Reichsregierung vor, die aus beliebig vielen Ministern besteht, die er nach eigenem Gutdünken sowohl ernennen als auch entlassen kann.
Der Reichskanzler sitzt ferner der Reichsregierung vor.
Den Reichstag kann er nur durch eine entsprechende Bitte beim [[Franz Ferdinand|Kaiser]] auflösen lassen.
Den Reichstag kann er nur durch einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat auflösen lassen.


==Amtsinhaber==
==Amtsinhaber==

Version vom 24. Februar 2007, 18:49 Uhr

Der Reichskanzler
Regierungschef von Dreibürgen
flagge-skl.gif
Amtssitz Reichskanzleramt Reichstal
Amtsbezeichnung Reichskanzler
Amtsinhaber Heinrich Mountbatten (USPD/LL)
Wahl durch den Reichstag
letzte Wahl November 2006


Wahl

Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit absoluter Mehrheit gewählt und darauf vom Kaiser ernannt. Erreicht der vorgeschlagene diese Mehrheit nicht, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt. Wird nach fünf Tagen nach dem Zusammentritt des Reichstags kein Reichskanzler nach diesem Schema gewählt, so findet ein Wahlgang statt, bei dem zur Wahl die einfache Mehrheit reicht. Der Kaiser kann dann entweder ihn ernennen oder den Reichstag auflösen.

Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke schlägt er dem Kaiser die Ernennung der Reichsminister vor), die Leitung jeder Sitzung des Reichstages, außerdem bringt er selbst Gesetzesvorschläge (eigene oder die der Reichsminister) in den Reichstag ein, nimmt aber auch diejenigen Vorschläge anderer Abgeordneter entgegen und läßt dann entweder über sie abstimmen oder sie zur Aussprache bringen. Sollte er sofort und ohne Aussprache über sie abstimmen lassen, steht es jedem Abgeordneten frei, die Aussprache zu verlangen, wenn doch noch Diskussionsbedarf besteht. Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann, daß alle Fraktionen ihre Argumente dargebracht haben. Der Reichskanzler sitzt ferner der Reichsregierung vor. Den Reichstag kann er nur durch einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat auflösen lassen.

Amtsinhaber

Der momentane Amtsinhaber ist Heinrich Mountbatten, Mitglied der "Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Dreibürgens", im Reichstag durch die "Linke Liste" vertreten.

Gesetzliche Regelungen

Die Aufgaben und Pflichten des Reichskanzlers sind in der Verfassung (§IV/(10-13)) und in der Geschäftsordnung des Reichstages festgelegt.

Bisherige Regierungen

(ve) = vorzeitig entlassen
Kabinett Bran I
15. Juli 2005 bis 11. August 2005
Reichskanzler Dinas Bran CMVP
Inneres und Justiz; Vizekanzler Alfred Hennberg NLP
Wirtschaft und Finanzen Gustav Walter Tiedemann NLP
Landwirtschaft und Soziales W.A. von Ödenburg-Harc DZP
Kultur und Information Sajura Minster parteilos
Forst- und Umwelt; Arbeit Lobart von der Tann (ve) DZP
Kabinett Bran II
11. August 2005 bis 30. September 2005
Reichskanzler Dinas Bran CMVP
Inneres und Justiz; Vizekanzler Alfred Hennberg NLP
Wirtschaft und Finanzen Gustav Walter Tiedemann NLP
Kultur und Information Sajura Minster parteilos
Kabinett Bran III
30. September bis 24. Oktober 2005

(seit 11. 10. Kanzler: Alfred Hennberg)

Reichskanzler Dinas Bran KVP
Inneres und Justiz; Vizekanzler Alfred Hennberg NLP
Wirtschaft und Soziales Ferdinand W. Fallersleben NLP
Arbeit und Finanzen Gustav Walter Tiedemann NLP
Kultur und Information Sajura Minster parteilos
Kabinett Hennberg I
seit dem 24.10.2005
Reichskanzler Alfred Hennberg NLP
Finanzen ; Vizekanzler Gustav Walter Tiedemann NLP
Wirtschaft, Soziales und Justiz Ferdinand W. Fallersleben NLP
Arbeit und Umwelt Lars Sewert (ve) NLP
Kultur Sajura Minster parteilos
Kabinett Hennberg II
seit dem 04.01.2006
Reichskanzler Alfred Hennberg NLP
Finanzen, Wirtschaft, Soziales

Vizekanzler

Gustav Walter Tiedemann NLP
Inneres und Justiz Siegfried Westphal (ve) NLP
Inneres und Justiz Ferdinand W. Fallersleben NLP
Bildung Lars Sewert NLP
Kultur Sajura Minster parteilos
Kabinett Mountbatten
seit dem 05.11.2006
Reichskanzler Heinrich Mountbatten USPD
Vizereichskanzler und Reichsminister des Innern Alfred Weichsel DNP
Reichsminister der Finanzen Gustav Walter Tiedemann DNP
Reichsminister für Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Benno Berghammer DNP
Reichsminister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales Kurt Eisner VSP
Reichsminister für Kultur und Bildung Phillip Adlercreutz USPD
Reichsminister der Justiz Gregor Scheidemann USPD
Reichsminister für Verkehr Sir Eduard van der Braun Unabhängig