Vereinigtes Kaiserreich: Unterschied zwischen den Versionen

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==Politisches System==
==Politisches System==
Das Regierungssystem des Reichs ist de facto ein parlamentarisches System mit starker Executivkooperation: Das Präsidium steht dem Kaiser zu, der wiederum den Reichskanzler ernennt - wobei der Kaiser aber nur theoretisch jeden beliebigen Bürger ernennen kann: in der Praxis ist der Kaiser an das Neuenkirchner Gewohnheitsrecht gebunden und ernennt immer denjenigen zum Kanzler, der im Reichstag eine Mehrheit hinter sich hat.
Das Regierungssystem des Reichs ist de facto ein parlamentarisches System mit starker Executivkooperation: Das Präsidium steht dem Kaiser zu, der wiederum den Reichskanzler ernennt - wobei der Kaiser aber nur theoretisch jeden beliebigen Bürger ernennen kann: in der Praxis ist der Kaiser an das Neuenkirchner Gewohnheitsrecht gebunden und ernennt immer denjenigen zum Kanzler, der im Reichstag eine Mehrheit hinter sich hat.
Stark ausgeprägt ist die föderalistische Komponente: Die Legislative des Reichs ist ein modifiziertes Einkammersystem, in dem der Bundesrath, in den jedes Bundesland Vertreter entsprechend seiner Einwohner entsendet, die Rolle einer starken, dem Reichstage ebenbürtigen zweiten Kammer einnimmt.
===Der Neuenkirchner Kaiser===
Der Titel des Neuenkirchner Kaisers steht dem Könige von Grimmberg zu. Der Kaiser spielt im politischen System nach wie vor eine entscheidende Rolle, auch wenn sich der Reichstag im Laufe der Geschichte immer mehr Kompetenzen angeeignet hat. So ernennt er den Reichskanzler und die Regierung (auch wenn dieser Akt nur noch formeller Natur ist), vertritt das Reich nach außen und unterzeichnet internationale Verträge, die jedoch einer Gegenzeichnung des Reichskanzlers bedürfen. Auf den Gesetzgebungsprozeß hat er hingegen nur so viel Einfluß, als daß ihm das Recht auf Gesetzesinitiative zusteht. Gesetze, denen von seiten des Reichtags und des Bundesraths zugestimmt wurde, bedürfen keiner Ausfertigung durch den Kaiser.
===Der Reichskanzler===
Neben dem Kaiser kommt dem Reichskanzler die wichtigste Funktion im Neuenkirchner Reich zu. Der Reichskanzler bildet die Reichsregierung und vereint die Mehrheit im Reichstage hinter sich.


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Version vom 28. Februar 2007, 17:49 Uhr

Neuenkirchner Reich

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Sprachen Deutsch, Französisch, Norwegisch
Hauptstadt Neuenkirchen-Stadt
Staatsform konstitutionelle Monarchie
Gliederung 11 Bundesländer
Staatsoberhaupt Seine Majestät Heinrich Louis II.
Regierungschef Seine Exzellenz Friedrich Großherzog zu Hoope McClane
Landesgröße km²
virtuelle Einwohner ca. 232 Mio.
Stehende Truppen 2.000.034
Währung Neuenkirchner Reichsmark
Nationalhymne [[]]
offizielles Kennzeichen NK
Vorwahl +245
Gründung 01.11.2003
Gründer Hermann I.
Website [1]
Forum [2]
[[]]

Einleitung

Mit ca. 232 Millionen Einwohnern stellt das Neuenkirchner Reich, bestehend aus Neuenkirchen, Valoir und Nugensil, den mit Abstand größten Staat Auroras dar. Aus dem Potential seiner Bürger folgt das immense wirtschafliche, politische und militairische Gewicht des Reichs, das zu Interventionen an jedem Ort der Erde fähig ist.

Geschichte

Das Erste Reich

Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Stadt Neuenkirchen im Jahre 1289, als die dortige St.-Katharinenkirche fertiggestellt wurde. Die Stadt am Pregel wuchs schnell, und so verlegten die Grimmberger Fürsten ihre Residenz 1351 von Gtimmberg nach Neuenkirchen-Stadt. 1357 schließlich ließ sich Fredericus II. de Grimberge in der St.-Katharinenkirche zum "Kayser deß Gesammt-Neenkarkener Rijks" krönen - die Geburtsstunde des ersten Neuenkirchner Reichs. Das junge Reich expandiere rasch; bis ca. 1520 war das gesamte heutige Hoheitsgebiet von der Küste bis nach Gdingen im Westen und Donzig im Südwesten unter der Herrschaft der Neuenkirchner Kaiser. 1666 im begann das Reich, bedingt durch den Erbfolgekrieg, allerdings zu bröckeln, nach dem Siebzehnjährigen Krieg zerfiel es schließlich im Jahre 1827 in seine Einzelteile. Formell bestand das Reich weiter, allerdings war es auf das Territorium Grimmbergs zusammengeschrumpft.

Die Revolutionen 1932 und 1968

Im Jahre 1932 brach im Bistum Cantrup, sorgsam geplant, die erste Revolution in der Geschichte Neuenkirchens aus. Mit den Schlagworten "Einheit" und "Freiheit" zog der Pöbel auf die Straßen, um theokratische System des Bistums Cantrup zu stürzen. Schnell breitete sich die Revolution auf die anderen Neuenkirchner Länder aus, konnte allerdings letztendlich niedergeschlagen werden. 1968 jedoch flammte sie von Neuem auf - diesmal erfolgreich für die Revolutionäre. Die temporäre Schwäche des Landes ausnutzend besetzten Truppen Valoirs zudem die westlichen Territorien Grimmbergs und Wehrenbergs - 1970 folgte die endgültige Annexion. In Neuenkirchen-Stadt wurde die "Republik des Vereinten Neuenkirchen" proklamiert, die allerdings nicht lange Bestand haben sollte - 1979 hatten sich Wehrenberg, Egenhausen, Cantrup und Göddern bereits wieder abgespalten.

Gredler und Ende der Demokratie-Experimente

Wie morsch die junge Republik war, zeigte sich besonders 1987, als Karl Gredler, auch von den konservativen und militairischen Eliten gestützt, an die Macht kam. Doch anstatt die ersehnte Rückkehr zum alten Reich zu bringen, besann sich Gredler nur auf seinen persönlichen Vorteil. Gredler überfiel Cantrup, Göddern, Egehausen, Hoope und Wehrenberg, rief die "Nationalrepublik Neuenkirchen" unter Ausschluß Scholens aus und ebnete den Weg für Korruption und persönliche Bereicherungen.

Das Zweite Reich

Im Jahre 2003 war das morsche Regime in Neuenkirchen schließlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Nach über 30 Jahren der Demokratieexperimente sehnte sich das Neuenkirchner Volk länderübergreifend nach Ruhe und Einheit - so daß Hermann zu Grimmberg, rechtmäßiger Thronanwärter des Hauses Grimmberg, sowohl von den militairischen und konservativen Eliten des Landes als auch vom Volke daselbst gestützt, als Hermann I. nach alter Tradition in der St.-Katharinenkirchen zu Neuenkirchen-Stadt als Neuenkircher Kaiser und König von Grimmberg gekrönt wurde.

Jüngere Geschichte

Dem Neuenkirchner Reich schloß sich im Jahre 2004 der Freistaat Nugensil an. Nugensil war bereits Teil des Ersten Reichs, erlangte 1673 allerdings seine Eigenständigkeit. 2005 war das bisher ereignisreichste Jahr der jüngeren Neuenkirchner Geschichte: Anfang des Jahres versuchte die Ostdarusische RESI, das Reich durch das gezielte Einschleusen von Agenten zu unterwandern - als Antwort erfolgte am 14. Februar ein konzentrierter Angriff der Neuenkirchner Kriegsmarine auf Einrichtungen der RESI. Noch im selbem Jahr sah sich das Reich dann noch einer sehr viel größeren Bedrohung gegenüberstehen: einem hochgerüsteten Valoir, dessen größenwahnsinnige Regierung im Sommer zuerst Hermetien besetzen ließ und dann gegen Neuenkirchen zog. Die Reichswehr konnte dank der Mobilisierung aller verfügbaren den Gegner zurückschlagen - Valoir zerfiel und wurde Ende 2005 Teil des Reichs.

Politisches System

Das Regierungssystem des Reichs ist de facto ein parlamentarisches System mit starker Executivkooperation: Das Präsidium steht dem Kaiser zu, der wiederum den Reichskanzler ernennt - wobei der Kaiser aber nur theoretisch jeden beliebigen Bürger ernennen kann: in der Praxis ist der Kaiser an das Neuenkirchner Gewohnheitsrecht gebunden und ernennt immer denjenigen zum Kanzler, der im Reichstag eine Mehrheit hinter sich hat. Stark ausgeprägt ist die föderalistische Komponente: Die Legislative des Reichs ist ein modifiziertes Einkammersystem, in dem der Bundesrath, in den jedes Bundesland Vertreter entsprechend seiner Einwohner entsendet, die Rolle einer starken, dem Reichstage ebenbürtigen zweiten Kammer einnimmt.

Der Neuenkirchner Kaiser

Der Titel des Neuenkirchner Kaisers steht dem Könige von Grimmberg zu. Der Kaiser spielt im politischen System nach wie vor eine entscheidende Rolle, auch wenn sich der Reichstag im Laufe der Geschichte immer mehr Kompetenzen angeeignet hat. So ernennt er den Reichskanzler und die Regierung (auch wenn dieser Akt nur noch formeller Natur ist), vertritt das Reich nach außen und unterzeichnet internationale Verträge, die jedoch einer Gegenzeichnung des Reichskanzlers bedürfen. Auf den Gesetzgebungsprozeß hat er hingegen nur so viel Einfluß, als daß ihm das Recht auf Gesetzesinitiative zusteht. Gesetze, denen von seiten des Reichtags und des Bundesraths zugestimmt wurde, bedürfen keiner Ausfertigung durch den Kaiser.

Der Reichskanzler

Neben dem Kaiser kommt dem Reichskanzler die wichtigste Funktion im Neuenkirchner Reich zu. Der Reichskanzler bildet die Reichsregierung und vereint die Mehrheit im Reichstage hinter sich.