Heiliges Remisches Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[DPG - Demokratische Partei Großgelderns]] | *[[DPG - Demokratische Partei Großgelderns]] | ||
*[[KPG - Kommunistische Partei Großgeldern]] | *[[KPG - Kommunistische Partei Großgeldern]] | ||
*[[NVPG - Nationale Volkspartei Groß-Gelderns]] | *[[NVPG - Nationale Volkspartei Groß-Gelderns]] | ||
*[[LDPG - Liberademokratische Partei Groß-Gelderns]] | |||
==Wirtschaft== | ==Wirtschaft== |
Version vom 2. April 2007, 22:13 Uhr
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Karte | |||||
Amtssprache | Dreibürgisch, Loisonisch, Lothianisch, Nordemarisch | ||||
Hauptstadt | Vengard | ||||
Staatsform | konstitutionelle Monarchie | ||||
Staatsoberhaupt Heiliger Kaiser |
Ferdinand I. seit dem 18.03.2007 | ||||
Regierungschef Reichskanzler |
Hermann von Nienburg-Lore seit März 2007 | ||||
Fläche | 622.374 km² | ||||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
ca. 75 Mio. 120,5 Einwohner pro km² | ||||
Gründung | 29.10.2006 | ||||
Währung | Geldernsche Reichsmark | ||||
Nationalhymne | [Der geldernsche Löwe] | ||||
Nationalfeiertag | 18.8. Tag der Monarchie (Wiedererringung der Macht), 26.04. Geburtstag des Kaisers | ||||
int. Vorwahl | 110 | ||||
int. Kennzeichen | HRR | ||||
Website | Großgeldern | ||||
Forum | Großgeldern |
Das Kaiserreich Heiliges Remisches Reiches geldrischer Nation (auch HRR) ist ein Staat im Norden von Terek Nor. Das Kaiserreich grenzt im Süden an Dreibürgen und im Osten an die Ostsee, im Westen grenzt es an die Res Publica Remana.
Geschichte
"Geldern-Veldoril war schon immer ein Herd des Parlamentarismus, während es in den anderen Großherzogtümern Dreibürgens vergleichsweise still ablief. Doch im Jahre des Herrn 1796 entwickelte sich die Situation zu einem offenen Bürgerkrieg. Die Armeen des "Geldernschen Parlamentskommandos" gewannen und spalteten das Großherzogtum vom Kaiserreich ab und gründeten die I. Republik Geldern-Veldoril. Großherzog Maximilian August II., sein Hofrat Maximilian XIX. von Veldoril und der Fürst von Rheinau wurden eingekerkert und im selben Jahr von der Guillotine enthauptet. Die Familien flohen in das Kaiserreich Dreibürgen. 1802 wurde zwar das "Gesetz zur Eindämmung des Adels" beschlossen, indem der Adel viel Grundbesitz abgeben musste und nur verkleinerte Leibgarden halten durfte, 1823 aber bekamen die Adelsheere unter Friedrich Radebrecht Graf von Schönburg wieder die Oberhand. Die entscheidende Schlacht zwischen 59.000 Soldaten des Adelsheeres und 89.000 Soldaten der "Großen Republikanischen Armee" fand durch des Schicksals Ironie am Kaisersberg statt. Die Verfassung von 1797 erklärte man für ungütlig und schaffte die Republik noch im gleichen Jahre ab. Die unzufriedenen Republikaner flohen in andere Länder, daher ist noch heute der Prozentsatz republikanischer Einwohner recht niedrig. Der Graf von Schönburg setzte die Linie des ehemaligen, weil abgesetzten und getöteten Großherzogs Maximilian August II. wieder als Herrscher ein. Da das Hause von Geldern nichts zu diesem Bürgerkrieg konnte, waren die Beziehungen zwischen Dreibürgen und Geldern-Veldoril wieder genesen. Der Großherzog ordnete sich zwar seit jeher wieder dem Kaiser unter, aber von beiden Seiten wurde von Versuchen abgesehen, das Großherzogtum wieder einzugliedern. Von Dreibürgen losgelöst, konnte sich das Großherzogtum freier entfalten. Aufgrund der höher im Norden gelegenen Position entwickelte sich die Kultur ein wenig anders und Titel, die es in Dreibürgen gibt, gibt es in Geldern-Veldoril längst nicht mehr, ebenso andersherum. Es gab aber auch andere Konsequenzen der Freiheit: Geldern wurde zur Freistadt erklärt und hob eien Armee aus, mit der es bald schon breite Küstenstriche anderer Adligen im Reich einnahm, an den Grenzen des Großherzogtums änderte sich allerdings erst etwas, als die Freistadt Geldern zwei Inseln von Geldern-Veldoril einnahmen und zur Grafschaft erklärt wurde. Die kleine Landgrafschaft Veldoril nahm alsbald breite Landstriche noch weiter im Norden ein, als es im Einverständnis mit dem Großherzog das damals noch freie Winterlingen und andere Landesherrschaften einnahm. All dies änderte jedoch nichts an der Beziehung zu Dreibürgen, der Großherzog ordnet sich noch immer dem Kaiser unter und das Hause von Geldern schwor sich, dass es "Immer für Kaiser, Reich und Monarchie" kämpfen werde, was auch heute noch das Motto des Hauses ist. Der Kaiser kann also weiterhin über den Adelsstand des Großherzogs bestimmen. Am 19.11.2006 annektierte das Großherzogtum Loisone und konfiszierte die Reichsinsignien der alten loisonischen Könige. Das Herzogtum Loisone wurde ausgerufen. Nach kurzer Zeit krönte der Papst den Großherzog zum König von Großgeldern und auch Lothian trat dem Reichsverband bei. Am 18.03.2007 wurde der König von Großgeldern zum Heiligen Kaiser gekrönt udn somit das Heilige Remische Reich geldrischer Nation gegründet."
Staats- und Regierungsoberhäupter ab 1478
I. Fürstentum (1478-1795)
Kaiserstettiner (1478-1523):
- Philipp I. von Kaiserstettin (1478-1497),
- Philipp II. von Kaiserstettin (1497-1521),
- Otto Philipp I. von Kaiserstettin (1521-1523; ohne Erben früh verstorben)
Kaiserstettin-Faringer (1523-1546):
- Wilhelm Cuonradt I. von Kaiserstettin-Faring (1523-1534),
- Otto Philipp II. von Kaiserstettin-Faring (1534-1542),
- Wilhelm Cuonradt II. von Kaiserstettin-Faring (1542-1546; ohne Erben verstorben; zum ersten Mal WAHL EINES GROßHERZOGES)
Ludenbacher (1546-1576):
- Karl I. von Ludenbach (1546-1569),
- Karl II. von Ludenbach (1569-1576)
Ottonen (1576-1602):
- Otto I. von Seigemberg (1576-1577),
- Otto Philipp III. von Seigenberg (1577-1589),
- Ottekar von Seigemberg (1589-1595),
- Otto II. von Seigemberg (1595-1602)
Hechinger (1602-1677):
- Friedrich I. von Hechingen (1602-1615),
- Friedrich II. von Hechingen (1615-1618),
- Friedrich III. von Hechingen (1618-1624),
- August I. von Hechingen (1624-1634),
- Friedrich August I. von Hechingen (1634-1657),
- August II. von Hechingen (1657-1668),
- Friedrich August II. von Hechingen (1668-1675),
- Friedrich August III. von Hechingen (1675-1677)
Hechingen-Goßlarer (1677-1686):
- Otto III. von Hechingen-Goßlar (1677-1686; Umbenennung der Herrscherfamilie)
Goßlarer (1686-1709):
- Friedrich IV. von Goßlar (1686-1700),
- Friedrich Wilhelm I. von Goßlar (1700-1709)
Hardenberger (1709-1756):
- Alexander I. von Hardenberg (1709-1717),
- Alexander II. von Hardenberg (1717-1721),
- Alexander Wilhelm Radebrecht I. von Hardenberg (1721-1734),
- Alexander Ruprecht I. von Hardenberg (1734-1756)
Hardenberg-Gelderner (1756-1770):
- Eitel Alexander I.von Hardenberg-Geldern (1756-1770; Umbenennung der Herrscherfamilie)
Gelderner (Linie der Familie von Hardenberg) (1770-????):
- Eitel Alexander II. von Geldern (1770-1777),
- Maximilian August I. von Geldern (1777-1785),
- Maximilian August II. von Geldern (1785-1796; enthauptet; Absetzung der Monarchie; Abspaltung von Dreibürgen)
I. Republik (1796-1823)
Präsidenten:
- Robert Lauer (1796-1801)
- Kurt Seimen (1801-1806),
- Robert Lauer (1806-1811),
- Konrad Groß Graf von Faring (1811-1821),
- Herbert Raumannen (1821-1823)
Volkskanzler:
- Gerhard Siebenreih (1796-1806),
- Volker Gradweg (1806-1808),
- Norbert Ucken (1808-1808),
- Friedrich Zweiberg (1808-1813),
- Peter von Diegensee (1813-1821),
- Klaus von Pieten (1821-1823),
II. Fürstentum (1823-2006)
Reichsverweser
- Friedrich Radebrecht Graf von Schönburg (1823)
Gelderner (1823-????):
- Eitel Alexander III. von Geldern (1823-1845)
- Eitel Alexander IV. von Geldern (1845-1856),
- Eitel Alexander V. von Geldern (1856-1867),
- Friedrich August IV. von Geldern (1867-1878),
- Friedrich V. von Geldern (1878-1900),
- Friedrich Wilhelm II. von Geldern (1900-1923),
- Alexander Wilhelm Radebrecht II. von Geldern (1923-1948),
- Friedrich August V. von Geldern (1948-1975),
- Eitel Alexander VI. von Geldern (1975-1981),
- Karl Philipp I. von Geldern (1981-1985; Verwaltet den Thron bis zur Volljährigkeit Friedrich Augusts VI.),
- Friedrich August VI. von Geldern (1985-????)
I. Konstitutionelle Monarchie (seit 2006)
Königreich von Großgeldern:
- 1.: Friedrich I. von Geldern (1985-????)
Heiliges Remisches Reich geldrischer Nation:
- 1.: Ferdinand I. von Geldern (1985-????)
Reichskanzler
Wilhelm Otto Luther (6.1.2007-20.1.2007)
Saben Andreas von Gurrenhüttel (20.1.2007-22.3.2007)
Hermann von Nienburg-Lore (als "Oberster Reichskanzler", per Urteil des Reichsgerichtes ehrenhaft entlassen) (22.3.2007-25.3.2007)
Hermann von Nienburg-Lore (29.3.2007-????)
Kultur
Das HRR ist ein sehr christlich-abendländisch geprägtes Land. Das Christentum herrscht als Religion vor, allerdings gibt es auch viele Asatru in Nordemar. Der König handelt derzeit mit dem Papst ein Konkordat aus, das der Kirche ein Reichsland übertragen wird. Veldoril verfügt über die Opera Destler und das Museum Königsburg
Bildung
Possenhofer Universität in Veldoril
Politik
Aufgrund des Bürgerkriegs mit Ausrufung der Republik, die nicht lange hielt, leben die geldernschen Monarchen in einer für andere Monarchen unnatürlichen Angst vor Republik. Friedrich August VI. (nun Ferdinand I.) ist allerdings der erste Großherzog, der recht liberal mit der Bevölkerung umgeht und sogar von der absolutistischen Monarchie zur konstitutionellen Monarchie "wechselte". Allerdings lebt auch er mit einem wenig Angst vor der Wut eines revoltierenden Volkes. Mittlerweile ist Geldern-Veldoril als Königreich Großgeldern bekannt, der Monarch ist standfester geworden und hat mit dem Reichskanzler einen starken Mann an seiner Seite.
Politisches System
In Großgeldern ist jeder Bürger ab 18 Jahren zur freien und geheimen Wahl zugelassen. Gewählt wird in einem Zensuswahlrecht: Nichtadlige Bürger besitzen eine, Adlige besitzen zwei Stimmen. Es wird das Volkshaus gewählt. Dieses ist dazu bevollmächtigt, Gesetze zu verabschieden, über sie zu diskutieren. Beschließen darf es aber nur Gesetze alleine, solange dieses Gesetz nicht entweder ein Land etwas angeht, sodass der Reichsherrenrat mitzubestimmen hat, oder der König das Vetorecht einsetzte. Außerdem wählt es das Regierungsoberhaupt, den Reichskanzler, der dem König seine Minister vorschlägt, wenn er selbst vom König auch bestätigt wird. Neben dem Vokshaus existiert noch der Reichsherrenrat. Mitglieder des Reichsherrenrates haben Zutrit zum Volkshaus und müssen jederzeit gehört werden. Der Reichsherrenrat darf über Gesetze mit abstimmen, wenn der König das Veto einsetzte oder wenn das Gesetz die Länder direkt etwas angeht. Im Reichsherrenrat sitzen der Großherzog von Geldern-Veldoril, der Herzog von Loisone und die Vicequeen of Lothian. Die Adelsmatrikel wird vom König veröffentlicht und geführt. Der König selber wird bei Aussterben des Hauses "von Geldern" von allen direkten Vasallen des Königs neu gewählt. Bekommt kein Kandidat eine Zweidrittelmehrheit, so wird das gesamte Oberhaus herangezogen, mit einer einfachen Mehrheit einen neuen Großherzog, und gleichzeitig König, zu wählen. Der König ist allen Organen des Königreichs unverantwortlich, er schreibt Volkshauswahlen aus, ernennt und entlässt den Reichskanzler, er kann das Volkshaus begründet auflösen, er repräsentiert das Königreich, er sitzt dem Außenministerium vor, er benennt den Reichsheerführer, er kann in Zeiten der Regierungslosigkeit Edikte erlassen, ihm obliegt Verkündigung der Gesetze, er verleiht Adel und andere Titel, ihm obliegt die Finanzhoheit. Er obliegt als Großherzog von Geldern-Veldoril außerdem der Gerichtsbarkeit des dreibürgener Kaisers. Dieser ist der Protektor des Großherzogtums Geldern-Veldoril. Ihm kommen dafür Rechte zu. Der Dreibürgener Kaiser hat das alleinige Recht, die Gerichtsbarkeit über den Großherzog auszuüben, er entscheidet auf Antrag eines Organs des Großherzogtums über die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme eines Organs des Großherzogtums.
Innenpolitik
Dezember/Januar 2006 wurde eine Politik der "Nationalen Einheit" betrieben. Obwohl die DPG Stimmenmehrheit hat koaliert sie de facto mit der KMPG-V bzw. einer Abgeordneten dieser Partei und einem Parteilosen.
Seit Ende Januar regiert die NVPG mit absoluter Mehrheit.
Außenpolitik
Vollständiger Staatenname | Verhältnis | Verträge |
---|---|---|
Aquatropolis | freundschaftlich | Freundschaftsvertrag |
Vereinigtes Großfürstentum | freundlich | Grundlagenvertrag |
Kaiserreich Dreibürgen | freundlich | Protektoratsabkommen |
Polanien | positiv | Diplomatischer Kontrakt |
Vanezia | freundlich | Grundlagenvertrag |
Fürstentum Eschenland | freundlich | Grundlagenvertrag |
Narapul | freundlich | Grundlagenvertrag |
Stauffen | freundlich | Grundlagenvertrag |
Devon | freundlich | Grundlagenvertrag |
Kirchenstaat | freundlich | Konkordat |
Parteien
- MPGR - Monarchistische Partei des geldrischen Reiches
- DPG - Demokratische Partei Großgelderns
- KPG - Kommunistische Partei Großgeldern
- NVPG - Nationale Volkspartei Groß-Gelderns
- LDPG - Liberademokratische Partei Groß-Gelderns
Wirtschaft
- VAW - Veldorilische Automobilwerke
- Veldorilische Nationalbank
Soziales
- Klinikum Geldern gGmbh
Sonstiges
Groß-Geldern ist eine virtuelle Mikronation und existiert nur im Internet, nicht im realen Leben.
Links
Andro - Arcor - Ascaaron - Bazen - Bergen - Darusien Cordanien - Dreibürgen - Fuchsen - Futuna - Gelbes Reich - Gran Novara - Heiliges Remisches Reich - Illyria - Kirchenstaat - Korland - Neudüsterstein - Førenade Konungariket Nøresund - Nordanien - PFKanien - Priedgallen-Münzberg - Pixonien - Sabisko - Rem - Steinhammer - Targa - Tauroggen - Tehuri - Tomanien - Turanien - USSRAT - Vereinigtes Großfürstentum - Wintersbrunn - Xinhai
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